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<title>Forum für die SBV - Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Christian,</p>
<p>dann bleibt nur der Weg, das Schreiben abzuschreiben ……</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 15 Oct 2019 12:10:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 15 Oct 2019 12:08:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe das nur als JPG (Foto).</p>
<p>Danke aber!</p>
<p>VG</p>
<p>Christian</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 15 Oct 2019 12:08:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi, </p>
<p>ich sehe es so wie du. Da er krank ist, kommt er an die Infos nicht ran. Er ist aber jetzt beim Anwalt.</p>
<p>Danke für die ganzen Infos!</p>
<p>VG</p>
<p>Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26722</link>
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<pubDate>Tue, 15 Oct 2019 12:07:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Moonwalker,</p>
<p>Anhang geht nicht, aber Du kannst theoretusch je nach Format des Textes über markieren und kopieren den Text einstellen, ggf. in mehreren Teilen, wenn die Höchstzeichenmenge überschritten  wird. Achte aber darauf, dass der Datenschutz eingehalten wird, also der Betrieb o.ä. nicht erkennbar ist.<br />
Ansonsten bleibt immer der Weg des Abtippens der Kündigung. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
<p>Es gibt immer mehrere Wege zum Ziel</p>
]]></content:encoded>
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<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26716</guid>
<pubDate>Sun, 13 Oct 2019 19:41:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Weiterhin die Frage, kann ich hier einen Anhang hochladen? Dann würde ich die Kündigung ohne die personenbezogenen Daten und die Firma hochladen.</p>
</blockquote><p>Ist wohl technisch nicht möglich: Aber zitieren geht natürlich, also tippen oder diktieren (zB. mit iPhone) oder OCR,  und dann einfach anonymisiert reinkopieren ins Forum ...</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26715</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26715</guid>
<pubDate>Sun, 13 Oct 2019 17:02:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der AG hat ihm mit einem Schreiben vom 7.10 zum 11.10. verkürzt gekündigt</p>
</blockquote><p>﻿... und das sagt der <a href="https://www.bauprofessor.de/Schlechtwetterzeit%20im%20Baugewerbe/a7965d0b-2fa5-4f22-b38b-b7ed03e54c53">bauprofessor</a> zur gesetzlichen „Schlechtwetterzeit im Baugewerbe“ (Dezember bis März). Der Prof. schreibt nichts vom Herbst im Oktober ...  Siehe auch <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_III/101.html">§ 101 SGB III</a> n.F. zur „Schlechtwetterzeit“.</p>
<blockquote><p>&quot;Der Betriebsrat wurde gehört und hat der Kündigung zugestimmt&quot;. Dem soll aber nicht so sein, da der AG sich vor Jahren eine Pauschalgenehmigung für Winterkündigungen bei dem BR geholt haben soll ... und BR nicht jedesmal zustimmt. </p>
</blockquote><p>Interessant wäre natürlich zu erfahren, wie der genaue Wortlaut dieses Beschlusses aus „grauer Vorzeit“ des damaligen Betriebsrates nun lautet. Würde vorsorglich die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats ggf. mit &quot;Nichtwissen&quot; bestreiten. Aus welchem Jahr stammt der Beschluss? Da kriegt ja der jetzige BR von den Kündigungen gar nichts mit und wird geradezu umgangen, obwohl von den jetzigen Beschäftigten gewählt und legitimiert für deren  Interessenvertretung im Unterschied zu dem früheren Betriebsratsgremium, dessen Wahlperiode längst abgelaufen ist.</p>
<p>Was der Beschluss eines ehem.  BR-Gremiums zu „Winterkündigungen“ mit einer Kündigung am 7. Okt..2019 zu tun hat, erschließt sich mir nicht mal ansatzweise. Denn der Oktober liegt bekanntlich nicht im Winter (weder nach meteorologischem noch nach kalendarischem Kalender).</p>
<p>Im Übrigen erscheint es zweifelhaft, ob eine solche Abrede mit pauschaler „Vorabzustimmung“ den jetzigen BR bzw. künftige Betriebsräte dauerhaft binden könnte - zumal m.E. ohnehin <strong>kein Eilfall</strong> geschweige denn Notfall im Sinne des <a href="https://dejure.org/1982,439">BAG</a>, Beschluss vom 02.03.1982 - 1 ABR 74/79. Wäre am Ausgang dieses Verfahrens (mit Gründen) interessiert.</p>
<blockquote><p>Er hatte jetzt einen Unfall (Mittelfußknochen ist gebrochen und eine Thrombose). </p>
</blockquote><p>Wenn diese Kündigung kommt - noch am selben oder spätestens am nächsten Tag zur Arbeitsagentur gehen (mit Kündigungsschreiben,  der Gleichstellung, evtl. AU-Bescheinigung). Es gilt: Ab dem <a href="http://www.helpster.de/schlechtwetterkuendigung-dies-sollten-sie-als-arbeitnehmer-wissen_129481"><strong>Zeitpunkt</strong></a> der  Arbeitslosenmeldung besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Habe den Eindruck, dass „fingierte“, konstruierte vorgeschobene Kündigung durch den Bauunternehmer wegen „Schlechtwetter“, um sich  Krankengeld zu sparen auf Kosten der Sozialkassen? Dem wird die Arbeitsagentur dann ggf. nachzugehen haben.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26714</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26714</guid>
<pubDate>Sat, 12 Oct 2019 15:50:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>und weil wir die Diskussion neulich schon mal hatten:</p>
<p>Dieser Thread ist ein gutes Beispiel dafür, daß eine SBV eigenständig möglichst gute Kenntnisse des Arbeitsrechts haben sollte, um fachlich korrekt beraten zu können.<br />
Denn die <strong>zwingende</strong> 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html">https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html</a><br />
wird gerne übersehen und im Rahmen der Betriebsverfassung gerne verwechselt mit der tückischen Falle des § 3 KSchG, <br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__3.html">https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__3.html</a><br />
die schon längst abgeschafft gehört und letztendlich gar nichts bewirkt - außer das die arbeitsgerichtliche Frist abläuft.</p>
<p>Außerdem sollte man auch als SBV wissen, daß eine Klage vor dem Arbeitsgericht immer auch nur zur Fristwahrung erstmal auch ohne Begründung eingereicht werden kann und auch jederzeit kostenfrei zurückgezogen werden kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26707</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26707</guid>
<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 12:14:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo WoBi,</p>
<p>danke für den wichtigen Hinweis, dass die Rücknahme der Kündigung in Wirklichkeit ein (Rücknahme-)Angebot eines Vertragspartners (AG) ist, das einer Annahme des anderen Vertragspartners (AN) bedarf, wenn es wirksam werden soll.</p>
<p>Prinzipiell wäre wohl auch eine Zustimmung durch konkludentes Verhalten möglich, aber bei wichtigen und problematischen Dingen ist Angebot und Annahme auf einem Stück Papier dokumentiert, <strong>auf jeden Fall </strong>die zu empfehlende Form der Vertragsschließung.</p>
<p>Ich hoffe, es wurde schon deutlich genug erwähnt, dass man in solchen Fällen <strong>unbedingt sofort rechtlichen Rat und Beistand in Anspruch nehmen</strong> sollte!!! <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26706</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26706</guid>
<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 11:49:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich kenne mich mit diesen Winterkündigungen gar nicht aus. </p>
</blockquote><p>Kündigungen aus witterungsbedingten Gründen erscheinen mir jedenfalls derzeit Anfang Oktober (ohne <a href="https://www.dwd.de/DE/fachnutzer/freizeitgaertner/3_gartenklima/_node.html">Frostperioden</a> tagsüber in unseren Breiten) für vorgeschoben, für konstruiert bzw. für völlig unplausibel. Halte diesen Kündigungsgrund daher für offensichtlich <a href="http://www.business-on.de/witterungsgruende-kuendigungsgrund-arbeitgeber-_id33011.html"> willkürlich</a> bzw. für sachlich nicht gerechtfertigt. Der erwähnte „§ 20 des MTV der Steine-Erden-Industrie in der Fassung vom 1.06.2015“ ist mir allerdings nicht bekannt. Hast Du den Link zu diesem Manteltarifvertrag (MTV)  oder den genauen Wortlaut des § 20 MTV? Außerdem: Sofort einen Beratungstermin mit der Arbeitsagentur vereinbaren wegen AL-Geld, sagt <a href="http://www.helpster.de/schlechtwetterkuendigung-dies-sollten-sie-als-arbeitnehmer-wissen_129481">HELPSTER</a>.</p>
<p>Fällt dieser <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=26678">Bauunternehmer</a> nicht evtl. unter den neuen <a href="https://www.soka-bau.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Arbeitgeber/tarifvertrag_brtv.pdf"><strong>BRTV 2019</strong></a>, dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28. September 2018? Vergleiche  dort detailliert den § 4 Nummer 6 BRTV zu <em>„zwingenden Witterungsgründen“</em> und zur <em>„gesetzlichen Schlechtwetterzeit“</em>. Siehe zum BRTV-Baugewerbe auch Prof. <a href="http://d-nb.info/1167819411">Düwell</a>, LPK-SGB IX, § 173 Rn. 27, zu der <a href=" https://www.bauprofessor.de/BRTV-Baugewerbe/fba6f433-0230-49ac-a0d8-9bf2bd39bfd3">Allgemeinverbindlichkeitserklärung</a> (im <a href=" https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_officialsite&amp;genericsearch_param.edition=BAnz+AT+17.05.2019">BAnz</a> vom  17.05.2019 B2).</p>
<p>Betriebsbedingte Kündigung aus „Witterungsgründen“<br />
<a href="https://dejure.org/1996,380">BAG</a>, Urteil vom 07.03.1996 - 2 AZR 180/95</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26705</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26705</guid>
<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 10:56:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo SFliege,</p>
<p><em>&quot;Wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass der <strong>Arbeitgeber seine Kündigung nicht sofort und rechtzeitig wieder zurückzieht</strong> und die Klagefrist verstreichen könnte, muss unbedingt immer und vor allem rechtzeitig die Klage eingereicht werden!!!&quot;</em></p>
<p>Vorsicht Falle:<br />
Eine Kündigung ist immer eine <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001302377">einseitige Willenserklärung</a>, die mit dem Zugang automatisch wirksam wird. Daher kann eine Kündigung nach deren Zugang nicht mehr einseitig zurückgenommen werden.  <br />
Also eine einseitige ggf. nur mündliche Erklärung der Rücknahme reicht nicht. Es ist nur eine unverbindliches Angebot ohne rechtliche Wirkung. Die Fristen des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html">§ 4 KSchuG</a> werden damit nicht außer Kraft gesetzt.<br />
Hier ist unbedingt eine schriftliche Erklärung beider Seiten erforderlich. Dabei sind weitere Fragen wie z.B. Verdienstausfall, usw. zu klären.</p>
<p><br />
<em>&quot;Falls es noch nicht deutlich genug erwähnt sein sollte: <strong>unbedingt sofort rechtlichen Rat und Beistand in Anspruch</strong> nehmen!!!&quot;</em><br />
Dies kann nur bestätigt werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26702</link>
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<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 09:50:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wirklich sehr gut und deutlich geschildert, dass man mit <strong>irgendwelchen Vermutungen und Annahmen </strong>und ohne rechtlichen Rat durch Ablauf von Fristen recht schnell die Inanspruchnahme von Rechten verwirken kann.</p>
<blockquote><p>Deswegen <strong>muß</strong> der AN im geschilderten Fall:</p>
<p>- den AG <strong>innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung</strong> auf den vorläufigen Rechtsschutz wegen Antragstellung oder wegen ausgesprochener Gleichstellung hinweisen<br />
und <br />
- vorsorglich beim Arbeitsgericht ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung &lt; Kündigungsschutzklage wegen Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes einreichen, wenn der AG nicht &lt; auf die Mitteilung reagiert und die Kündigung nicht ausdrücklich zurücknimmt.</p>
</blockquote><p>Die knappe Frist von drei Wochen zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage sollte auch genutzt werden, dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit zu geben die Kündigung <strong>sofort</strong> wieder zurückzunehmen.<br />
d.h. nach Kenntnis der Kündigung den Arbeitgeber <strong>sofort über einen gestellten und noch nicht beschiedenen Gleichstellungsantrag und/oder einen erhaltenen Gleichstellungsbescheid in Kenntnis setzen</strong> und hier nicht unnötig noch Tage (bis zum Fristende) verstreichen lassen<br />
Wenn auch nur die <strong>geringste</strong> Gefahr besteht, dass der Arbeitgeber seine Kündigung nicht sofort und rechtzeitig wieder zurückzieht und die Klagefrist verstreichen könnte, muss unbedingt <strong>immer </strong> und vor allem <strong>rechtzeitig</strong> die Klage eingereicht werden!!!<br />
Falls es noch nicht deutlich genug erwähnt sein sollte: unbedingt <strong>sofort </strong> rechtlichen Rat und Beistand in Anspruch nehmen!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26700</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26700</guid>
<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 08:12:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke dir Wolfgang! Super!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26699</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26699</guid>
<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 06:48:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Dir!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26698</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26698</guid>
<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 06:47:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>will ein AN gegen eine Kündigung angehen, muß der AN <strong>immer selbst aktiv </strong>werden. Es reicht nicht aus, daß der AG irgendwas <strong>vermuten</strong> könnte. Der Antrag auf Gleichstellung könnte ja auch schon abgelehnt worden sein.</p>
<p>Deswegen <strong>muß</strong> der AN im geschilderten Fall:</p>
<p>- den AG <strong>innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung</strong> auf den vorläufigen Rechtsschutz wegen Antragstellung oder wegen ausgesprochener Gleichstellung hinweisen</p>
<p>und <br />
 - vorsorglich beim Arbeitsgericht ebenfalls <strong>innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung</strong> Kündigungsschutzklage wegen Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes einreichen, wenn der AG nicht auf die Mitteilung reagiert und die Kündigung nicht ausdrücklich zurücknimmt.</p>
<p>Tut er diese Dinge nicht, wird die Kündigung trotz der Fehlerhaftigkeit rechtswirksam. Und deswegen, weil eine Fristenuhr mit Zugang der Kündigung erbarmungslos zu ticken begonnen hat, ist es eben nötig, den gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht so schnell wie möglich aufzusuchen, um keinen Fehler zu machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26697</link>
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<pubDate>Thu, 10 Oct 2019 17:00:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Christian,</p>
<p>der Arbeitnehmer muss nach Gesetz den Arbeitgeber informieren, wenn er die Schutzrechte der Schwerbehinderten geletnd machen will. Bei der Gleichstellung beginnt der Kündigungsschutz 3 Wochen nach Antragsstellung zu laufen, daher sollte er mit der Eingangsbestätigung des Antrags zu dem Arbeitgeber gehen, um somit nachzuweisen, dass der Antrag auf Gleichstellung länger als 3 Wochen läuft und die Schutzrechte des Kündigungsschutzes der Schwerbehinderten geltend zu machen.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
<p>Ps: Die Nachweispflicht der Frist liegt beim Arbeitnehmer, alleine dadurch dass der Arbeitgeber befragt wurde, weiss er weder, wie lange der Antrag läuft, noch ob und wie über diesen entschieden wurde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26696</link>
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<pubDate>Thu, 10 Oct 2019 16:01:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Wolfgang,</p>
<p>die Erteilung erfolgte anscheinend am Montag. Die Gleichstellung sollte heute oder Morgen im Briefkasten sein. Danach schickt der AN diese an den AG. Früher war das doch nicht möglich. Der AN hat heute bei der Agentur angerufen und mündlich mitgeteilt bekommen, dass am letzten Montag die Gleichstellung erteilt wurde und das das Schreiben unterwegs ist.</p>
<p>VG</p>
<p>Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26695</link>
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<pubDate>Thu, 10 Oct 2019 13:42:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Moonwalker,</p>
<p>&quot;Der AG und der BR haben und der Bundesagentur für Arbeit die Formulare zur Stellungnahme bekommen. Somit sind sie informiert.&quot;</p>
<p>Der Arbeitgeber ist nur informiert, dass ein Gleichstellungsantrag gestellt worden ist. Der Arbeitgeber ist nicht über die Erteilung einer Gleichstellung informiert. Der Arbeitgeber ist nicht Verfahrensbeteiligter und hat dementsprechend auch kein Auskunftsrecht über die Erteilung einer Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit. Die Informationsweitergabe unterliegt dem Persönlichkeitsrecht des Antragstellers.</p>
<p>Wenn hier ein Tipp gegeben wird, sollte dieser auch angenommen und geprüft werden. Die Information des Arbeitgebers innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Kündigung ist wichtig, wenn der Gekündigte auf seine Eigenschaft als schwerbehinderter oder in diesem Fall als gleichgestellter Beschäftigter berufen will. Die Information des Arbeitgebers soll in diesem Fall sogar nachweisbar/belegbar erfolgen.</p>
<p>Die genannte BAG-Entscheidung sollte mit herangezogen werden, damit dem Kollegen keine Nachteile entstehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26694</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26694</guid>
<pubDate>Thu, 10 Oct 2019 13:18:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich vermute wir reden irgendwie aneinander vorbei?</p>
<p>1. Der AN hat am 30.7. einen Gleichstellungsantrag gestellt.<br />
2. Der AG und der BR haben und der Bundesagentur für Arbeit die Formulare zur Stellungnahme bekommen. Somit sind sie informiert.<br />
3. Der AN enthält seine Kündigung<br />
4. Der Gleichstellungsbescheid kommt per Post</p>
<p>Was an welcher Stelle hätte er denn noch machen sollen?<br />
Ist nicht böse gemeint, aber ich verstehe es nicht. Durch das Formular von der Bundesagentur ist der AG doch darüber informiert, das sein AN einen Antrag gestellt hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26693</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26693</guid>
<pubDate>Thu, 10 Oct 2019 12:58:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der AG wusste also dass die Gleichstellung beantragt ist und der AN kann doch erst informieren, wenn der Bescheid da ist und der ist frühestens heute im Briefkasten.</p>
</blockquote><p>Das ist so pauschal nicht richtig: Der Beschäftigte kann den Arbeitgeber schon jetzt vom Gleichstellungsantrag informieren und die Gleichstellung ausdrücklich geltend machen – wie schon <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=26687">geschrieben</a>. Vergleiche <a href="https://www.integrationsaemter.de/ZB-3-2011/351c4517i3p62/index.html">BAG</a>, 23.02.2010, 2 AZR 659/08;  <a href="https://lexetius.com/2011,1894">BVerwG</a>, 07.04.2011, 2 B 79.10, Rn. 12/15.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26692</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26692</guid>
<pubDate>Thu, 10 Oct 2019 12:31:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
</channel>
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