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<title>Forum für die SBV - Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hast recht. Danke für den Hinweis. Der Kontext war wenigstens da.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 12 Oct 2019 10:16:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Peachy</dc:creator>
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<title>Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ihr habt so recht. Beim korrekten Zitieren sollte ich aufpassen. Der Kontext war ja wenigstens ok.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 12 Oct 2019 10:15:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Peachy</dc:creator>
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<title>Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo albarracin,</p>
<p>nicht ganz so hart. <br />
Denn wenn man mit heutigem Stand in der Online-Version vom Knittel-Kommentar nachschlagen will, ist die Nummerierung in der alten Fassung erforderlich.<br />
Habe in der Antwort den &quot;richtigen&quot; Verweis eingestellt.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 13:23:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
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<title>Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peachy,</p>
<p>versuche deine Bedenken zu den zwei Einwände nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__179.html">§ 179 Abs. 7 SGB IX</a>  zu beseitigen.</p>
<p><em>&quot;1. ihnen wegen ihres Amtes anvertraute oder sonst bekannt gewordene fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse, nicht zu offenbaren und&quot;</em></p>
<p>Die mögliche Absicht einer Kündigung durch den Arbeitgeber bespricht die SBV mit der betroffenen Person, die von der Maßnahme direkt betroffen wäre. Die SBV bespricht dies nicht mit einer unbeteiligten Dritten. Erkenntnisse aus dem Gespräch z.B. über medizinische Ursachen darf die SBV dagegen nicht dem Arbeitgeber mitteilen. Die SBV kann hier pauschal auf behinderungsbedingte Einschränkungen / Ursachen hinweisen.</p>
<p><em>&quot;2. ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordene und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten.&quot;</em></p>
<p>Eine Kündigungsabsicht ist kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Der Arbeitgeber kann hier keinen &quot;Maulkorb&quot; verhängen, auch wenn er konkrete Teile des Gespräches als &quot;geheinhaltungsbedürftig bezeichnet&quot;. Das Gespräch pauschal als &quot;geheimhaltungsbedürftig&quot; zu bezeichnen ist nicht ausreichend.</p>
<p>Das <a href="https://openjur.de/u/861943.html">LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14</a> führte dazu in Randnummer 67 ff aus:<br />
&quot;63a) Der Begriff des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses wird weder im Betriebsverfassungsgesetz noch in anderen Gesetzen, die ihn verwenden, wie das UWG und das GWB, definiert. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, wenn dieser an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (BAG vom 10.03.2009 – 1 ABR 87/07 – zitiert nach Juris, Rz. 25 m.w.N.; BAG vom 26.02.1987, 6 ABR 46/87 – Juris, Rz. 16 m.w.N.).&quot;<br />
oder Randnummer 78<br />
&quot;d) Das Arbeitsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass die Schweigepflicht als Pendant und Sicherungsmittel zu den gesetzlichen Informationsrechten des Betriebsrats und anderer betriebsverfassungsrechtlicher Organe zwar dem Schutz des Arbeitgebers dient, aber eine restriktive Auslegung bei der Weitergabe arbeitnehmerrelevanter Daten und Informationen an die Beschäftigten erfordert, wenn das Spannungsverhältnis zwischen Schweigepflicht und Interessenvertretung berührt ist (so auch DKKW-Buschmann, § 79 BetrVG, Rz. 2, Rz. 8 ).&quot;</p>
<p>Der Arbeitgeber hat die SBV nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html">§ 178 Abs. 2 SGB IX</a>  in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Dies damit die SBV ihrer Aufgabe nach § 178 Abs. 1 SGB IX durch die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle fördern, ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite stehen kann, nachkommen kann.<br />
Diesem Rechtsanspruch nach Unterrichtung der SBV würde durch eine aufgezwungene Verschwiegenheit zuwiderlaufen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26710</link>
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<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 13:14:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang und Danke für Deine Antwort! <br />
Ich bin mir nur unsicher von wegen &quot;Geheimnisverrat&quot; o. ä. .... <br />
Im selben Paragraphen heisst es ja auch : <br />
<span style="color:#009;">&quot;7) Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet,<br />
1.<br />
ihnen wegen ihres Amtes anvertraute oder sonst bekannt gewordene fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse, nicht zu offenbaren und<br />
2.<br />
ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordene und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten.&quot; <br />
</span><br />
Schöne Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26709</link>
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<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 12:34:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Peachy</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Du solltest Dich mal in Sachen SGB IX</p>
<blockquote><p><em>§ 95 Abs. 1 (3) SGB IX </em></p>
</blockquote><p>dringend auf den neuesten Stand bringen. Dein §§-Verweis ist schon seit Längerem nicht mehr aktuell.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26708</link>
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<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 12:21:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peachy,</p>
<p>die angeführte Rechtsgrundlage nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html">§ 178 Abs. 1 Ziffer 3 SGB IX</a> ist nicht korrekt. Denn hier geht es um Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Anregungen und Beschwerden, die durch die SBV als berechtigt angesehen werden.</p>
<p>Die Grundlage liegt in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__179.html">§ 179 Abs. 1 SGB IX</a>. Die SBV ist weisungsfrei und unabhängig im Ehrenamt tätig.<br />
Die SBV ist eine gewählte Interessensvertretung und hat die Interessen der schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten zu vertreten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedarf es den Kontakt zu den schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten. Wie sonst kann die SBV die Angaben des Arbeitgebers und die Wünsche der betroffenen Person verifizieren? Ohne die Kommunikation mit der betroffenen Person kann keine qualifizierte Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen, um den Arbeitgeber von seinem Vorhaben abzubringen.</p>
<p>Der Betriebsrat ist kein Geheimrat. Selbiges gilt für die SBV oder die MAV.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26703</link>
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<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 10:08:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Rahmen der Anhörung zu einer geplanten ordentlichen Kündigung i. d. Probezeit wurden Gespräche etc. zwischen SBV und DG geführt. <span style="color:#f00;">Kann/darf ich die Gesprächsprotokolle u.ä. d. Betroffenen übermitteln? </span></strong><br />
<em>§ 95 Abs. 1 (3) SGB IX ...sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen. </em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26701</link>
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<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 08:35:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Peachy</dc:creator>
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