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<title>Forum für die SBV - Wiedereingliederung - selbständiges Arbeiten im ÖPNV?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wiedereingliederung - selbständiges Arbeiten im ÖPNV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hendrik,</p>
<p>je, das sehe ich auch so.</p>
<p>Dennoch ist diese Situation nicht auf den ÖPNV übertragbar.<br />
Hier tragen die Busfahrer eine nicht unerhebliche Verantwortung den Fahrgästen gegenüber. Die Gewährleistung der Sicherheit steht hier an oberster Stelle.</p>
<p>Natürlich kann der Kollege, der in der Anfangszeit der WE als begleitender Fahrer mit dabei, ist nicht unmittelbar eingreifen wenn der aktuell tätige Fahrer plötzlich gesundheitlich versagt.</p>
<p>Trotzdem gibt es, aus meiner Sicht, bei der Dienstdurchführung viele Situationen die einen begleitenden Fahrer rechtfertigen und gerade am Anfang einer WE sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, machen.</p>
<p>Wie dem auch sei, der einzige Weg wie das klar zu regeln ist, ist durch eine Betriebsvereinbarung.</p>
<p>Werde mir hierzu mal Gedanken machen und dies auch unseren BR vorschlagen.</p>
<p>Viele Grüße und danke für Deine Antworten<br />
Rudolf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25752</link>
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<pubDate>Wed, 13 Mar 2019 08:27:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV_RW</dc:creator>
</item>
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<title>Wiedereingliederung - selbständiges Arbeiten im ÖPNV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Rudolf,</p>
<p>ich geb mal ein Besipiel von einem anderen Betrieb: <br />
Jemand arbeitet in einem Bereich in dem auch Wegstrecken zurückgelegt werden müssen und hat ein künstliches Hüftgelenk erhalten. Ob diese Person den Belastungen und Wegstrecken wieder gewachsen ist und ob die Strecken auch im &quot;normalen&quot; Tempo erledigt werden können, kann nur am Arbeitsplatz mit Arbeitsaufträgen, die auch Wege beinhalten ausprobiert werden, wobei Notfall- und Eilaufträge während der Wiedereingliederung unterbleiben sollten. So war es festgelegt und wurde auch durchgeführt. Auch hier ist es zwar ein &quot;Ausnutzen&quot; der Arbeitskraft, aber anders nicht beurteilbar, ob die volle Leistungsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. <br />
Da die Person nur noch 3 Jahre bis zur Rente hatte, machte es auch wenig Sinn, vorab nach einer anderen Tätigkeit zu schauen, wenn die alte Tätigkeit noch funktionieren kann.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25751</link>
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<pubDate>Wed, 13 Mar 2019 07:52:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
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<title>Wiedereingliederung - selbständiges Arbeiten im ÖPNV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hendrik,</p>
<p>ja, das habe ich mir bisher auch so angelesen.<br />
Wollte mir aber dennoch andere Meinungen einholen.</p>
<p>Wäre zwar schön wenn man hier rechtliche Möglichkeiten hätte.</p>
<p>Da es aber so nicht ist, denke ich, dass ich versuchen werde eine Betriebsvereinbarung durchzubringen, die dies dann allgemein für unseren Betrieb regelt.</p>
<p>Danke jedenfalls für Deine schnelle und ausführliche Antwort.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Rudolf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25749</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25749</guid>
<pubDate>Wed, 13 Mar 2019 07:30:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV_RW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung - selbständiges Arbeiten im ÖPNV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin,</p>
<p>ob es riskant ist, eine Busfahrer in der SWE wieder alleine arbeiten zu lassen, kann man nur schwer beurteilen. <br />
Grundsätzlich gilt: In der SWE erhält man kein Gehalt, der Arbeitgeber hat dafür kein Recht auf eine bestimmte Arbeitsleistung, weil man ja kein Entgelt von diesem bezieht. </p>
<p>Die Wiedereingliederung soll dazu führen, die/den Beschäftigte/n wieder an seine Arbeitsleistung heranzuführen. Hierzu gibt es einen Wiedereingliederungsplan, der nicht nur eine stundenmäßige Planung 2-4-6- Stunden sein kann, sondern auch Einschränkungen beinhalten kann, die während der Wiedereingliederung vom Arbeitgeber zu beachten sind. <br />
Der Arbeitgeber kann ggf. eine Wiedereingliederung ablehnen, wenn diese aufgrund der Stundenzahl und/oder der Einschränkungen nicht sinnvoll ist, oder der betriebsärztliche Dienst die Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, für ungeeignet bzw. gesundheitsgefährdend für die/den Beschäftigte/n hält. </p>
<p>Ohne die Erkrankung und die Umstände der Wiedereingliederung zu kennen, kann ich nur schwer beurteilen, ob dieser gleich wieder im öffentlichen Nahverkehr fahren darf. Letztlich muss auch der/die Arbeitnehmer/in Aufgaben widersprechen und sich ggf. bei der SBV oder dem PR Hilfe holen, wenn er/sie Tätigkeiten ausüben soll, die er/sie derzeit nicht ausüben kann. </p>
<p>Die stufenweise Wiedereingliederung nach Hamburger Modell soll dazu führen, die Arbeitsbelastung langsam an die alte Belastbarkeit heranzuführen. Bei manchen Erkrankungen kann es dann Sinn machen, diese auch direkt am Arbeitsplatz auszuprobieren. </p>
<p>Fazit:  Ja, der Arbeitgeber nutzt die zusätzliche Kraft aus, ohne sie zu bezahlen. Aber, ob er dieses darf, oder ob mindestens eine Begleitperson, die notfalls einspringen könnte, mitfahren muss, hängt vom Eingliederungsplan und der Gesundheitsstörung ab. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25745</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25745</guid>
<pubDate>Tue, 12 Mar 2019 14:25:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung - selbständiges Arbeiten im ÖPNV?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hallo an alle SBV und BR-Kollegen,</strong></p>
<p>ich bin neu hier im Forum und auch neu im Amt.</p>
<p>Hatte zwar schon einige Seminare, aber es tauchen ja immer wieder Sachen auf die so speziell sind das sie dort nicht besprochen werden. </p>
<p><br />
<strong>Fallbeschreibung:</strong></p>
<p>Ein Kollege (Busfahrer) hatte einen Wiedereingliederungsplan der ihn anfänglich 4,5 Stunden zu arbeiten ermöglicht.<br />
Er wurde daraufhin gleich am ersten Tag alleine auf Linie geschickt und musste einen halben Dienst alleine fahren.</p>
<p><strong>Infos zu Fall:</strong></p>
<p>Dies geschah leider während meiner Abwesenheit( Urlaub), so dass ich hier keinen Einfluss darauf nehmen konnte. Eine Betriebsvereinbarung in Bezug auf Wiedereingliederung ist nicht vorhanden.</p>
<p><strong>Fragen an das Forum:</strong></p>
<p>1.) Gibt es eine gesetzliche Regelung die dies, insbesondere im Personenverkehr (ÖPNV), verbietet?<br />
2.) Gibt es allgemein gesetzliche Regelungen die ein selbständiges Arbeiten in der Wiedereingliederung verbieten?</p>
<p><strong>Persönliche Meinung:</strong></p>
<p>Ich finde es schon ziemlich riskant einen Busfahrer in der Phase der Wiedereingliederung vom ersten Tag an alleine einen Dienst fahren zu lassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25744</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25744</guid>
<pubDate>Tue, 12 Mar 2019 11:24:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV_RW</dc:creator>
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