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<title>Forum für die SBV - Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
 Du bekommst von mir keine andere Antwort als die, die Du schon in einem anderen Forum bekommen hast.</p>
<p>Für eine KSBV sind mindestens <strong>zwei </strong>GSBVen notwendig. Ohne KSBV keine Interessenvertretung auf Konzernebene und erst recht kein Teilnahmerecht an KBR-Sitzungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26043</link>
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<pubDate>Tue, 28 May 2019 10:01:50 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo albarracin,<br />
wir haben in unserem Konzern <strong>2 GBR</strong> mit jeweils <strong>2 Betriebsstätten</strong>, aber nur in einer von 4 Betriebsstätten konnte eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Das heißt, ein GBR hat eine SBV und der andere nicht. Wie ist denn der § 180 Absatz 2 zu verstehen:</p>
<p>(2) Ist für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet, wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung. Besteht ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb, für den eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, hat sie das Wahlrecht wie eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.</p>
<p>Gruß Stier</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26042</link>
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<pubDate>Mon, 27 May 2019 11:26:57 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Stier</dc:creator>
</item>
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<title>Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>§ 180 Abs. 2 SGB IX läßt leider laut übereinstimmender Rechtsprechung und Kommentierung keinen Spielraum:<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__180.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__180.html</a></p>
<p>Für die Bildung einer KSBV sind mindestens zwei GSBVen <strong>zwingend</strong> notwendig. Gibt es nur eine GSBV, dann hat diese <strong>keine Ersatzrechte auf Konzernebene</strong>.</p>
<p><br />
In Deinem Fall gibt es also keine SBV-Vertretung auf Konzernebene und somit auch keine SBV-Beteiligung beim KBR und dessen Ausschüssen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26041</link>
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<pubDate>Mon, 27 May 2019 09:33:03 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kolleginnen und Kollegen,<br />
ich benötige eure Hilfe. Wir sind ein Konzern mit einem KBR der aus zwei GBR`s besteht. Der KBR tagt zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss. Jetzt gibt es in einem GBR nur eine SBV in einem Betrieb. Sonst kann nirgendwo eine<br />
Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Kann diese eine Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des KBR/Wirtschaftsausschuss teilnehmen. Es ist klar, dass diese SBV nicht allen Betriebe im Konzern vertreten kann. (Unterschiedliche GBR`s). Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Dankeschön.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26040</link>
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<pubDate>Mon, 27 May 2019 09:06:04 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Stier</dc:creator>
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