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<title>Forum für die SBV - Einladung während Antrag zur Gleichgestellung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Einladung während Antrag zur Gleichgestellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Nach meiner Einschätzung müssten die Antragsteller behandelt werden, als wäre der Antrag erfolgreich, solange dieser nicht abgelehnt wurde.</p>
</blockquote><p>
Das ist falsch. Der vorläufige Rechtsschutz eines Antragstellers nach § 173 Abs. 3 bezieht sich ausschließlich auf den Kündigungsschutz. Weitergehende Ansprüche gibt es erst mal während des Antragsverfahrens nicht.</p>
<blockquote><p><br />
Deswegen würde ich die Antragsteller auch zur Jahresversammlung einladen.</p>
</blockquote><p>
Das wäre ein schwerer Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Versammlung nach § 178 Abs.6 SGB IX</p>
<blockquote><p>Wie beurteilt ihr diese Einschätzung? Gibt es dazu ein Urteil oder einen Hinweis, auf die man sich beziehen kann?</p>
</blockquote><p>
Der kurze Blick in das Gesetz und die einschlägige Fachkommentierung wie zB Knittel oder LPK-SGB IX hätte gereicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26120</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jun 2019 07:27:11 +0000</pubDate>
<category>Versammlung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Einladung während Antrag zur Gleichgestellung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich lade gerade zu einer Jahresversammlung ein, wir haben aktuell 8 sbB (schwerbeh. und gleichg. Beschäftigte) bei einer Quote von 2,6%. Ich bin daher besonders froh um jede/n, der zur Versammlung kommen wird.</p>
<p>Nach einer angekündigten Restrukturierung haben kürzlich 2 Beschäftigte einen Antrag zur Gleichstellung gestellt. Nach meiner Einschätzung müssten die Antragsteller behandelt werden, als wäre der Antrag erfolgreich, solange dieser nicht abgelehnt wurde.</p>
<p>Deswegen würde ich die Antragsteller auch zur Jahresversammlung einladen.<br />
Wie beurteilt ihr diese Einschätzung? Gibt es dazu ein Urteil oder einen Hinweis, auf die man sich beziehen kann?</p>
<p>Anderseits könnte ein verfrühter Hinweis an den Arbeitgeber (durch den Antragsteller wegen der Freistellung) nachteilig sein, wenn der Antrag abgelehnt werden sollte. Was meint ihr dazu?</p>
<p>Danke für die Rückmeldungen und die damit verbundene Unterstützung.<br />
J.61</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26119</link>
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<pubDate>Mon, 17 Jun 2019 21:00:29 +0000</pubDate>
<category>Versammlung</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
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