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<title>Forum für die SBV - Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Lieben Dank für Eure Unterstützung</p>
]]></content:encoded>
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<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27285</guid>
<pubDate>Tue, 25 Feb 2020 15:27:55 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>MissLizzie</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>@garda: Es tut mir leid, aber das hier</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>du kannst selbstverständlich beides tun, allerdings solltest du der AfA nicht auf die Nase binden, dass jetzt auch noch eine Verschlimmerung läuft, sonst legen die den Fall auf Eis bis zur Entscheidung über die Verschlimmerung.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
ist nicht richtig. Die AA darf wegen eines laufenden GdB-Erhöhungsantrages einen Antrag auf Gleichstellung nicht &quot;auf Eis&quot; legen. Das wäre ein schwerer Pflichtverstoß der AA.<br />
Denn der Gesetzgeber hat auch ausdrücklich die Gleichstellung als Mittel gegen eine &quot;Schutzlücke&quot; bei lang dauernden GdB-Verfahren vorgesehen. Die AA hat die Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung zu würdigen und zügig zu bescheiden. Hat der Erhöhungsantrag Erfolg im Sinne eines GdB von mindestens 50, tritt die Gleichstellung zurück.</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>du stellst die Rechtslage korrekt dar, meine Aussagen beziehen sich auf die vielerorts leider immer noch ausdauernd geübte Praxis.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27280</link>
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<pubDate>Tue, 25 Feb 2020 06:37:24 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>natürlich kann der Antragsteller in der Widerspruch noch neue Gründe anführen. Und auch die SBV kann noch eine frei formulierte ergänzende Stellungnahme abgeben, die der Antragsteller dann seiner WS-Begründung beilegt. <br />
Und die Sicherung eines Home-Offices ist durchaus als &quot;Behaltensalternative&quot; ein Grund zur Gleichstellung.</p>
<p>@garda: Es tut mir leid, aber das hier</p>
<blockquote><p>du kannst selbstverständlich beides tun, allerdings solltest du der AfA nicht auf die Nase binden, dass jetzt auch noch eine Verschlimmerung läuft, sonst legen die den Fall auf Eis bis zur Entscheidung über die Verschlimmerung.</p>
</blockquote><p>ist nicht richtig. Die AA darf wegen eines laufenden GdB-Erhöhungsantrages einen Antrag auf Gleichstellung nicht &quot;auf Eis&quot; legen. Das wäre ein schwerer Pflichtverstoß der AA.<br />
Denn der Gesetzgeber hat auch ausdrücklich die Gleichstellung als Mittel gegen eine &quot;Schutzlücke&quot; bei lang dauernden GdB-Verfahren vorgesehen. Die AA hat die Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung zu würdigen und zügig zu bescheiden. Hat der Erhöhungsantrag Erfolg im Sinne eines GdB von mindestens 50, tritt die Gleichstellung zurück.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27275</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 16:14:34 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, dass sind schon mal gute Tipps.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27274</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27274</guid>
<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 14:32:28 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>MissLizzie</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Kann man Widerspruch einlegen und gleichzeitig einen neuen Antrag auf Schwerbehindungerung stellen, in der Hoffnung einen GdB von 50 zu erhalten?</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>du kannst selbstverständlich beides tun, allerdings solltest du der AfA nicht auf die Nase binden, dass jetzt auch noch eine Verschlimmerung läuft, sonst legen die den Fall auf Eis bis zur Entscheidung über die Verschlimmerung.</p>
<p>In einem Widerspruch können natürlich weitere Gründe eingeführt werden. Hier noch mein Hinweis, dass es bei jeder Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit einen Widerspruchsausschuss gibt. Im Rahmen des Widerspruchs empfehle ich daher als letzten Satz:</p>
<p>Sollten sie dem Widerspruch nicht abhelfen, beantrage ich die mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Widerspruchsausschuss.</p>
<p>Zur Sitzung des Widerspruchsausschusses muss der Antragsteller persönlich erscheinen und darf sich Unterstützung in Form z. B. der SBV mitbringen. Das geht deutlich schneller als eine Klage vor dem Sozialgericht, die dann immer noch möglich ist.</p>
<p>Ob ein Verschlimmerungsantrag sinnvoll ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27273</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 14:19:19 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Mitstreiter,<br />
ich habe einen Fall, da wurde meine Begründung als SBV von der AfA in Schleswig Holstein anerkannt und in Frankfurt nicht. Nun habe ich im Gespräch mit dem Kollegen festgestellt, dass ein vielleicht wichtiger Grund (Kollege arbeitet von zu Hause, da der Arbeitsweg (Hin- und Rückeweg 4 Stunden) aufgrund der Einschränkung eine starke Belastung ist. Wir haben keinen Ansoruch auf ein Homeoffice und es heisst, dass dieser jederzeit widerrufbar ist)<br />
Kann man nun Widerspruch einlegen und zusätzliche Punkte in der Begründung angeben oder ist dies nicht möglich?</p>
<p>Kann man Widerspruch einlegen und gleichzeitig einen neuen Antrag auf Schwerbehindungerung stellen, in der Hoffnung einen GdB von 50 zu erhalten?</p>
<p>Schon mal Danke im Voraus.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27272</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27272</guid>
<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 13:52:10 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>MissLizzie</dc:creator>
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