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<title>Forum für die SBV - Barrierefreiheit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Barrierefreiheit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Karin73,</p>
<p>andere (Bundes-)Länder, andere Sitten oder Namen, Bezeichnungen, ..<br />
Aber bei der Landesregierung gibt es eine(n) Behindertenbeauftragte(n) z.B.<br />
<a href="https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beauftragte-men/">https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beauftragte-men/</a></p>
<p>Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__181.html">§ 181 SGB IX</a> hat der Arbeitgeber mindestens einen Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers zu bestellen. Leider ist das Unterlassen einer Bestellung nicht mit einer Strafe nach §§ 237a/b, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__238.html">238 SGB IX</a> belegt.<br />
Ist aber kein Beinbruch, denn der oberste Dienstherr = 1. Bürgermeister, Oberbürgermeister, … ist unabhängig von einen Inklusionsbeauftragten zuständig und verantwortlich. Wenn die ständigen Anfragen, Stellungnahmen, ..  der SBV zu viel werden, kann jederzeit ein Inklusionsbeauftragter bestellt werden.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Es könnte auch sein, dass eine übergeordnete Vereinbarung, Fürsorgeerlass, Teilhaberichtlinie, Integrationsvereinbarung oder Inklusionsvereinbarung zur Anwendung kommen kann. Wenn nicht, eine Aufgabe für die SBV und den PR eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dienstherrn zu vereinbaren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26435</link>
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<pubDate>Wed, 28 Aug 2019 08:08:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Barrierefreiheit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
für die allgemeine Barrierefreiheit in der Gemeinde ist der Behindertenbeauftragte zuständig.</p>
</blockquote><p>
Einen Behindertenbeauftragten haben wir nicht.Nur einen Behindertenbeirat.Da muss ich mich mal schlau machen welche Aufgaben die übernehmen.<br />
Wir haben ja nicht mal einen Inklusionsbeauftragten oder eine Inklusionsvereinbarung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26430</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26430</guid>
<pubDate>Wed, 28 Aug 2019 06:25:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Karin73</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Barrierefreiheit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Karin73,</p>
<p>für die allgemeine Barrierefreiheit in der Gemeinde ist der Behindertenbeauftragte zuständig.<br />
Ob die &quot;Tragetätigkeit&quot; eine geschuldete Arbeitsleistung der KollegInnen ist, sollte der Personalrat prüfen. Stelle mir gerade das Bild vor, wenn ein Bürger mit einem großen und schweren Elektrorollstuhl die gemeindliche Dienstleistung in einem oberen Stockwerk in Anspruch nehmen muss. Also größer 200 kg über mehrere Treppen. Da hätte ich als oberster Dienstherr wegen der Haftungsfrage schlaflose Nächte. <br />
Dies könnte die SBV im Monatsgespräch thematisieren. Der PR könnte den Gesundheitsschutz ansprechen.</p>
<p>Die Gemeinde hat die Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen für den Zugang zur Beschäftigung nach <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32000L0078">Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG</a> zu treffen. Angemessene Vorkehrungen sind konkret individuelle Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung ermöglichen. Durch die Unterlassung ergibt sich die Besonderheit der Benachteiligung hinsichtlich des Merkmals der Behinderung. Es ist erforderlich, durch aktives Tun einen Zugang zur Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Bei der Nichterfüllung dieser Verpflichtung kommt ein schuldhaftes Handeln und damit Schadenersatzanspruch nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html">§ 15 Abs. 1 AGG</a> in Betracht. <br />
Für eine Benachteiligung kommt es auf ein Verschulden nicht an.</p>
<p>Die SBV kann vor jeder Stellenausschreibung im Rahmen der Prüfpflicht nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html">§ 164 Abs. 1 SGB IX</a>  auf diesen Umstand hinweisen. Werden behinderte Menschen wegen der fehlenden Barrierefreiheit abgelehnt, kann der PR die Zustimmung zur Einstellung verweigern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26428</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26428</guid>
<pubDate>Tue, 27 Aug 2019 21:40:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Barrierefreiheit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>.....<br />
Im Rathaus wird demnächst auch der Fahrstuhl ,wegen der Sanierung ,nicht funktionieren und dort sind sehr wohl gehbehinderte und Rollstuhlfahrer.Auf meine Nachfrage dazu habe ich die gleiche Antwort bekommen,Barrierefreiheit gehört nicht zu den Aufgaben der SBV.<br />
Ist das wirklich so?</p>
</blockquote><p>Hallo Karin,<br />
macht doch mal deinen AG auf folgendes aufmerksam:</p>
<p>SGB IX § 164 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen<br />
.. 4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf <br />
…..<br />
4.<strong><br />
behinderungsgerechte Einrichtung</strong> und Unterhaltung der Arbeitsstätten <strong>einschließlich der Betriebsanlagen</strong>, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, <strong>des Arbeitsumfelds</strong>, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,</p>
<p>Darunter fällt natürlich auch die Barrierefreiheit</p>
<p>Dann weist du ihn auf deine Aufgaben hin:<br />
SGB IX § 178 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung<br />
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie <br />
1.<br />
<strong>darüber wacht</strong>, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen <strong>geltenden Gesetze,</strong> Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und <strong>164</strong> bis 167 <strong>obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,</strong></p>
<p>Du hast u.a. die Aufgabe auf Einhaltung des SGB IX zu achten. <br />
Ergo hst du also auch die Einhaltung der Barriefreiheit zu achten.</p>
<p>Da es sich hier um öffentlichen Dienst handelt, empfehle ich das ganze höflich aber bestimmt schriftlich zu machen.<br />
Dann kann keine Aussage kommen wie: da müssen wir uns aber missverstanden haben ode rkann mich überhaupt nicht an das Gespräch erinnern. Alles schon mitgemacht.<br />
Weiterhin ist es dann auch dolumentiert</p>
<p>VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26427</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26427</guid>
<pubDate>Tue, 27 Aug 2019 20:24:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Barrierefreiheit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen ,ich brauche mal wieder eueren Rat.<br />
Aufgrund von Umfangreicher Sanierung des Rathauses ist ein Teil der Verwaltung in einem angemieteten Gebäude untergebracht.Von den dort arbeitenden Kollegen ist niemand Gehbehindert.Für die Bürger die das Gebäude aufsuchen (Bauaufsicht oder Verkehrsaufsicht) ist ein externer Fahrstuhl eingerichtet wurden.<br />
Leider fällt dieser Fahrstuhl ständig aus .Damit ist das Gebäude nicht mehr Barrierefrei und die Kollegen aus den Fachdiensten müssen Kinderwagen, Rollatoren  und Rollstühle die Treppen runter tragen.<br />
Alle sind nun reichlich genervt davon und ich werde sowohl von den Kollegen sowie inzwischen auch von Bürgern angesprochen ich soll mich darum kümmern ,das der Fahrstuhl funktioniert.<br />
Nach Rücksprache mit der Dienstelle wurde mir nun mitgeteilt, das ist nicht meine Aufgabe mich um die Barrierefreiheit zu kümmern denn in dem Gebäude befinden sich ja keine Gehbehinderte Kollegen.<br />
Wäre ich als SBV dafür zuständig wenn dort gehbehinderte Kollegen arbeiten würden?<br />
Im Rathaus wird demnächst auch der Fahrstuhl ,wegen der Sanierung ,nicht funktionieren und dort sind sehr wohl gehbehinderte und Rollstuhlfahrer.Auf meine Nachfrage dazu habe ich die gleiche Antwort bekommen,Barrierefreiheit gehört nicht zu den Aufgaben der SBV.<br />
Ist das wirklich so?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26423</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26423</guid>
<pubDate>Tue, 27 Aug 2019 17:14:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Karin73</dc:creator>
</item>
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