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<title>Forum für die SBV - Schwerbehinderte Bewerber</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Schwerbehinderte Bewerber (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hendrik1,</p>
<p>das mit dem Aussetzen durch die SBV gegenüber dem BR nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html">§ 178 Abs. 4 Satz 2 SGB IX</a> hat einen &quot;Pferdefuß&quot;, der in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html">§ 178 Abs. 4 Satz 3 SGB IX</a> mit &quot;Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert.&quot; beschrieben ist. Im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__35.html">BetrVG ist dies in § 35</a> geregelt. <br />
Der &quot;Pferdefuß&quot; liegt in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html">§ 99 Abs. 3 BetrVG</a>, der eine fiktive Zustimmung nach Fristablauf regelt: &quot;Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.&quot;<br />
Trotz Aussetzung wird die personelle Maßnahme, hier Einstellung automatisiert gültig, selbst wenn der BR seine Zustimmung wegen der Aussetzung nicht erteilen kann. Dieses ist besonders zu beachten, wenn es um Kündigung geht. Ist eigentlich nur Sinnvoll, wenn der BR im voreilenden Gehorsam einer Kündigung zustimmen will und die SBV einen Fristablauf, also Zeit für die Person schaffen will. Möchte der BR nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html">§ 102 BetrVG</a> widersprechen, würde ein Aussetzen gegen die zu kündigende Person wirken.</p>
<p>Die Aussetzung durch die SBV gegenüber dem Arbeitgeber  nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html">§ 178 Abs. 2 Satz 2 BetrVG</a> kann die Vorlage bei BR zeitlich verhindern oder eine Bearbeitung durch den BR hemmen.</p>
<p>Im vorliegenden Fall einer Einstellung einer Unterstützungsperson für den BR hat der Arbeitgeber unter Umständen kein Interesse und die Aktivität der SBV ist ein willkommener Anlass die Stellenbesetzung zu verzögern.</p>
<p>Aussetzungen habe ich nur in Absprache mit dem jeweiligen anderen Gremium aus taktischen Gründen z.B. bei Betriebsvereinbarung oder Interessensausgleich / Sozialplan angewendet. <br />
Sonst kann das Verhältnis zur Kollektivvertretung erheblich leiden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25460</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jan 2019 21:11:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Schwerbehinderte Bewerber (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Sabine,</p>
<p>ich würde in diesem Fall, weil es sich um eine Betriebsratsstelle handelt und der Betriebsrat selber Euch nicht informiert hat, in der Betriebsratssitzung, in der diese Stelle, der ja auch dieses Gremium zustimmen muss, nach SGB IX aussetzen, dabei die genannten Gründe vorbringen und zum zweiten eine Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung anmelden, wo Du den Betriebsrat einmal fragen kannst, wie dieser, wenn er Dich nicht einmal bei eigenen Stellen informiert, sich eine vetrrauensvolle Zusammenarbeit nach SGB IX vorstellt.</p>
<p>Der Arbeitgebner muss dann dieses Stelle mit Dir besprechen und Dich zu dieser Auschreibung anhören. Ob Du auf einer Wiederholung des Vorstellungsgespröch bestehst, würdee ich davon abhängig machen, ob ein klar erkennbarere Qualifikationsunterschied vorliegt, weil Du dann - durch das zweite Gespräch - beim schwerbehinderten Bewerber nur Hoffnungen weckst, die aber nicht erfüllbar sind. </p>
<p>Zeitgleich würde ich beim Arbeitgeber aufgrund der wiederholten Verstösse, die Du allerdings belegen können solltest, ankündigen, dass Du eine Rechtsberatung bezüglich eines Gerichtsverfahren wegen Behinderung der  Arbeit der Schwerbehindertenvertretung einholen und ggf. dieses Verfahren einleiten wirst. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
<p>Ps: Dem Betriebsrat kannst Du auch gerne fragen, ob sie in einem solchen Prozess sich gerne outen wollen, dass sie die Zusammenarbeit mit der SBV missachtet haben, weil sie erstens Dich als ausschreibende Abteilung nicht über die Stelle informiert haben und zweitens, Dir entgegen dem SGB Ix die Bewerbung des Schweerbehinderten nicht unverzüglich mitgeteilt haben und drittens Dich weder über das Vorstellungsgespräch informiert und viertens noch vor einer Entscheidung angehört haben.<br />
Auf die Antwort wäre ich gespannt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25455</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jan 2019 11:51:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderte Bewerber (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieben vielen Dank für die Antworten.<br />
Das hilft mir sehr viel.</p>
<p>Gruß Sabine</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25454</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25454</guid>
<pubDate>Fri, 25 Jan 2019 10:38:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SaMi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderte Bewerber (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
und ein textlicher Vorschlag ist unter <a href="https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8161">https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8161</a> zu finden.<br />
Bedarf allerdings der Anpassung an die durch das BTHG geänderte Nummerierung der §</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25452</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25452</guid>
<pubDate>Fri, 25 Jan 2019 09:28:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderte Bewerber (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sabine,</p>
<p>wenn das wiederholt passiert ist, dann mache deine Rechte <strong>schriftlich</strong> geltend. Wann, wo und wie hat der AG seine Pflichten bzw. deine Rechte verletzt und du forderst ihn dann auf, dies zukünftig anders zu machen. Wenn es Gespräche gab, dann aufschreiben wann und worum genau es ging.</p>
<p>Merke: reden ist Silber und schreiben ist Gold!</p>
<p>Der letzte Satz kann dann nur sein, dass du deine rechte sonst auf dem Klageweg geltend machst. Dafür brauchst du einen Anwalt, den der AG zu bezahlen hat. Klagebeschluss schriftlich, Klageanzeige an den AG verbunden mit der Aufforderung die Kosten zu übernehmen. Dann wird es teuer aber manche lernen es eben nur übers Konto.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25451</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jan 2019 06:45:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderte Bewerber (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sabine,</p>
<p>Arbeitgeber sind nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html">§ 164 Abs. 1 Satz 4</a> verpflichtet die SBV und den BR unmittelbar nach Eingang von Bewerbungsunterlagen schwerbehinderter / gleichgestellter Menschen zu unterrichten. <br />
Der Satz 4 lautet: &quot;Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.&quot;</p>
<p>Wenn die SBV oder BR nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durch den Arbeitgeber unterrichtet  wurde, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__238.html">§ 238 Abs.1 Ziffer 7</a> dar. Dies reicht erst mal zum &quot;Angstmachen&quot; aus.<br />
Gesteigert werden kann dies, dass Ordnungsgelder nicht durch den Arbeitgeber erstattet werden dürfen. Eine Erstattung wäre eine Strafvereitelung.</p>
<p>Jetzt kommt der BR mir seinen Rechten aus der Mitbestimmung zum Tragen. Dort wird in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html">§ 99 Abs. 2 Ziffer 1 BetrVG</a> dem BR die Möglichkeit eröffnet, die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn Gesetze nicht beachtet worden sind. Hier sei an § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX aus dem erstem Absatz erinnert. Oder die Beteiligung von SBV und BR gemäß § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX bei der internen Vorprüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. <br />
Zusätzlich kann auch einer Dringlichkeit nach § 100 BetrVG die Zustimmung verweigert werden. Hier die verkürzte Zeit für den BR wegen der Dringlichkeit beachten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet bei Aufrechterhaltung der Maßnahme innerhalb von 3 Tagen die Ersetzung beim Arbeitsgericht zu beantragen (§ 100 Abs. 2 BetrVG).<br />
Sollte der Arbeitgeber die Einstellung trotzdem umsetzen, kann § 101 BetrVG angewendet werden.</p>
<p>Der BR kann richtig &quot;schmerzhaft&quot; die Unterrichtung, auch für sich selber, erzwingen. Ist bei einer Einstellung für das Betriebsratsbüro natürlich schwierig.<br />
Gute Zusammenarbeit der Interessensvertretungen kann gemeinsame Früchte tragen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25448</link>
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<pubDate>Thu, 24 Jan 2019 20:34:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderte Bewerber</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
zum wiederholten Male wurden wir nicht von der Personalabteilung informiert das sich ein Schwerbehinderter auf eine Stellung beworben hat.<br />
Dieser wurde sogar ohne unser Wissen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.<br />
Wir haben es nur über dritte erfahren.<br />
Es ging sogar um eine Stelle für den Betriebsrat, der uns auch nicht informiert hat.</p>
<p>In der Vergangenheit hatten wir auch schon Gespräche mit der Personalabteilung ,das sie uns unmittelbar nach Eingang einer Bewerbung unterrichten müssen und dass die SBV am Bewerbungsverfahren beteiligt werden muss.</p>
<p>Wie sollen wir jetzt verhalten, da die Personalabteilung uns zum wiederholten Male nicht in Kenntnis gesetzt haben.<br />
Der Betriebsrat ist der Meinung das wir , die SBV, das alleine regeln sollen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25447</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25447</guid>
<pubDate>Thu, 24 Jan 2019 14:19:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SaMi</dc:creator>
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