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<title>Forum für die SBV - Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant. Die ganz alten Abkürzungen kannte ich gar nicht! </p>
<p>Gibt es da sogar Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, dass solche gängigen Abkürzungen ... vollkommen ausreichend sind?</p>
<p>Danke.</p>
<p>GLG</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 05 Jul 2019 15:18:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sabsezicke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sabsezicke,</p>
<p>nicht nur die Arbeitgeber haben bei der Besetzung frei werdender Arbeitsplätze Pflichten – auch der schwerbehinderte Bewerber muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn er bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will.</p>
<blockquote><p>muss ein schwerbehinderter Bewerber den Schwerbehindertenausweis der Bewerbung beifügen?</p>
</blockquote><p>
Nein, der externe Bewerber muss seine Behinderung grundsätzlich im Bewerbungsverfahren <strong>mitteilen</strong>, und zwar bei jeder Bewerbung erneut, auch wenn er sich in der Vergangenheit bei demselben Unternehmen bereits schon einmal beworben hat.</p>
<blockquote><p>Wie sollte oder muss man mind. wo angeben (Anschreiben, Lebenslauf), dass eine Schwerbehinderung vorliegt?</p>
</blockquote><p>
Die Mitteilung der Schwerbehinderung muss im Bewerbungsanschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf angegeben werden.</p>
<p>(Quelle: Allgemein bekannt; Suchbegriff „Rechte schwerbehinderter Menschen bei freien Arbeitsplätzen/Voraussetzungen der Eröffnung des Schutzbereichs des SGB IX“)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26182</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26182</guid>
<pubDate>Fri, 05 Jul 2019 11:45:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sbv-nl-west</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>der Schwerbehindertenausweis fehlt, muss man diesen einladen, wenn z.B. im Anschreiben sowas steht:<br />
- habe 70 GDB<br />
- bin mit 60 Grad der Behinderung eingestuft<br />
- bin zu <strong>50 % behindert</strong><br />
- habe einen GdB von 60</p>
</blockquote><p>Hallo, wenn in einem Anschreiben an Dienststellen derart gängige Abkürzungen stehen, so ist das i.d.R. völlig ausreichend. Dann ist einzuladen gemäß  § 165 SGB IX. Die Einladung könnte z.B. einfach um den folgenden Hinweis an geeigneter Stelle sinngemäß ergänzt werden etwa so:</p>
<p><em><strong>&quot;Bitte bringen Sie Ihren Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit als Nach­weis.&quot;</strong></em></p>
<p>Nichteinladung nur deswegen, weil keine (beglaubigte) Kopie des Ausweises zugeschickt wurde oder weil gesetzliche Begriffe nicht ganz korrekt gebraucht werden oder weil schon vor Jahrzehnten abgeschaffte oder altertümliche Begriffe gebraucht werden, wäre dennoch grds. diskriminierend. Selbst manche Richter bzw. teils Volljuristen scheinen da begrifflich <a href="https://connect.juris.de/jportal/prev/JURE190008297">an ihre Grenzen</a> zu stoßen, wenn sie von 70 % schwerbehindert „plappern“ statt richtig zu schreiben: GdB 70. Auch Fremdwort  wie „50 % invalid“, oder eher historische Begriffe aus den 80-er Jahren wie 50 % <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung#Begriff">MdE</a> sind ausreichend, da damit klar und zweifelsfrei  erkennbar Schwerbehinderung geltend gemacht wird. Auch Bezeichnungen wie „50 % schwerbeschädigt“ sowie „schwerbehindert nach  dem SchwbG“ reichen aus nach der  Rechtsprechung, obwohl dieses Schwerbehindertengesetz schon 2001 abgeschafft wurde. Jedoch m.E. grds. keine Ladungspflicht (mehr), wenn nur eine „Behinderung“ oder nur „behindert mit GdB 40“  geltend gemacht wird, oder Gleichstellung nur  <em>„zugesichert“</em> statt „bewilligt“ wurde laut <a href="https://www.rehadat-recht.de/de/suche/index.html?GIX=&amp;suchbegriffe=&amp;aktenzeichen=8%20AZR%20580%2F09&amp;suchmaske-submit=Suchen&amp;connectdb=rechtsgrundlagen_result&amp;infobox=%2Finfobox1.html&amp;serviceCounter=1&amp;wsdb=REC&amp;from=1">BAG</a> vom 27.01.2011 - 8 AZR 580/09.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26180</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26180</guid>
<pubDate>Fri, 05 Jul 2019 10:06:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,<br />
muss ein schwerbehinderter Bewerber den Schwerbehindertenausweis der Bewerbung beifügen?</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>als was fragst du das hier? Dies ist kein Beratungsforum für Schwerbehinderte, sondern für Schwerbehindertenvertreter.</p>
<blockquote><p>Wie sollte oder muss man mind. wo angeben (Anschreiben, Lebenslauf), dass eine Schwerbehinderung vorliegt?<br />
Muss der Begriff &quot;Schwerbehinderung&quot; konkret erwähnt werden?</p>
</blockquote><blockquote><p>Reichen irgendwelche, vielleicht geläufigen, Abkürzungen?</p>
</blockquote><p>Was soll das bringen?</p>
<blockquote><p>Immer vorausgesetzt, der schwerbehinderte Bewerber ist nicht offensichtlich ungeeignet und der Schwerbehindertenausweis fehlt, muss man diesen einladen, wenn z. B. im Anschreiben sowas steht:<br />
- habe 70 GDB<br />
- bin mit 60 Grad der Behinderung eingestuft<br />
- bin zu 50 % behindert<br />
- habe einen GdB von 60</p>
<p>Welche Konstellationen hattet ihr und kennt ihr, ohne dass das Wort &quot;Schwerbehinderung&quot; erwähnt wurde, und ihr die Bewerber eingeladen habt oder auch nicht und dann eine Klage bekommen habt?</p>
</blockquote><p>Da lies dich bitte ins Thema überhaupt mal ein. Das Forum ist nicht dafür da eine persönliche Beratung zu ersetzen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26179</link>
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<pubDate>Fri, 05 Jul 2019 07:05:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>muss ein schwerbehinderter Bewerber den Schwerbehindertenausweis der Bewerbung beifügen?</p>
<p>Wie sollte oder muss man mind. wo angeben (Anschreiben, Lebenslauf), dass eine Schwerbehinderung vorliegt?</p>
<p>Muss der Begriff &quot;Schwerbehinderung&quot; konkret erwähnt werden?</p>
<p>Reichen irgendwelche, vielleicht geläufigen, Abkürzungen?</p>
<p>Immer vorausgesetzt, der schwerbehinderte Bewerber ist nicht offensichtlich ungeeignet und der Schwerbehindertenausweis fehlt, muss man diesen einladen, wenn z. B. im Anschreiben sowas steht:</p>
<p>- habe 70 GDB<br />
- bin mit 60 Grad der Behinderung eingestuft<br />
- bin zu 50 % behindert<br />
- habe einen GdB von 60</p>
<p>Welche Konstellationen hattet ihr und kennt ihr, ohne dass das Wort &quot;Schwerbehinderung&quot; erwähnt wurde, und ihr die Bewerber eingeladen habt oder auch nicht und dann eine Klage bekommen habt?</p>
<p>Danke Euch.</p>
<p>GLG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26178</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26178</guid>
<pubDate>Thu, 04 Jul 2019 17:26:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sabsezicke</dc:creator>
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