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<title>Forum für die SBV - Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>leider hast du keine weiteren Angaben im Profil.</p>
<p>Ich bin ebenfalls SBV im Jobcenter und auch mich würde interessieren, wer auf den Gedanken kommt daraus einen Rechtsanspruch herzuleiten.</p>
<p>Man kann schon auf eine Sinnhaftigkeit kommen, wenn man eben wegen einer fehlenden SBV nicht das Verfahren neu ankurbeln will. Manche Arbeitgeber versuchen sich mit der Teilnahme der SBV auch gegen AGG-Hopper abzusichern. Ob das zieht, weiß ich nicht.</p>
<p>Die wirklich kniffligen Fragen bei Bewerbergesprächen in JC betreffen eher das Teilnahmerecht von Träger-SBV und JC-SBV aber das gilt nur, wenn das JC eine gemeinsame Einrichtung ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25607</link>
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<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 11:12:06 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Steinisab,</p>
<p>es ist vom Gesetz her richtig, dass Du nur eingeladen wirst, wenn Schwerbehinderte oder Gleichgestellte sich beworben haben. Einzige Ausnahme ist, wenn Ihr aufgrund des öffentlichen Dienstes eine Inklusionsvereinbarung und/oder einen Erlass habt, in dem wie in einigen Bundesländern geregelt ist, dass auch Bewerber/innen im Antragsverfahren (in Niedersachsen auch für externe Bewerber/innen gültig), sofern sie dieses in der Bewerbung angeben, vorläufig wie Schwerbehinderte zu behandeln sind. Dann wärst Du auch in diesen Fall einzuladen und solltest Kollegen/innen in einem laufenden Verfahren, die einen Arbeitsplatzwechsel benötigen,  dazu ermutigen, diesen Status in der Bewerbung mitzuteilen. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25606</link>
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<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 08:03:47 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Wolfgang,</p>
<p>das Bundesarbeitsgerichtsurteil aus dem Jahr 2014 hat geurteilt, dass die Schwerbehinderung im Anschreiben angegeben werden muss, daher ist meine Frage, woher Du die Information zum Stoppen des Verfahrens hast, wenn sich die Schwerbehinderung erst später z.B. im Bewerbungsverfahren herausstellt, weil der/die Bewerber/in sie nicht vorher angegeben hat?<br />
Bisher bin ich aufgrund des höchstrichterlichen Urteil von dem Gegenteil ausgegangen. </p>
<p>Aktenzeichen des Urteils: 8 AZR 759/13</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25605</link>
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<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 07:58:03 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>es wäre toll, wenn ich Argumentationsgrundlage (Urteil) hätte.</p>
</blockquote><p>Hallo, so was gibt es nicht, nicht nach der Rechtsprechung und nicht <a href="https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Bewerbung/77c482i1p/index.html">BIH-Meinung</a>. Ich vermute Missverständnis. Wenn es keinen (geouteten) schwerbehinderten Bewerber gibt, dann ist SBV bei <strong>keinem Vorstellungsgespräch</strong> dabei nach klarem Gesetzeswortlaut des § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX. SBV ist auch nicht generell zu beteiligen lt. <a href="https://www.komsem.de/rechtliches/urteile/urteil-174/">BAG-Beschluss</a> vom 27.08.2010, 9 ABR 83/09, bei Besetzung von Führungsstellen. Mich würde schon mal interessieren, in welcher &quot;Schulung&quot; dazu was anderes behauptet wurde.</p>
<blockquote><p>Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden.</p>
</blockquote><p>Das wäre blanker Unsinn bzw. sinnfrei, wenn das wirklich so pauschal gesagt oder gar  geschrieben worden sein sollte. In Standardkommentaren steht jedenfalls kein solcher Unfug.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25603</link>
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<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 05:36:52 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es gibt ein Urteil darüber, dass die SBV z.B. bei Vorstellungsgesprächen von Führungskräften mit Personalverantwortung dabei sein muss.</p>
</blockquote><p>Hallo, ein &quot;Urteil darüber, dass die SBV z.B. bei <strong>Vorstellungsgesprächen</strong> von Führungskräften mit Personalverantwortung dabei sein <strong>muss</strong>&quot;, gibt es nicht laut SGB IX-Fachschrifttum. Dafür gibt es ja auch keinen Paragraphen im SGB IX. Da hast Du offenbar was verwechselt.</p>
<blockquote><p>Es ist nicht richtig hier ein kategorisches Nein auszusprechen.</p>
</blockquote><p>Nein, ein kategorisches Nein ist absolut richtig! Da gibt es keinerlei Teilnahmerecht der SBV an den  Vorstellungsgesprächen oder Vorstellungsrunden, wenn unter diesen Bewerbern kein sbM oder kein Gleichgestellter ist.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25601</link>
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<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 05:28:38 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Begründung ist Quatsch.<br />
Wenn sich im Laufe des Bewerberverfahrens eine Schwerbehinderung/Gleichstellung ergibt, muß der AG stoppen und die SBV sofort beteiligen. Im Extremfall muß das Verfahren neu gestartet werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25599</link>
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<pubDate>Sun, 10 Feb 2019 20:37:49 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>es wäre toll, wenn ich eine Argumentationsgrundlage ( Urteil) hätte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25598</link>
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<pubDate>Sun, 10 Feb 2019 17:58:46 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Steinisab</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist nicht richtig hier ein kategorisches Nein auszusprechen. Es gibt ein Urteil ( finde ich gerade nicht) darüber, dass die SBV z.B. bei Vorstellungsgesprächen von Führungskräften mit Personalverantwortung dabei sein muss. Es kann ja in seinem Bereich ein schwerbehinderter Beschäftigter sein oder Jemand hinzukommen, der schwerbehindert ist. Nicht jeder Bewerber ist in der Lage in dieser Position den schwerbehinderten Kollegen/inn gerecht zu werden. Ich nehme an solchen Auswahlverfahren teil.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25597</link>
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<pubDate>Sun, 10 Feb 2019 17:47:12 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Hertha</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die schnelle Antwort. Die Begründung in der Schulung war, dass man in der Bewerbung seine Schwerbehinderung nicht angeben muss. Wenn jedoch im Bewerbungsgespräch sich die Schwerbehinderungseigenschaft erst bei einem Bewerber  erkennen lässt, hat man als SBV keine Vergleichmöglichkeit  mehr der Mitbewerber.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25596</link>
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<pubDate>Sun, 10 Feb 2019 17:19:03 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Steinisab</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Guten Tag ,</p>
</blockquote><p>
Hallo,</p>
<blockquote><p><br />
Sollte  ich zu ALLEN Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. </p>
</blockquote><p>
Nein</p>
<blockquote><p>Muss ein Schwerbehinderter / Gleichgestellter  dabei sein, damit ich eine Einladung erhalte ? </p>
</blockquote><p>
Ja, es muß sich zumindest ein schwerbehinderter/gleichgestellter Mensch beworben haben.</p>
<blockquote><p>Ist die Rechtsaufassung meines GF richtig, dass ich nur dann eine Einladung erhalte, wenn sich ein Schwerbehinderter Mensch dabei ist ? </p>
</blockquote><p>
Grundsätzlich Ja</p>
<blockquote><p>Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden .</p>
</blockquote><p>Dann war Schulung und &quot;Austausch&quot; nichts wert. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html</a><br />
läßt nunmal keine andere Auslegung zu</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25595</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25595</guid>
<pubDate>Sun, 10 Feb 2019 16:56:41 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag ,</p>
<p>ich bin die neue SBV eines Jobcenters. Ich habe mich nun hier in einigen Themen eingelesen. Dennoch habe ich ein Thema, das für mich noch nicht in Gänze  beantwortet ist. Sollte  ich zu ALLEN Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Muss ein Schwerbehinderter / Gleichgestellter  dabei sein, damit ich eine Einladung erhalte ? Ist die Rechtsaufassung meines GF richtig, dass ich nur dann eine Einladung erhalte, wenn sich ein Schwerbehinderter Mensch dabei ist ? Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden .</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25594</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25594</guid>
<pubDate>Sun, 10 Feb 2019 16:39:38 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Steinisab</dc:creator>
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