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<title>Forum für die SBV - Höchstalter 40 zulässig?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Höchstalter 40 zulässig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>&quot;- höchstens 40 Jahre alt sind&quot; stößt mir irgendwie auf.</p>
</blockquote><p>Liebe sirri, das ist weiterhin garantiert kein allg. <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=13045">Beratungsforum</a> für Bewerbungen im öff. Dienst, wie schon (mehrfach) <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=27063">geschrieben</a>. </p>
<p>Im Beamtenrecht gibt es seit jeher gesetzl. Höchstaltersgrenzen für Verbeamtungen, speziell auch für den „<a href="https://justizministerium.hessen.de/karriere/berufe-der-rechtspflege/justizwachtmeisterin-justizwachtmeister/allgemeines">Justizwachtmeisterdienst</a>“. Altersdiskriminierend ist das nicht laut BVerwG.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27222</link>
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<pubDate>Sat, 15 Feb 2020 07:38:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höchstalter 40 zulässig?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>gerade eine Stellenanzeige eines benachbarten Amtsgerichts gelesen:</p>
<p>Es können lediglich Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die<br />
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen,<br />
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,<br />
- die Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,<br />
- höchstens 40 Jahre alt sind (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldaten auf Zeit mit mindestens zwölfjähriger Dienstzeit),<br />
- die erforderliche körperliche Eignung besitzen.</p>
<p>Die Einstellung eines als geeignet erscheinenden Bewerbers ist nur möglich nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung. Die Untersuchung erfolgt durch die zuständigen Anstaltsärzte der Justizvollzugsanstalt.<br />
Es besteht während des Dienstes eine Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung; Bekleidungszuschüsse werden gewährt.</p>
<p>Die Bewerber müssen bereit sein, die Ausbildung zum Justizwachtmeisterdienst, die erforderlich ist für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis, zu absolvieren.<br />
Diese besteht in dem Besuch eines mindestens 2-monatigen Fachlehrgangs, in dem das erforderliche theoretische Fachwissen vermittelt wird, sowie der Ausbildung im Gericht zum Erlernen der praktischen Fertigkeiten.<br />
Während der Ausbildung sind schriftliche Arbeiten anzufertigen&quot;</p>
<p>&quot;- höchstens 40 Jahre alt sind&quot; stößt mir irgendwie auf.</p>
<p>Ist dem tatsächlich so?</p>
<p>Darf sich also ein 40jähriger, der z. B. in 5 Monaten 41 wird, nicht mehr bewerben?</p>
<p>Danke.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27221</link>
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<pubDate>Sat, 15 Feb 2020 07:09:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sirri</dc:creator>
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