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<title>Forum für die SBV - SBV Kostenübernahme Anwalt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>SBV Kostenübernahme Anwalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin moin, danke an Alle, heute habe ich ein Schreiben des besagten Anwalt erhalten, der teilet eure Meinung und mein AG soll die Rechnung bezahlen. schönes we</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 26 Apr 2019 15:17:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Sven.SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Kostenübernahme Anwalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hier liegt der Denkfehler Deiner HR</p>
<blockquote><p>Jedoch ist ein BR Beschluss Grundlage für die Beauftragung. Dieser muß von der SBV formal beim BR eingeholt werden.</p>
</blockquote><p>
Völliger Quatsch. Als eigenständige Arbeitnehmervertretung entscheidet die SBV selbstständig. Die &quot;analoge&quot; Anwendung von § 40 BetrVG bedeutet nicht, daß der BR etwas zu entscheiden hat. </p>
<blockquote><p>Dann wird der AG über den Beschluß <br />
informiert und der Rechtsanwalt kann das Mandat erhalten.</p>
</blockquote><p>
Der AG <strong>kann</strong> von der <strong>SBV</strong> über den Beschluß der <strong>SBV</strong> informiert werden. Es ist aber auch ausreichend, wenn der Anwalt sich beim AG mit dem Hinweis auf Mandatierung meldet</p>
<blockquote><p>Uns liegt derzeit kein BR-Beschluss zum Einsatz des Rechtsanwalts vor. Das ist wohl hier der Knackpunkt.</p>
</blockquote><p>
Ist es nicht, weil kein BR-Beschluß notwendig ist.</p>
<blockquote><p>dass ist die Antwort von meiner HR wie seht ihr dass, was kann ich tun?? bitte um mithilfe</p>
</blockquote><p>
Dann frag' mal Deine HR, ob ihr das eigentlich nicht peinlich ist, was sie da an absolutem Unsinn verzapft. Diese Stellungnahme Deiner HR zeigt, wenn sie denn wirklich ernst gemeint ist, lediglich einen äußerst bedenklichen Mangel an Sach- und Fachkunde.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 26 Apr 2019 08:35:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Kostenübernahme Anwalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>dass ist die Antwort von meiner HR wie seht ihr dass, was kann ich tun?? bitte um mithilfe</p>
</blockquote><p>Hallo Sven,</p>
<p>seltsame Auskunft, denn als SBV ist deine Rechtsquelle nicht das BetrVG, sondern das Sozialgesetzbuch 9.</p>
<p>§ 179 SGB 9<br />
(8) Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber;...<br />
(der Rest des Absatzes bezieht sich auf Schulungen und öffentliche AG und ist hier irrelevant.)</p>
<p>Der BR hat nicht über deine Kostentragung zu entscheiden, die SBV ist ein eigenständiges Gremium und entscheidet selbst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25914</link>
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<pubDate>Fri, 26 Apr 2019 06:08:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Kostenübernahme Anwalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Rechtsanwalt kann unter zwei Aspekten gesehen werde. Zum einen bei der Rechtsdurchsetzung ist er Rechtsanwalt, wird er zur Klärung von Sachfragen hinzugezogen ist er als Sachverständiger tätig.<br />
Wird der Rechtsanwalt als Sachverständiger i.S. des §80 Abs. 3 tätig, so hat der BR vorher mit dem Arbeitgeber über die Modalitäten des Einsatzes eine Vereinbarung zu treffen. Wird er als Rechtsbeistand eingesetzt <br />
so ergibt sich ein Sachaufwand der durchaus unter &amp;40 BetrVG  fällt. Jedoch ist ein BR Beschluss Grundlage für die Beauftragung. Dieser muß von der SBV formal beim BR eingeholt werden. Dann wird der AG über den Beschluß <br />
informiert und der Rechtsanwalt kann das Mandat erhalten.<br />
Uns liegt derzeit kein BR-Beschluss zum Einsatz des Rechtsanwalts vor. Das ist wohl hier der Knackpunkt.</p>
<p><br />
dass ist die Antwort von meiner HR wie seht ihr dass, was kann ich tun?? bitte um mithilfe</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25913</link>
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<pubDate>Fri, 26 Apr 2019 04:42:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Sven.SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Kostenübernahme Anwalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Mojn,</p>
<p>zudem hätte Dir ein guter LinksamGebüsch auch erklärt, dass Du die gleiche Rechtsstellung wie der Personalrat/Betriebsrat hast. Auch diesem steht es zu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn er bei der Durchsetzung von aus seiner Sicht berechtigten Interessen nicht weiterkommt. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25909</link>
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<pubDate>Tue, 23 Apr 2019 10:06:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Kostenübernahme Anwalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ein Rechtsanwalt zur Rechtsdurchsetzung und gerichtlichen Vertretung ist kein &quot;Sachverständiger&quot; iSd § 80 Abs. 2 BetrVG.<br />
Vielmehr gehören diese Anwaltskosten zum Sachaufwand nach <strong>§ 40 BetrVG</strong>. Hierfür sieht weder das Gesetz noch die Fachliteratur (zB Fitting, § 40 Rn 32) eine vorherige Konsultationspflicht mit dem AG vor. Es reicht der Beschluß.<br />
Auch das hätte Dir ein wirklicher Fachanwalt schon beim Erstgespräch erläutern können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25908</link>
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<pubDate>Tue, 23 Apr 2019 09:59:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Kostenübernahme Anwalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Anders als; in 80 Abs. 2 BetrVG ist im SGB IX nicht ausdrücklich das Recht zur Hinzuziehung von Sachverständigen geregelt. Abs. 8 Satz 1 enthält jedoch keine Einschränkung. Deshalb muss der Arbeitgeber auch die Kosten tragen, die durch die erforderliche Hinzuziehung von Sachverständigen entstehen. Eine derartige Erforderlichkeit liegt vor, wenn eine Aufgabe durch SBV überhaupt nicht oder nicht in ordnungsgemäßem Umfang wahrgenommen werden kann.<br />
Vor einer Einschaltung eines Sachverständigen hat sich die SBV ebenso wie der Betriebsrat selbst um eine Klärung der offenen Fragen bei dem Arbeitgeber zu bemühen, wie z.B.:<br />
• Nutzung alle innerbetrieblichen Informationsquellen<br />
• Dienste der externen Stellen in Anspruch nehmen<br />
• zeitnahen Besuch einer Schulungsveranstaltung.<br />
Wenn nach Erörterung dieser Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber die SBV bei Anlegen eines vernünftigen Maßstabs weiterhin die Hinzuziehung eines Sachverständigen für erforderlich hält, kann sie vom Arbeitgeber den Abschluss einer Vereinbarung über die Beauftragung des Sachverständigen verlangen.<br />
Verweigert der Arbeitgeber die Vereinbarung, so muss im Beschlussverfahren dessen fehlende Zustimmung ersetzt werden.<br />
Beauftragt die SBV, ohne dass eine Vereinbarung zustande kam, den Sachverständigen, so besteht keine Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber.</p>
<p><br />
Das habe ich herausgesucht, wie komme ich da wieder raus, jemand ne IDEE</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25905</link>
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<pubDate>Tue, 23 Apr 2019 04:41:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Sven.SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Kostenübernahme Anwalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Beschlüsse fasst Du als SBV ausschließlich mit Dir selber und formlos (wenns sein muß nachts um 3:00 unter der Dusche) und wenn Du den AG angemahnt hast wegen rechtlicher Schritte brauchst Du auch keine &quot;Voranmeldung&quot;, daß Du einen Anwalt beauftragen willst.</p>
<p>Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich denn dieses absurde Wunsch der HR ?</p>
<blockquote><p>meine HR hat herausgesucht, dass ich hätte mit Ihm zusammen ein Beschluss fassen müssen</p>
</blockquote><p>Wenn der Anwalt das verbockt hat, dann muß er selbst versuchen, seine Kosten beim AG einzutreiben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25896</link>
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<pubDate>Fri, 19 Apr 2019 14:50:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Kostenübernahme Anwalt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich habe folgende Herausforderung:<br />
Ich habe meiner HR mehrfach Fristen gesetzt für mehrere Themen wie z.B. Seminar Genehmigungen, diese wurden immer ignoriert ich habe daraufhin mehrfach in den Email bekannt gegeben dass ich mir einen Rechtsbeistand hole.</p>
<p>nun ist es soweit und der Anwalt hat ein schreiben auf gesetzt kosten 500 Euro.<br />
Ich habe dem Anwalt nach 14 Tage abwarten morgens um 6.30 Uhr dass Mandat entzogen, da der sich bei mir trotz versprechen mehrfach nicht gemeldet hat. dann hat dieser um 14 Uhr dass schreiben Versand, also erst nachdem ich Ihm dass Mandat entzogen habe. meine HR hat herausgesucht, dass ich hätte mit Ihm zusammen ein Beschluss fassen müssen und daher soll ich jetzt Privat die Kosten tragen.</p>
<p>Wie seht ihr dass, muss ich die Kosten selber tragen oder komme ich da irgendwie raus. </p>
<p>besten dank sven</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25892</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25892</guid>
<pubDate>Thu, 18 Apr 2019 07:45:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Sven.SBV</dc:creator>
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