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<title>Forum für die SBV - Vorlage einer Sachgrund-Befristung?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Vorlage einer Sachgrund-Befristung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da kann man nur staunen, mit welchem gutem Beispiel gerade öffentliche Arbeitgeber der Privatwirtschaft doch vorangehen.<br />
Eine für die Arbeitsvermittlung zuständige Bundesbehörde, die sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen vornimmt.<br />
Eine öffentliche Verwaltung, die sich bei der Kranken- und Rentenversicherung selbst aus den gesetzlichen Sozialsystemen für ihre Beamten befreit.<br />
Kant würde vermutlich sagen: Was Du willst was andere tun sollen, das sollst Du selber tun!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26304</link>
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<pubDate>Wed, 07 Aug 2019 09:26:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
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<title>Vorlage einer Sachgrund-Befristung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Soviel ich weiß, darf nur nach sachgrundloser Befristung keine weitere Befristung ohne Sachgrund erfolgen, sondern dann muss entfristet werden.</p>
</blockquote><p>Hallo, woher hast Du dieses her, dass nach Befristung mit Sachgrund eine Befristung ohne Sachgrund zulässig wäre? Hast Du Belege?</p>
<p>Die „nächste Runde“ zu dem Thema „Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung“ ist angekündigt beim <a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/augusttermine.html#21">BAG</a>,  7 AZR 452/17, 21. Aug. 2019, mit sich widersprechen Urteilen der <a href="https://dejure.org/2017,36036">Vorinstanzen</a>. Dabei geht es um eine Befristung nach einer einjährigen Vorbeschäftigung vor nahezu  <strong>22 Jahren</strong> (1992 bis 2014) bei der <strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>. Weil dort 1.000-fach befristet wurde laut <a href="https://amp.focus.de/politik/deutschland/linke-ist-empoert-7219-arbeitsvertraege-bei-der-bundesagentur-fuer-arbeit-sind-sachgrundlos-befristet_id_8908194.html">Focus</a> online, könnte das der BfA eine wahre „Flut“ unbefristeter Arbeitsverhältnisse „bescheren“ ...</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26302</link>
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<pubDate>Tue, 06 Aug 2019 17:52:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>Vorlage einer Sachgrund-Befristung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin,</p>
<p>die erste Frage, war der erste Vertrag mit Sachgrund befristet, weil Befristung mit Sachgrund ist immer möglich. Soviel ich weiß, darf nur nach sachgrundloser Befristung keine weitere Befristung ohne Sachgrund erfolgen, sondern dann muss entfristet werden. <br />
Wie das rechtlich zu werten ist, dass der erste Vertrag nicht bis zum Ende erfüllt wurde, kann ich leider auch nicht angeben, ob dann aus diesem Umstand auch bei erster sachgrundloser Befristung diese erneut zulässig wäre.</p>
<p>Ich würde immer darauf bestehen, dass die schwerbehinderten Kandidaten/innen eingeladen werden, wenn sie nicht ungeeignet sind. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26299</link>
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<pubDate>Tue, 06 Aug 2019 06:56:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
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<title>Vorlage einer Sachgrund-Befristung?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ist es möglich, bei demselben Arbeitgeber, bei dem man erst befristet für 2 Jahre angestellt war, nochmal befristet für 2 Jahre angestellt zu werden?</p>
<p>Erstes Arbeitsverhältnis wurde vor Ablauf der 2 Jahre mit einem Auflösungsvertrag beendet.</p>
<p>In der Stellenausschreibung jetzt steht zwar befristet, aber keinen Hinweis darauf, dass es sachgrundlose Befristungen sind und dass man sich nur bewerben darf, wenn man vorher nicht dort oder bei einem anderen Arbeitgeber vom Land Hessen angestellt war.</p>
<p>Dann dürften es doch Befristungen mit Sachgrund sein und eine nicht offensichtliche ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin muss zumindest zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, oder!?</p>
<p>Danke Euch.</p>
<p>GLG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26298</link>
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<pubDate>Tue, 06 Aug 2019 06:14:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sabsezicke</dc:creator>
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