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<title>Forum für die SBV - Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry Annette0102,<br />
dass wir jetzt zum Thema Beschluss abgeschweift sind.</p>
<p>Wenn der Arbeitgeber die SBV &quot;vor&quot; einer geplanten Kündigung anhört, wozu er gesetzlich verpflichtet ist, solltest Du ihm natürlich unbedingt antworten und nicht auf die Anhörung durch das Integratiosamt warten oder auf diese verweisen.</p>
<p>Ziel dieser Anhörung durch den Arbeitgeber ist es so früh wie möglich auf die Willensbildung des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen.<br />
Ziel der Anhörung durch das Integrationsamtes ist es auf die Entscheidung des Integrationsamtes Einfluss zu nehmen.<br />
Beide Arten der Einflussnahme durch die SBV sind sehr wichtig!<br />
Bei der Stellungnahme gegenüber dem Integrationsamt wirst Du natürlich auf der vorherigen Stellungnahme aufbauen.</p>
<p>Lies mal den Artikel in der ZB 2/2019 durch, dann wird es hoffentlich klarer.<br />
<a href="https://www.integrationsaemter.de/Kuendigung/875c11198i1p62/index.html">https://www.integrationsaemter.de/Kuendigung/875c11198i1p62/index.html</a> </p>
<p>Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26981</link>
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<pubDate>Mon, 09 Dec 2019 16:50:31 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
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<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Rückantworten. Ich werde also nun morgen meinem AG lediglich den Erhalt der Anhörungen bestätigen und nur darauf hinweisen, dass ich die ausführliche Begründung für jeden einzelnen Fall dann in meiner Stellungnahme an das IA abgeben werde.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 09 Dec 2019 15:52:11 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Annette0102</dc:creator>
</item>
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<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich stelle mich im Halbkreis auf und fasse dann einen - selbstverständlich einstimmigen - Beschluss. Es ist unbedingt zu beachten, dass Harvey kein Stimmrecht hat, er darf dich nur beraten.</p>
<p>Als ich das meinem Geschäftsführer total ernst erklärt habe, musste selbst der lachen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 09 Dec 2019 07:53:45 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wer jetzt unbedingt eine Abstimmung möchte, der kann sich im Badezimmer auch einfach vor den Spiegel stellen und um Handzeichen bei der Beschlussfassung bitten. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
</blockquote><p>Stimmt, und auf die Art komme ich auch immer zu einstimmigen Beschlüssen … <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 07 Dec 2019 12:18:17 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wer jetzt unbedingt eine Abstimmung möchte, der kann sich im Badezimmer auch einfach vor den Spiegel stellen und um Handzeichen bei der Beschlussfassung bitten. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26975</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26975</guid>
<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 13:37:24 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr schön formuliert: Der Begriff „Beschluss“ kommt im Zusammenhang mit der SBV-Amtstätigkeit im SGB IX nicht vor. Daher gibt’s auch nicht den Begriff „Beschlussfähigkeit“, nicht Ladung zur Sitzung mit Niederschrift über das Abstimmungsergebnis, da keine gemeinsamen Beschlüsse mit anderen Mtgl. der SBV. Lediglich beim Wahlvorstand als Kollegialorgan in der Wahlordnung gibts Mehrheitsbeschlüsse laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__2.html">§ 2 Abs. 2 SchwbVWO</a>.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26974</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26974</guid>
<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 12:04:43 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>im Gegensatz zu BR und PR gibt es keinerlei formelle Anforderungen für die Entscheidungsfindung der SBV. Die SBV ist da völlig frei und muß auch nichts nachweisen bzw. belegen. das ist nun mal der Vorteil der 1-Personen-Vertretung. Ich habe auch schon Beschlüsse &quot;gefasst&quot; nachts um eins unter der Dusche.</p>
<p>Die Entscheidungen, zu denen die SBV gekommen ist, werden dem AG eben mitgeteilt und fertig.</p>
<p>Die 7-Tage-Frist des BetrVG bei personellen Einzelmaßnahmen gilt ebenfalls für Dich nicht (So zur Anhörungsfrist LPK-SGB IX, <em>Düwell</em>, § 178 Rn 49: <em>&quot;Eine Höchst- oder Mindestfrist ist dafür im Gesetz dazu nicht bestimmt. Die für die Nachholung der Beteiligung bei Aussetzung in Abs. 2 Satz 2 bestimmte Sieben-Tages-Frist ist nicht anwendbar&quot;</em> )<br />
Du mußt Deine Stellungnahme innerhalb &quot;angemessener&quot; Zeit fertig stellen. Dabei ist es notwendig, ggfs. den AG auf Schwierigkeiten bzw. besonderen Zeitbedarf bei der Erstellung der jeweiligen Stellungnahme hinzuweisen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26973</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26973</guid>
<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 11:49:54 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nun, auch in der Broschüre der BIH &quot;<a href="https://www.integrationsaemter.de/files/11/ZB_Spezial_Die_Schwerbehindertenvertetung_neu_.pdf">Die Schwerbehindertenvertretung</a>&quot; wird bei den Tätigkeiten der SBV an keiner Stelle von einem &quot;Beschluss&quot; gesprochen.<br />
Wenn die SBV einen Beschluss (mit sich selbst) fasst, dann ist das halt einfach nur eine andere Formulierung für einen Entschluss treffen. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
<a href="https://de.wiktionary.org/wiki/Beschluss">https://de.wiktionary.org/wiki/Beschluss</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26972</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26972</guid>
<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 10:55:35 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,</p>
<blockquote><p>die SBV beschließt nie, sondern nur ein (mehrköpfiger) Betriebsrat. </p>
</blockquote><p>Wie ist das mit Seminare? Beschließt die SBV nicht die Teilnahme und bittet den Arbeitgeber um Kostenübernahmeerklärung. <br />
Wie ist das mit dem Aussetzen von Beschlüssen des Betriebs-/Personalrat? Fasst hier die SBV nicht den Beschluss der Aussetzung.<br />
Die SBV ist eine betriebliche Interessensvertretung und übt ihre Tätigkeit durch Beschlüsse aus. Auch als eine Einpersonenvertretung fasst die SBV wie ein Betriebsrat mit einer Mitglied Beschlüsse.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26971</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26971</guid>
<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 09:24:11 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Muss ich nun, genau wie der BR, einen Beschluss (mit mir selber, bin nur eine einköpfige Vertretung) zu jeder Kündigung fassen und meine Antwort (Widerspruch) dem AG mitteilen? </p>
</blockquote><p>Hallo Annette,</p>
<p>die SBV beschließt nie, sondern nur ein (mehrköpfiger) Betriebsrat. Eine SBV hat auch kein Widerspruchsrecht, sondern Anhörungsrechte mit der Befugnis, <a href="https://www.komsem.de/a-z/kuendigung/stellungnahme-im-kuendigungsschutz-mehr-als-eine-formalie/"><strong>Stellungnahme</strong></a> abzugeben. Dabei sollte sie sich an den  <a href="https://www.integrationsaemter.de/Kuendigung/875c11198i1p62/index.html">BR-Fristen</a> orientieren. Falls Frist im Einzelfall mal nicht ausreichen sollte, sollte sich die SBV mit dem Arbeitgeber zeitlich abstimmen. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn ein sbM urlaubsbedingt vor Fristablauf nicht erreichbar.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26970</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26970</guid>
<pubDate>Thu, 05 Dec 2019 16:31:39 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, leider konnte ich meine Frage nirgendwo im Forum finden, daher stelle ich sie nun: <br />
Lage: Bei uns werden momentan betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Dabei sind 4 schwerbehinderte/gleichgestellte Kollegen. Ich habe nun gestern diese vier Anhörungen von der Personalabteilung erhalten und den Erhalt der Anhörungsunterlagen quittiert. <br />
Frage: Muss ich nun, genau wie der BR, einen Beschluss (mit mir selber, bin nur eine einköpfige Vertretung) zu jeder Kündigung fassen und meine Antwort (Widerspruch) dem AG mitteilen? Wenn ja, in welcher Frist (7 Tage wie der BR - sind ordentliche Kündigungen). Oder reicht es gegenüber dem AG, dass ich den Erhalt quittiert habe? Ich muss ja dann dem Integrationsamt antworten, wenn diese mich demnächst anschreiben?<br />
Also ich bin grade verwirrt ............</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26969</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26969</guid>
<pubDate>Thu, 05 Dec 2019 15:46:55 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Annette0102</dc:creator>
</item>
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