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<title>Forum für die SBV - Protokoll- Unterschrift</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Protokoll- Unterschrift (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es geht doch darum, dass von der Mitarbeiterin die Unterschrift verlangt wird und sie diese nicht ungeprüft leisten möchte.<br />
Ich sehe keinen Grund warum man ihr das Protokoll nicht vor Unterschrift zur Prüfung aushändigen sollte.</p>
</blockquote><p>Das habe ich schon verstanden, meine Rückfrage hast du leider nicht beantwortet. Ich würde im Zweifel die Unterschrift verweigern.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Feb 2019 08:34:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
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<title>Protokoll- Unterschrift (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die überhaupt zur Unterschrift verpflichtet.</p>
</blockquote><p>Ich sehe ebenso <strong>keine</strong> Verpflichtung zur Unterschrift.</p>
<blockquote><p><br />
Üblicherweise unterzeichnet der Protokollführer das Protokoll. Bei einem Protokoll eines Mitarbeitergespräch kann es sich doch wohl bestenfalls um eine Kenntnisnahme handeln.</p>
</blockquote><p>Mir erscheint es auch etwas kurios, dass die Person, welche das Vergehen begangen hat, auch die Protokollführerin ist. Somit hat es für mich mehr den Charakter einer &quot;Gesprächsnotiz&quot;. Angebrachter wäre hier eine neutrale Person.</p>
<blockquote><p><br />
Warum also nicht einfach unterschreiben mit dem Vermerk: &quot;zur Kenntnis genommen&quot;?.</p>
</blockquote><p>Wenn man etwas auch inhaltlich zur Kenntnis nimmt, und binnen einer gewissen Zeit nicht widerspricht und eine Gegendarstellung verfasst, erklärt man die Richtigkeit des Protokolls.</p>
<p>Interessant wäre noch, ob die Schwb eine Kopie des Schriftstücks nach Unterzeichnung ausgehändigt bekommt oder auch nicht? </p>
<p>Das alles hat irgendwie den Beigeschmack, dass ein nicht kleiner Verstoß &quot;legalisiert&quot; werden soll.</p>
<p>VG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25667</link>
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<pubDate>Mon, 25 Feb 2019 08:34:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Protokoll- Unterschrift (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht doch darum, dass von der Mitarbeiterin die Unterschrift verlangt wird und sie diese nicht ungeprüft leisten möchte.<br />
Ich sehe keinen Grund warum man ihr das Protokoll nicht vor Unterschrift zur Prüfung aushändigen sollte.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Feb 2019 08:29:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>lunos1961</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Protokoll- Unterschrift (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die überhaupt zur Unterschrift verpflichtet.</p>
<p>Dann eine Gegenfrage: handelt es sich einfach um ein Gesprächsprotokoll oder sind Festlegungen getroffen bzw. vereinbart worden?</p>
<p>Üblicherweise unterzeichnet der Protokollführer das Protokoll. Bei einem Protokoll eines Mitarbeitergespräch kann es sich doch wohl bestenfalls um eine Kenntnisnahme handeln.</p>
<p>Warum also nicht einfach unterschreiben mit dem Vermerk: &quot;zur Kenntnis genommen&quot;?.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Feb 2019 07:54:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Protokoll- Unterschrift</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten morgen,<br />
eine schwerbehinderte Mitarbeiterin hatte ein Personalgespräch auf Grund eines Vorfalles der die Schwerbehinderung betrifft. (Öffentlichmachung der Schwerbehinderung durch ihre Vorgesetzte)</p>
<p>Ihre Vorgesetzte (Verursacherin und gleichzeitig Protokollführerin) verlangt nun von ihr das Protokoll zu lesen und gleich im Betrieb zu unterschreiben.</p>
<p>Die Mitarbeiterin möchte aber das Protokoll erst in Ruhe zu Hause lesen und mit ihrem Rechtsbeistand beraten.</p>
<p>Die Vorgesetzte verweigert die Herausgabe.</p>
<p>Die Mitarbeiterin verweigert die Unterschrift ohne Beratung mit dem Rechtsbeistand.</p>
<p>Meine Frage, kann die Mitarbeiterin die Unterschrift unter das Protokoll davon abhängig machen das sie es erst außerhalb des Betriebes prüfen lässt?</p>
<p>Beste Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25664</link>
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<pubDate>Mon, 25 Feb 2019 06:53:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>lunos1961</dc:creator>
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