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<title>Forum für die SBV - Freistellung</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die schnelle Anwort</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Jan 2020 19:58:54 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Wauzi32</dc:creator>
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<title>Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Wauzi,</p>
<p>hau dem Arbeitgeber mal den § 179 um die Ohren. Nimm Kontakt mit dem Integrationsamt auf und bitte diese um Begleitung zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber. </p>
<p>§ 179,2 Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert werden.<br />
§ 179,3 Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung ….. , wie ein Mitglied des Betriebs- / Personalrats.<br />
§ 179,4 Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit …… befreit, wenn und soweit es zur Amtsausübung notwendig ist.<br />
§ 179,6 Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung.</p>
<p>Argumente hierzu: <br />
Wir werden von der Rechtsstellung mit dem Personalrat verglichen, darf hier ein ordentliches Mitglied nicht an der Sitzung teilnehmen, weil es da Nachtschicht machen soll? Da würde der PR auf die Barrikaden gehen. In beiden Gremien ist der Gremienarbeit Vorrang einzuräumen vor dem Arbeitsplatz. </p>
<p>Wenn man die Tätigkeiten nur in der Schicht machen darf, in der man arbeiten soll, macht die Regelung des Absatz 6 keinen Sinn. Hinzu kommt der Vorrang des Ehrenamtes. </p>
<p>Hinzu kommt, dass das stellvertretende Mitglied erst dann ins Amt kommt, wenn Du Dich als verhindert erklärst. Der Arbeitgeber kann und darf dieses nicht durch Dienstplanung herbeiführen. Erst Recht kann er nicht verfügen, dass Du verhindert bist. Dieses wäre aus meiner Sicht eine Behinderung nach Absatz 2. </p>
<p>Fazit: Integrationsamt heranziehen, wenn diese sich weigern, oder der Arbeitgeber sich auf stur stellt: Mitteilung auf Rechtsberatung auf Kosten des Arbeitgebers zu diesem Punkt und Dich dann beraten und ggf. vertreten lassen durch diesen. </p>
<p><br />
Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 29 Jan 2020 08:41:24 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
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<title>Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo V.</p>
<p>Nur noch Frühschicht hat doch seine Vorteile. Du hast die gesundheitlichen Belastungen nicht mehr und bekommst das gleiche Gehalt wie vorher.</p>
<p>Deine Zulagen müssen weiter gezahlt werden, sonst wärst du auf Grund deiner Amtsausführung benachteiligt und das darf natürlich nicht sein. Ich kenne Lösungen wo der Gehaltsverlust mit einer Proschale ausgeglichen wird. Na wie Wärs damit? Hilft diese Anregung dir weiter?</p>
<p>Tschüss aus Hamburg</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 29 Jan 2020 08:37:48 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Thomas-SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>brauche unbedingt eure Meinung. Bin SBV und auf 3Schicht. Man will mich zwingen nur während meiner Schicht SBV Arbeit zu machen am besten noch auf Frühschicht. Bei Spätschicht und Nachtschicht soll der Stellvertreter ran. Es ist doch mir überlassen wo ich ihn einsetze? Meiner Meinung nach wenn ich Verhindert bin (Urlaub, Krank, zwei Termine, Tot ) bin. <br />
Bitte um Eure Hilfe!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 28 Jan 2020 20:19:17 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Wauzi32</dc:creator>
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