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<title>Forum für die SBV - Konkludente Zustimmung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Konkludente Zustimmung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Erst mal Danke für Eure Antworten.<br />
Im Kommentar hätte ich nachsehen können, darauf hätte ich auch selber kommen müssen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /><br />
Die Freistellung war nicht angezweifelt vom AG, nur hatte man den Vorgang als nicht wichtig eingestuft und liegen lassen. Inzwischen ist aber alles geklärt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 08:25:02 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Klaus SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Konkludente Zustimmung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>ich wurde im Amt bestätigt. Daher habe ich Antrag auf Freistellung gestellt, da bisher auch 100 % freigestellt.</p>
</blockquote><p>Hallo, wie viele sbM und Gleichgestellte gibt es denn nun aktuell laut Wählerverzeichnis 2018?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25020</link>
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<pubDate>Thu, 15 Nov 2018 14:40:32 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Konkludente Zustimmung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>der AG hat unrecht.<br />
Denn im Gegensatz zB zum BetrVG erfordert die volle Freistellung als SBV lediglich die rechtzeitige Mitteilung an den AG - mehr nicht. </p>
<p>So schreibt <em>Düwell</em> in LPK-SGB IX, § 179 Rn 37:<br />
<em>&quot;Dem Wunsch muss der Arbeitgeber nachkommen. Es bedarf keiner Vereinbarung. Es ist auch nicht wie in § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG eine vorherige Beratung mit dem Arbeitgeber vorgeschrieben.&quot;</em></p>
<blockquote><p>Habe hier zu im WWW nichts gefunden.</p>
</blockquote><p>
Du solltest auch eher die Fachliteratur heranziehen. Das dürfte idR zielführender sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25014</link>
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<pubDate>Thu, 15 Nov 2018 11:38:37 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Konkludente Zustimmung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo in die Runde,<br />
ich wurde im Amt bestätigt. Daher habe ich Antrag auf Freistellung gestellt, da bisher auch 100% freigestellt.<br />
Da ich keine Antwort vom AG  (2malig mündlich nachgefragt), erhalten habe, habe ich mich am 2 Tag der neuen Amtszeit per Mail für die kommentarlose Zustimmung zur weiteren Freistellung bedankt. Darauf bekam ich Antwort wäre mit Post  unterwegs mit dem Hinweis eine konkludente Zustimmung gäbe es nicht. Ist das so? Habe hier zu im WWW nichts gefunden. Freistellung wurde erteilt, ist nicht das Problem mich interessiert es halt ob das so ist.<br />
Danke für Eure Antworten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25007</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25007</guid>
<pubDate>Thu, 15 Nov 2018 07:47:42 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Klaus SBV</dc:creator>
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