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<title>Forum für die SBV - Vorwort SGB IX</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Vorwort SGB IX</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Im Vorwort von Dr.Ursula Engelen Käfer zum Schwerbehindertenrecht Basiskommentar zum SGB IX Bund Verlag 8.Auflage heißt es u.a.<br />
&quot;<strong>Folgenlos</strong> bleibt es bis auf wenige Fälle, in denen es zur Verhängung zu einer<br />
Geldbuße kommt, wenn Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nicht, so wie es ihre gesetzliche Pflich ist, an Entscheidungen über personelle Einzelmaßnahmen beteiligen. <br />
Weiter heißt es: &quot; Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um auch bei <strong>schwacher rechtlicher Ausgangslage</strong>........</p>
<p>Mich als Neuling würde interessieren, ob sich diese Aussagen mit den Erfahrungen aus ihrer betrieblichen Praxis decken&gt;<br />
Ist es in der Praxis tatsächlich so, daß der Arbeitgeber zwar angehalten ist,<br />
sich an die Bestimmungen des SGB IX zu halten, wenn er es aber nicht tut, es kaum wirksame Möglichkeiten gibt, ihn zur Einhaltung zu verpflichten&gt;</p>
<p>Hängt es auch von der Größe und Branche des Unternehmens (öffentlich/privat)<br />
ab, ob das Gesetz eingehalten wird oder nicht&gt;</p>
<p>Mich würden ihre Meinungen hierzu interessieren, insbesondere aus dem öffenlichen Bereich.  Danke sehr.<br />
Martin Färber</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2696</link>
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<pubDate>Sat, 08 Jul 2006 17:31:07 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>Martin</dc:creator>
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