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<title>Forum für die SBV - Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Darf er schon, nur sollte er dann nicht im Wahlvorstand tätig sein. Auch nicht als Ersatzmitglied.</p>
</blockquote><p>Hallo Reinhard,</p>
<p>in einzelnen Wahlordnungen für Personalräte und für die Mitarbeitervertretungen u.s.w. gibt es zwar solche Ausschlüsse – nicht aber in Wahlordnung für Betriebsräte, und nicht in SchwbVWO für die Wahlen der SBV.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25247</link>
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<pubDate>Mon, 17 Dec 2018 07:40:02 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>..... nur sollte er dann nicht im Wahlvorstand tätig sein. Auch nicht als Ersatzmitglied.</p>
</blockquote><p>Bist Du auch in der Lage Deine Ausführungen mit den zugehörigen Verweisen (Gesetz, §§) ect. zu untermauern?</p>
<p>Würde mich interessieren, wo dieses so steht!</p>
<p>1. Dürfte das Wahlthema mittlerweile durch sein (Okt./Nov)<br />
2. m.M. nach ist Deine Aussage völliger Blödsinn. Die Tätigkeit im Wahlvorstand beeinflusst weder das aktive noch das passive Wahlrecht! (Juristisch bedeutet &quot;SOLL&quot; gleich &quot;MUSS&quot;, somit &quot;sollte nicht&quot; gleich &quot;darf nicht&quot;)</p>
<p>Kleiner Tip: <br />
Man erwartet von einem neuen Forenmitglied nicht, dass er zu allen Beiträgen Stellung beziehen kann, jedoch was gepostet wird, sollte dann doch eine gewisse fundierte (richtige) Aussage darstellen. Oftmals ist auch die speziell für Neueinträge vorgesehene Suchfunktion hilfreich.<br />
In diesem Sinne viel Erfolg und Spass bei der SBV-Arbeit und auch hier im Forum, jedoch bitte vor Einträgen auch die Verweise auf die rechtliche Grundlage erarbeiten.</p>
<p>VG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25242</link>
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<pubDate>Mon, 17 Dec 2018 06:51:24 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>und dafür</p>
<blockquote><p>Darf er schon, nur sollte er dann nicht im Wahlvorstand tätig sein. Auch nicht als Ersatzmitglied.</p>
</blockquote><p>hast du welche Rechtsgrundlage ?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25241</link>
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<pubDate>Mon, 17 Dec 2018 06:40:16 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Darf er schon, nur sollte er dann nicht im Wahlvorstand tätig sein. Auch nicht als Ersatzmitglied.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25231</link>
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<pubDate>Mon, 17 Dec 2018 02:30:04 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Reinhard S.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Thomasr,</p>
<p>in Ergänzung zu den anderen Kommentaren, hier der Link zu den BIH - Seiten: <a href="https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html">https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html</a></p>
<p>Dort gibt es die angesprochene <a href="https://www.integrationsaemter.de/files/11/ZB_Spezial_SBV_Wahl_2018.pdf">Wahlbroschüre</a> zum Download.<br />
Zusätzlich wird &quot;<a href="https://www.integrationsaemter.de/files/11/817-17_4308-Imagebroschuere-Leichte-Sprache_Einzelseiten.pdf">Die Wahl der Schwerbehinderten-Vertretung - Ein Heft in Leichter Sprache</a>&quot; dort angeboten.</p>
<p>Hoffe damit geholfen zu haben, damit die schwerbehinderten und gleichgestellten wahlberechtigten Beschäftigten die bestmögliche Interessensvertretung bekommen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25163</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25163</guid>
<pubDate>Tue, 04 Dec 2018 10:18:05 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Leichte Sprache sieht meines Erachtens so aus:</p>
<p>Bei einer Wahl werden Stimmen abgegeben.<br />
Personen, die bei einer Wahl ihre Stimme abgeben können, nennt man Wähler.<br />
Wähler haben ein sogenanntes &quot;aktives&quot; Wahlrecht.<br />
Bei einer SBV-Wahl haben nur schwerbehinderte Personen ein &quot;aktives&quot; Wahlrecht. </p>
<p>Bei einer Wahl ist derjenige gewählt, der die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten hat.<br />
Um bei einer Wahl gewählt werden zu können, muss man ein sogenanntes &quot;passives&quot; Wahlrecht haben.<br />
Bei einer SBV-Wahl haben auch nicht schwerbehinderte Personen ein passives Wahlrecht.<br />
Man verliert sein passives Wahlrecht auch nicht, wenn man in den Wahlvorstand berufen wird.</p>
<p>Genauere Informationen zum aktiven und passiven Wahlrecht bei SBV-Wahlen enthält die Wahlbroschüre der BIH im Kapitel 3 auf den Seiten 34 bis 45.<br />
 <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25162</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25162</guid>
<pubDate>Tue, 04 Dec 2018 08:14:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Um Gottes willen,- jetzt wird´s kompliziert... kannst du mir das in &quot;leichter Sprache&quot; erklären?</p>
</blockquote><p>Hallo Thomas,</p>
<p>ich versuche das mal, denn ich bin nicht so sicher ob das alles jetzt leicht genug war. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Aufstellen lassen zur Wahl kann sich grundsätzlich jeder, der auch zur entsprechenden Personalvertretung (BR, PR, MAV usw.) wahlberechtigt ist.</p>
<p>Da ihr offenbar das große Wahlverfahren habt, benötigt jeder Kandidat mindestens 3 bzw. die vom Wahlvorstand im Wahlausschreiben festgelegte Anzahl Stützunterschriften.</p>
<p>Der Kandidat muss weder sb noch gleichgestellt sein.</p>
<p>Noch Fragen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25161</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25161</guid>
<pubDate>Tue, 04 Dec 2018 07:11:48 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es ist nicht notwendig für das Amt der SBV oder der Stellvertretung, selbst wahlberechtigt zu sein.<br />
Kandidaten vorschlagen dürfen aber nur Wahlberechtigte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25160</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25160</guid>
<pubDate>Mon, 03 Dec 2018 20:29:08 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Um Gottes willen,- jetzt wird´s kompliziert... kannst du mir das in &quot;leichter Sprache&quot; erklären?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25159</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25159</guid>
<pubDate>Mon, 03 Dec 2018 20:00:10 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Thomasr</dc:creator>
</item>
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<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mietze_katz,</p>
<p>jein - so nicht ganz richtig</p>
<p>Als nicht Wahlberechtigter (kein aktives Wahlrecht = nicht Schwerbehindert oder Gleichgestellt) kann sich ein (Ersatz-)Mitglied des Wahlvorstandes/Nichtbehinderter nicht selbst zur Wahl stellen.<br />
Nur durch einen Wahlberechtigten (mit aktivem Wahlrecht) kann sich ein Nichtbehinderter aufstellen lassen und die erforderlichen Stützunterschriften sammeln, wenn die Voraussetzungen (z.B. 6 Monate im Betrieb am Wahltag) für das passive Wahlrecht bestehen. Steht so doch im Wahlausschreiben, welches der Wahlvorstand erlassen hat.</p>
<p>Hinweis: Ein Wahlvorschlag wird durch die erste Unterschrift eines Wahlberechtigten bereits durchgeführt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25158</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25158</guid>
<pubDate>Mon, 03 Dec 2018 19:54:42 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin, Moin,</p>
<p>danke für die Antwort. Nein die Person ist weder Schwerbehindert noch gleichgestellt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25157</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25157</guid>
<pubDate>Mon, 03 Dec 2018 19:12:06 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Thomasr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Moin, Moin,</p>
<p>eine kurze Frage: Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands als Kandidat der SchwbV aufstellen lassen?</p>
<p>Danke und Gruß</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>eine nicht unwesentliche Ergänzung noch:Natürlich nur dann, wenn das Wahlvorstandsmitglied (egal ob Ersatz oder nicht) auch Schwerbehindert oder Gleichgestellt ist. </p>
<p><strong>Die Tätigkeit im WV beeinflusst weder das aktive noch das passive Wahlrecht!</strong></p>
<p>VG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25156</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25156</guid>
<pubDate>Mon, 03 Dec 2018 19:08:00 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ja, natürlich dürfen Mitglieder des WV kandidieren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25155</link>
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<pubDate>Mon, 03 Dec 2018 18:07:05 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin, Moin,</p>
<p>eine kurze Frage: Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands als Kandidat der SchwbV aufstellen lassen?</p>
<p>Danke und Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25154</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25154</guid>
<pubDate>Mon, 03 Dec 2018 17:35:28 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Thomasr</dc:creator>
</item>
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