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<title>Forum für die SBV - BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>aber es kann in Inklusionsvereinbarungen oder Erlassen etc. weitergehende Regelungen geben.</p>
</blockquote><p>Hallo Hendrik, Lucotetia ging es bei seiner Frage einzig und allein konkret darum, ob sich solche Rechte direkt aus dem <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=25345">Gesetz</a> ableiten lassen (§§ 2, 167, 178 SGB IX), wie mancherorts behauptet und was vielfach verbreitet unkritisch nachgeplappert wird, nicht etwa um Vereinbarungen und / oder <a href="http://www.agsv-laender.de/index.php?page=300">Richtlinien</a> oder sonst. Zwar gab es mal früher <a href="https://www.rehadat-recht.de/de/suche/index.html?infobox=%2Finfobox1.html&amp;serviceCounter=1&amp;detailCounter=0&amp;connectdb=rechtsgrundlagen_result&amp;wsdb=REC&amp;intlink=true&amp;aktenzeichen=9 AZR 823/06">Übergangsrechtsprechung</a> für behinderte ohne Gleichstellung bis AGG 2006, da Deutschland sich nicht um die Umsetzung des EU-Rechts kümmerte bzw. dies bis dahin ignorierte. Die ist aber ausgelaufen laut <a href="https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;Datum=2011-1&amp;anz=46&amp;pos=16&amp;nr=14936&amp;linked=pm&amp;titel=_Schutz_behinderter,_aber_nicht_schwerbehinderter_Menschen">BAG</a> vom 27.01.2011, 8 AZR 580/09. Solche vermeintliche Beteiligungsrechte bestehen seit über 12 Jahre nicht mehr:</p>
<p><em>&quot;Nachdem mit dem AGG die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. Nov.  2000 in deutsches Recht umgesetzt ist, kommt die zwischenzeitlich notwendige entsprechende Anwendung des SGB IX auf nicht sbM <strong>nicht länger in Betracht</strong>.&quot;</em></p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25357</link>
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<pubDate>Wed, 09 Jan 2019 14:31:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Cebulon,</p>
<p>im Gesetz ist dies nicht geregelt, aber es kann in Inklusionsvereinbarungen oder Erlassen etc. weitergehende Regelungen geben. In den Schwerbehindertenrichtlinien in Niedersachsen haben z.B. Beschäftigte im laufenden Antragsverfahren vorläufig die Schutzrechte der Schwerbehinderten. Somit sind wir auch für diese mit zuständig. Zudem ist dort geregelt, dass auch für Behinderte (nicht Schwerbehinderte!) geprüft werden soll, ob Einzelmaßnahmen der Richtlinien auf diese angewendet werden können. </p>
<p>Ansonsten können auch Dienst-/Betriebsvereinbarungen z.B. zum Thema BEM auch über die gesetzliche Regelung hinausgehen. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25356</link>
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<pubDate>Wed, 09 Jan 2019 13:37:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In Kombination kommen einige auf die Meinung dass wir für bedrohte Menschen zuständig sind.</p>
</blockquote><p>Hallo Lucotetia,</p>
<p>in <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/3.html">§ 3 Abs 1 SGB IX</a> werden neuerdings seit 2018 beim &quot;Vorrang der Prävention&quot; u.a. für Behinderte oder <strong>von Behinderung Bedrohte</strong> erstmals auch &quot;<a href="https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c9262i1p/index.html">Integrationsämter</a>&quot; genannt. Da steht aber nichts von Schwerbehindertenvertretungen. Daher gibts auch keine gesetzliche Zuständigkeit für die SBV. Eine solche gesetzliche Zuständigkeit gab's m.W. noch nie für die SBV im SGB IX, auch nicht zuvor. Steht auch so in Fachkommentaren zum SGB IX.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25346</link>
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<pubDate>Sat, 05 Jan 2019 12:44:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>in § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen<br />
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.</p>
<p>Und in § 167 SGB IX Prävention</p>
<p>Und § 178 SGB IX<br />
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 152 Absatz 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.</p>
<p>In Kombination kommen einige auf die Meinung das wir für bedrohte Menschen zuständig sind.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25345</link>
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<pubDate>Sat, 05 Jan 2019 12:27:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Lucotetia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da die SBV auch für von Behinderung bedrohte MA Zuständigkeiten hat</p>
</blockquote><p>Hallo Luculus, hiervon ist mir nichts bekannt. Wo soll das stehen, dass SBV auch zuständig sei für &quot;<strong>von Behinderung bedrohte</strong>&quot; Beschäftigte?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25344</link>
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<pubDate>Sat, 05 Jan 2019 11:31:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da die SBV auch für von Behinderung bedrohte MA Zuständigkeiten hat ....</p>
</blockquote><p>Hey,<br />
Wenn mich nicht alles täuscht, wurde diese Zuständigkeit bereits im alten SGB IX bei einer Änderung rausgenommen.<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25343</link>
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<pubDate>Sat, 05 Jan 2019 11:22:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da die SBV auch für von Behinderung bedrohte MA Zuständigkeiten hat kann sie in meinem Betrieb bei fast jedem BEM ins Boot geholt werden. Als Fachperson für alles mögliche (Hilfsmittel, Zuschüsse...) macht das oft auch für den Arbeitgeber Sinn. Nur wenn MA die SBV nicht dabei haben wollen, ist sie nicht zu beteiligen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25340</link>
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<pubDate>Sat, 05 Jan 2019 07:08:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Luculus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Michael, </p>
<p>der Arbeitgeber hat Dich unverzüglich zu unterrichten. </p>
<p>Zudem ist im § 167 dieser Fall auch klar für das BEM definiert. Daher bist Du zu beteiligen. Dieses gilt klar für alle Beschäftigten, die eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung  haben. </p>
<p>Bei einem laufenden Antragsverfahren hängt dies davon ab, was ggf. eine Betriebsvereinbarung und/oder sonstige Rechtsvorschriften für diesen Fall bei Euch regeln. <br />
Ohne Antragsverfahren bis Du aus meiner Sicht rechtlich außen vor, es sei denn, es liegt eine offensichtliche Behinderung vor und alle Beteiligten stimmen zu, dass es Sinn macht, die SBV in diesem Einzelfall mit ins Boot zu holen. Beispielsweise Wegeunfall mit Beinamputation, um mal ein krasses Beispiel zu wählen. Hier wäre von einer Schwerbehinderung auszugehen, auch ohne dass die/der Betroffene z.B. aus Unwissenheit ein solches Antragsverfahren bereits in Gang gesetzt hat..   </p>
<p>Die SBV ist auch zu unterrichten, wenn die/der Schwerbehinderte die Teilnahme ablehnt und bei Entscheidungen aus dem BEM auch vor einer Entscheidung anzuhören. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25333</link>
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<pubDate>Wed, 26 Dec 2018 20:46:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ob Du Schulungen hast oder nicht, ist für die Wahrnehmung deiner gesetzlichen Pflichten irrelevant. Ist ein Beteiligungssachverhalt gegeben, muß die SBV beteiligt werden.<br />
Allerdings solltest Du Dir natürlich das notwendige Wissen so schnell wie möglich aneignen. <br />
Und natürlich erstrecken sich Deine gesetzlichen Zuständigkeiten grundsätzlich nur auf Beschäftigte, die schwerbehindert oder gleichgestellt sind.</p>
<p>Und denke mal bitte über Deine Foren-Signatur nach. Einen &quot;Vorsitzenden&quot; der SBV gibt es nicht, der Titel ist Unsinn.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25332</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25332</guid>
<pubDate>Wed, 26 Dec 2018 15:29:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
Ich bin bei mir im Betrieb die VP der SBV.<br />
Leider werde ich zu keinem BEM eingeladen oder informiert. <br />
Der Grund ist das ich gesagt bekomme das mir die Lehrgänge zu dem BEM fehlen.<br />
Nun meine Fragen:<br />
1. Die SBV ist doch immer bei BEM zu unterrichten?<br />
2. Die SBV hat bei Schwerbehinderten ein Teilnahmerecht was der AN extra ankreuzen muss oder gefragt wird ob es auch ihne geht. Darf das sein?<br />
3. Wie verhält sich es wenn Kollegen kein GDB haben und BEM?</p>
<p>Vielen Dank für jede Hilfe!</p>
<p>Grüße Michael</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25331</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25331</guid>
<pubDate>Wed, 26 Dec 2018 12:32:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Lucotetia</dc:creator>
</item>
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