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<title>Forum für die SBV - Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Also AN war auf Stelle A angestellt, wurde wegen Gründen XYZ gekündigt, AN bewirbt sich auf andere Stelle beim selben AG im ÖD und hätte bei Vorlage entsprechender Eignung eingeladen werden müssen.</p>
</blockquote><p>Naja, das kann man so pauschal wohl nicht sagen: Wenn ein solcher Bewerber nicht mal die <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=27019">Probezeit</a> geschafft hat, sich kurz darauf dort wieder bewarb und seither keinerlei Zusatzqualifikation nachweislich erwarb, um seine damaligen Defizite gezielt ausgleichen, dann wäre jedenfalls in so einem Fall dessen Nichteinladung für mich durchaus nachvollziehbar bei vergleichbarem Arbeitsplatz.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27053</link>
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<pubDate>Thu, 09 Jan 2020 20:01:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
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<title>Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Tut mir Leid, dass ich jetzt erst zum Antworten komme. Waren im Urlaub.</p>
<p>Hab mal paar Urteile und Kommentare überflogen, scheint wohl aber noch nie jemand in einem solchen Fall geklagt zu haben!?</p>
<p>Mir ist zwar bei öffentlichen Arbeitgebern diese Unterscheidung bewusst, aber mir fehlt irgendwie diese Unterscheidung in den Kommentaren, die ich bis jetzt gelesen habe. Also AN war auf Stelle A angestellt, wurde wegen Gründen XYZ gekündigt, AN bewirbt sich auf andere Stelle beim selben AG im ÖD und hätte bei Vorlage entsprechender Eignung eingeladen werden müssen.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27052</link>
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<pubDate>Thu, 09 Jan 2020 18:25:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sirri</dc:creator>
</item>
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<title>Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Sirri,</p>
<p>das kommt darauf an: Bist Du im öffentlichen Dienst, dann gilt die Einladungspflicht, so wie Du sie beschrieben hast. Inwieweit es Sinn macht, sich in einem Betrieb, in dem man wegen häufiger Fehler gekündigt wurde, wieder zu bewerben, lasse ich jetzt mal außen vor. </p>
<p>Außerhalb des öffentlichen Dienstes muss der Arbeitgeber die SBV und den BR informieren, dass eine Bewerbung eingegangen ist, ist aber nicht zur Einladung verpflichtet. Bei einer Nichteinladung und einer Klage wegen Verstoßes gegen das AGG muss er allerdings ggf. nachweisen, dass die Behinderung für die Nichtberücksichtigung keine Rolle gespielt hat. Mit einem Bewerbungsgespräch ist er auf der rechtssichereren Seite.  </p>
<p>Mit weihnachtlichen Grüßen</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 23 Dec 2019 13:29:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
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<title>Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, wie kommst Du auf eine &quot;Einladungspflicht&quot; des AG ????</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 23 Dec 2019 08:54:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
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<title>Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>solange es sich nicht um eine vergleichbare Stelle mit vergleichbaren Anforderungsprofil handelt, muß der AG die Bewerbung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen behandeln - je nachdem ob öffentlicher oder nicht-öffentlicher Arbeitgeber.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27022</link>
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<pubDate>Mon, 23 Dec 2019 08:33:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ok, danke.</p>
<p>Das ergibt sich bitte woraus?</p>
<p>Nochmals besten Dank.</p>
<p>HG</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 22 Dec 2019 18:35:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sirri</dc:creator>
</item>
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<title>Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>JA, sofern es sich nicht um eine vergleichbare stelle handelt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27020</link>
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<pubDate>Sun, 22 Dec 2019 17:24:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Nichteinladungspflicht gegenüber ehemaligen Arbeitnehmerin</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>eine ehemalige schwerbehinderte Arbeitnehmerin wurde zum Ende der Probezeit gekündigt, weil sie trotz intensiver Einarbeitung wiederholt Fehler gemacht hat.</p>
<p>Monate später bewirbt sie sich wieder im Hause auf eine andere Stelle und gibt ihre Schwerbehinderung an.</p>
<p>Darf sie jetzt aufgrund der Vorerfahrungen nicht eingeladen werden oder muss sie auch zwingend eingeladen werden, sofern sie nicht offensichtlich ungeeignet ist?</p>
<p>Besten Dank.</p>
<p>HG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27019</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27019</guid>
<pubDate>Sun, 22 Dec 2019 15:49:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sirri</dc:creator>
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