<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>dass eine &quot;erzwungene&quot; Teilnahme an den Gesprächen nicht nachvollziehbar ist. Ich hoffe ich hab das verständlich ausgedrückt.</p>
</blockquote><p>Hallo, für mich verständlich dargestellt: „Erzwungene“ Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung  gibts natürlich nicht lt. Rechtsprechung. Denn es besteht keine Verpflichtung der Schwerbehindertenvertretung zur Teilnahme (<a href="https://dejure.org/2015,44881">LAG Hamm</a> vom 26.11.2015 – 15 Sa 803/15). Und <em>„die Teilnahme an den anderen Vorstellungsgesprächen“</em> sehe ich entgegen <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=26157">Hotte</a> hier eher kritisch mit LAG Hessen, 17.03.2016, 9 TaBV 128/15.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26176</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26176</guid>
<pubDate>Wed, 03 Jul 2019 11:48:41 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon, Hotte und Garda,</p>
<p>vielen Dank für eure Beteiligung.<br />
Ich bin diesbezüglich hin und her gerissen. Einerseits die Gesetzeslage, andererseits der Wunsch des schwerbehinderten Mitarbeiters.<br />
Wenn der sbM keine Unterstützung möchte, warum soll ich mich dann in diesem Verfahren aufdrängen? Ob die Bewerber geeignet sind oder nicht weiß ich, sobald ich weiß wer es ist. Wir sind ein relativ kleines Unternehmen mit vorgegeben Strukturen, da werden auch keine formellen Bewerbungen mit Lebenslauf etc. geschrieben. <br />
Ich kann mir gut vorstellen, dass eine &quot;erzwungene&quot; Teilnahme an den Gesprächen der nsbM auch für die sbM nicht nachvollziehbar ist. Aber genau zu diesen Menschen benötige ich einen &quot;guten Draht&quot;, sie möchte ich unterstützen.<br />
Ich tu mir schwer damit, etwas zu tun, was am Ende den sbM eher nichts bringt. Ich hoffe ich hab das verständlich ausgedrückt.</p>
<p>Wie geht ihr in diesen Situationen vor?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26162</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26162</guid>
<pubDate>Sun, 30 Jun 2019 08:11:43 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Snow2009</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der sb Bewerber kann nur die Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch verweigern. </p>
</blockquote><p>Hallo, darüber lässt sich trefflich streiten, ob sich diese Ablehnung <em>„nur“</em> auf Vorstellungsgespräche oder ob sich Ablehnung auch auf Bewerbungsunterlagen bezieht. Die BIH sieht diesen umstrittenen Punkt in ihrem     <a href="https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehindertenvertretung/77c345i1p/index.html">Fachlexikon</a> so:</p>
<p>„Wichtig ist auch, dass - sobald ein sbM unter den Bewerbern ist und dieser die Beteiligung der SBV nicht ablehnt - die SBV im Stellenbesetzungsverfahren das Recht hat, Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen zu nehmen, sowie das Recht, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.“</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26160</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26160</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jun 2019 12:20:04 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Hallo, da gibt’s keinen logischen Grund, wenn es keinen weiteren schwerbehinderten Bewerber gibt: Keinen Grund für Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und keinen für die Einsicht in Unterlagen.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
</blockquote><p>Hey Cebulon,<br />
das sehe ich etwas anderes. Der sb Bewerber kann nur die Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch verweigern. Dies entbindet den AG aber nicht von den Pflichten gemäß § 178 (2) SGB IX. Die Prüfpflicht der SBV bleibt ebenfalss bestehen.<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26159</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26159</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jun 2019 11:51:16 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?</p>
</blockquote><p>Hallo, da gibt’s keinen logischen Grund, wenn es keinen weiteren schwerbehinderten Bewerber gibt: Keinen Grund für Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und keinen für die Einsicht in Unterlagen.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26158</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26158</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jun 2019 09:38:50 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>da wäre zu beachten, dass es sich lediglich um die Nichtteilnahme an <strong>seinem</strong> Bewerbungsgespräch handelt. Sind also weitere SB-Bewerber dabei, bleibt die SBV für diese zuständig. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte allein aus der Tatsache das es einen SB-Bewerber gibt. Auf diese Rechte kann kein SB-Bewerber verzichten. Klar ist, dass man dem ablehnenden SB-Bewerber möglicherweise nicht wirklich helfen kann, will derjenige ja auch nicht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Bei mehreren SB-Bewerbern finde ich das auch logisch, so verstehe ich das Gesetz. Wenn es nur <strong>einen</strong> schwerbehinderten Bewerber gibt und dieser die Teilnahme der SBV ablehnt, was hat die SBV dann noch für Aufgaben, welche die Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber bedingt? Übersehe ich hierbei etwas grundlegendes?</p>
</blockquote><p>Hey,<br />
ja du übersiehst etwas. Dir müssten doch die schriftlichen Unterlagen des sb Bewerbers zur Verfügung stehen. Deine Aufgabe ist es zu prüfen, wie der sb Bewerber im Vergelich zu den anderen Bewerbern abschneidet. Für die Beurteilung kann die Teilnahme an den anderen Vorstellungsgesprächen sehr hilfeich sein<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26157</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26157</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jun 2019 15:13:51 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>da wäre zu beachten, dass es sich lediglich um die Nichtteilnahme an <strong>seinem</strong> Bewerbungsgespräch handelt. Sind also weitere SB-Bewerber dabei, bleibt die SBV für diese zuständig. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte allein aus der Tatsache das es einen SB-Bewerber gibt. Auf diese Rechte kann kein SB-Bewerber verzichten. Klar ist, dass man dem ablehnenden SB-Bewerber möglicherweise nicht wirklich helfen kann, will derjenige ja auch nicht.</p>
</blockquote><p>Bei mehreren SB-Bewerbern finde ich das auch logisch, so verstehe ich das Gesetz. Wenn es nur <strong>einen</strong> schwerbehinderten Bewerber gibt und dieser die Teilnahme der SBV ablehnt, was hat die SBV dann noch für Aufgaben, welche die Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber bedingt? Übersehe ich hierbei etwas grundlegendes?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26156</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26156</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jun 2019 14:09:19 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Snow2009</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich bin neu im Amt der SBV und habe eine Frage zu Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Bewerbern. Sobald ein schwerbehinderter Bewerber bekannt ist, wird die SBV mit ins Boot geholt, soweit ist das klar. Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?<br />
Vorab schon mal Danke für eure Rückmeldung</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>da wäre zu beachten, dass es sich lediglich um die Nichtteilnahme an <strong>seinem</strong> Bewerbungsgespräch handelt. Sind also weitere SB-Bewerber dabei, bleibt die SBV für diese zuständig. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte allein aus der Tatsache das es einen SB-Bewerber gibt. Auf diese Rechte kann kein SB-Bewerber verzichten. Klar ist, dass man dem ablehnenden SB-Bewerber möglicherweise nicht wirklich helfen kann, will derjenige ja auch nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26155</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26155</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jun 2019 07:12:12 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich bin neu im Amt der SBV und habe eine Frage zu Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Bewerbern. Sobald ein schwerbehinderter Bewerber bekannt ist, wird die SBV mit ins Boot geholt, soweit ist das klar. Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?<br />
Vorab schon mal Danke für eure Rückmeldung </p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26154</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26154</guid>
<pubDate>Thu, 27 Jun 2019 20:36:01 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Snow2009</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
