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<title>Forum für die SBV - Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Die Pflichten des AG ggü. der SBV sind unabhängig von den Pflichten des AG ggü. dem BR. Es sind grundsätzlich getrennte Verfahren.<br />
Die Verbindung beider Verfahren besteht lediglich darin, daß eine nicht erfolgte bzw. unvollständige Information und Anhörung der SBV für den BR einen ausreichenden Ablehnungsgrund gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 08:54:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>(Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; ) Kann diese Entscheidung dennoch im BR /PR, vor der nachgeholten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber, rechtskräftig zur Abstimmung gebracht werden ?</p>
</blockquote><p>Hallo David, </p>
<p>der BR/PR/MAV ist so wenig an deine Entscheidung gebunden wie du an ihre Entscheidungen. Das ist also durchaus möglich. Du kannst allerdings die Zustimmung der Personalvertretung ebenfalls für 7 Tage aussetzen. Dies ist allerdings nur sehr begrenzt sinnvoll, da sich deren Fristen nicht verlängern und deren von dir erzwungenes Schweigen dann als Zustimmung gewertet wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25827</link>
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<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 05:27:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitstreiterinnen und liebe Mitstreiter.</p>
<p>Als VPschwbM beschäftigt mich folgende Frage:</p>
<p>Hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung entsprechend §178 SGB IX, Abs. 2 Satz 1 nicht beteiligt und hat die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung des Arbeitgebers entsprechend § 178 Abs. 2 Satz 2 ausgesetzt.<br />
(Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; ) Kann diese Entscheidung dennoch im BR /PR, vor der nachgeholten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber, rechtskräftig zur Abstimmung gebracht werden ?</p>
<p>Danke für Eure Ansichten / Eure Meinung zu dem Sachverhalt <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Liebe Grüße <br />
David <br />
VPschwbM</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25823</link>
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<pubDate>Sun, 31 Mar 2019 18:19:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>David</dc:creator>
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