<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Keine Einladungspflicht bei falscher Bewerbung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Keine Einladungspflicht bei falscher Bewerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sirri,</p>
<p>ich vermute mal, der Arbeitgeber möchte sich nicht angreifbar machen. Es gibt vom LAG Baden-Württemberg ein Urteil (vom 03.11.2014 – Az: 1 Sa 13/14) in dem es heißt:</p>
<p>„Hieraus ergab sich die Vermutung der Benachteiligung wegen der Behinderung i.S. des § 22 AGG, da der öffentliche Arbeitgeber seiner Einladungspflicht nach § 165 SGB IX dann nicht genüge, wenn er den schwerbehinderten Bewerber zwar formal zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, ihm aber gleichzeitig die Erfolglosigkeit prognostiziert.“</p>
<p>Da die Stelle als Teilzeitstelle ausgeschrieben ist, ist eine Bewerbung in Vollzeit, erfolglos und dem AG wird es nicht leicht fallen, das vorurteilsfrei zu formulieren. Deshalb wird er wohl die Absage versendet haben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27215</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27215</guid>
<pubDate>Fri, 14 Feb 2020 13:04:26 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>sbv-nl-west</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Einladungspflicht bei falscher Bewerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sirri,</p>
<p>sorry aber das sind direkte Rechtsauskünfte und die wird dir hier niemand im Forum geben. Das müsste ein Anwalt beurteilen.</p>
<p>Was genau ist denn dein Interesse daran?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27211</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27211</guid>
<pubDate>Fri, 14 Feb 2020 07:16:07 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Einladungspflicht bei falscher Bewerbung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>AG schreibt eine TZ-Stelle mit 19,5 Stunden aus. Schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete Bewerbin bewirbt sich und gibt ihre Schwerbehinderung im Anschreiben an. </p>
<p>Sie schreibt allerdings im Betreff Bewerbung um die Vollzeitstelle als ...</p>
<p>Da der AG aber keine Vollzeitstelle ausgeschrieben und zu besetzen hat, liest er die Bewerbung auch nicht zu Ende und erteilt eine Absage.</p>
<p>Hätte der AG sie aber dennoch einladen müssen, weil der Betreff, das Verwechseln von Vollzeit mit Teilzeit ja durchaus mal.passieren kann, besonders wenn man mit copy and paste arbeitet, oder hat der AG korrekt unangreifbar gehandelt, weil man von einer, auch schwerbehinderten, Bewerberin erwarten darf, dass diese weiß, dass Vollzeit und Teilzeit zwei unterschiedliche Dinge sind und ein solcher Fehler bei einer (ernstgemeinten) Bewerbung einfach nicht passieren darf?</p>
<p>Was meint ihr?</p>
<p>Auch, wenn ich pro Bewerberin wäre, dürfte der AG im Recht sein, oder!?</p>
<p>Danke.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27209</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27209</guid>
<pubDate>Fri, 14 Feb 2020 02:28:19 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>sirri</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
