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<title>Forum für die SBV - Aufbewahrung Akte ausgeschiedener SB</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Aufbewahrung Akte ausgeschiedener SB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>dieser</p>
<blockquote><p>Anwalt für Datenschutz in unserer Firma, der erklärte uns die Aufbewahrungsfrist für Personaldaten nach ausscheiden aus der Firma wären 6 Jahre.</p>
</blockquote><p>hat wohl nur in Bezug auf AG-Pflichten, insbesondere ggü. Finanzbehörden und Sozialversicherungen geantwortet. Da gibt es besondere gesetzlich geregelte Aufbewahrungspflichten.</p>
<p>Für die SBV ist aber der Informationsanspruch eindeutig gem. § 178 Abs. 2 nur an das Beschäftigungsverhältnis geknüpft.<br />
Dies wird lediglich erweitert durch § 164 Abs. 1 auf Bewerber/innen.<br />
Es gibt lediglich eine Ausnahme in § 163 Abs. 1, denn das vom AG der SBV übermittelte Verzeichnis darf komplett aufgehoben werden, auch wenn sich darin Daten zwischenzeitlich ausgeschiedener Beschäftigter befinden.</p>
<p>Bereits nach altem Recht (§ 32 BDSG a.F.) waren die allgemeinen Datenschutzgrundsätze auch auf Arbeitnehmervertretungen anwendbar (Erfk 18. Aufl. 2018, <em>Franzen</em>, § 32 BDSG Rn 33). Daran hat sich durch die Neufassung in § 26 BDSG n. F.) nichts geändert.<br />
Mit dem Wegfall des <strong>Zwecks</strong>, dem Schutz der schwerbehinderten/gleichgestellten AN, fällt auch die <strong>Berechtigung</strong> der Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung sofort und unmittelbar mangels öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten weg. Die Akten sind daher - mit der Ausnahme in § 163 Abs. 1 - sofort und unmittelbar zu löschen. Da kann es keine zwei Meinungen geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27349</link>
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<pubDate>Fri, 20 Mar 2020 15:55:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Aufbewahrung Akte ausgeschiedener SB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wie lange soll eine Akte ausgeschiedener Schwerbehinderte aufbewahrt werden?</p>
</blockquote><p>Hey,<br />
anscheinend gibt es keine klare Linie, was die Aufbewahrung von Akten betrifft. Jeder handelt so nach seinem Gefühl.<br />
Wie schon zu Recht geschrieben wurde, ist die SBV automatisch nach Ausscheiden des Mitarbeiters nicht mehr zuständigt<br />
Inwieweit kann denn eine SBV bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ex-Mitarbeiter und Ex-Arbeitgeber noch herangezogen werden? Als Zeuge? Für was?<br />
Zwischen Personaldaten der Firma und Unterlagen der SBV muss nach meiner Ansicht ganz klar unterschieden werden.<br />
Ich bin der Meinung, das Unterlagen der SBV direkt nach dem Ausscheiden  dem Mitarbeiter die Möglichkeit anbieten diese zu übernehmen bzw. sachkundig vernichtet werden müssen.<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27344</link>
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<pubDate>Fri, 20 Mar 2020 09:57:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufbewahrung Akte ausgeschiedener SB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hebe die schriftlichen Unterlagen ein Jahr auf. Allerdings hatten wir vor kurzem einen Anwalt für Datenschutz in unserer Firma, der erklärte uns die Aufbewahrungsfrist für Personaldaten nach ausscheiden aus der Firma wären 6 Jahre.</p>
<p>Bleibt gesund</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27343</link>
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<pubDate>Fri, 20 Mar 2020 08:18:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Birgit</dc:creator>
</item>
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<title>Aufbewahrung Akte ausgeschiedener SB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin da eher vorsichtiger und warte bis 6 Monate nach Ausscheiden mit der Vernichtung. Das ist für mich die Zeitspanne in der noch etwas kommen kann nach Tarif  (Gerichtstermin, Ansprüche.....) Dann muss aber alles weg.<br />
Dateien können wegen der Sicherung allerdings erst nach 12 (+6) Monaten weg sein auf Grund der IT-Sicherungen. Es gibt aber keinen Zugriff mehr drauf für die SBV.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27340</link>
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<pubDate>Thu, 19 Mar 2020 20:21:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Luculus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufbewahrung Akte ausgeschiedener SB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Nach endgültigem Ausscheiden eines Beschäftigten bist Du nicht mehr gesetzlich zuständig. Personenbezogene Daten des ausgeschiedenen Beschäftigten müssen daher spätestens am Tag nach dem Ausscheiden zwingend vernichtet. Das gebietet schon der gesetzliche Grundsatz der &quot;Datensparsamkeit&quot;.</p>
<p>Wir informieren unsere Beschäftigten schon beim Erstgespräch in unserer Datenschutzerklärung darüber und bieten Ihnen an, die Daten ausgedruckt zu bekommen, bevor wir sie löschen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27336</link>
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<pubDate>Thu, 19 Mar 2020 10:14:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufbewahrung Akte ausgeschiedener SB</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie lange soll eine Akte ausgeschiedener Schwerbehinderte aufbewahrt werden?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27335</link>
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<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 20:23:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Lombardi</dc:creator>
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