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<title>Forum für die SBV - Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Eine Verwaltung schreibt eine Beamtenstelle aus. Es bewirbt sich ein sb Beamter, fachlich gegeignet, von einer anderen Verwaltung. Habe ich das richtig verstanden, das hier entgegen § 165 SGB IX nach Aktenlage entschieden werden kann, und der sb Bewerber nicht eingeladen werden muss, weil er Beamter ist? Das erscheint mir seltsam</p>
</blockquote><p>Hallo Hotte, wenn das Luculus so pauschal gemeint haben sollte wie geschrieben, wäre das voll daneben. In <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__165.html">§ 165 SGB IX</a> wird bekanntlich nicht unterschieden zwischen Stellen von Beamten und Arbeitnehmern. Dort kommt weder das Wort Beamter noch Arbeitnehmer vor, sondern „Menschen“. Und unter diesem Begriff fallen nun mal beide.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27435</link>
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<pubDate>Sun, 12 Apr 2020 21:41:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
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<title>Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sehe ich auch so. Einzig bei Beamten wäre die Entscheidung nach Aktenlage (Beurteilungen) möglich. Bei diesen ist auch tatsächlich eine Beförderung nach Beurteilung vorgesehen. Bei unseren klagefreudigen Feuerwehrbeamten wird nur noch danach entschieden. Das ginge aber nur bei Beamtenstellen, sind Beschäftigte dabei wären wir wieder beim Vorstellungsgespräch...</p>
</blockquote><p>
Hey,<br />
da ich das Beamtenrecht nicht kenne, muss ich doch mal nachfragen.<br />
Eine Verwaltung schreibt eine Beamtenstelle aus. Es bewirbt sich ein sb Beamter, fachlich gegeignet, von einer anderen Verwaltung.<br />
Habe ich das richtig verstanden, das hier entgegen  § 165 SGB IX nach Aktenlage entschieden werden kann, und der sb Bewerber nicht eingeladen werden muss, weil er Beamter ist?<br />
Das erscheint mir seltsam<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27434</link>
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<pubDate>Sun, 12 Apr 2020 19:15:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
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<title>Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sehe ich auch so. Einzig bei Beamten wäre die Entscheidung nach Aktenlage (Beurteilungen) möglich. Bei diesen ist auch tatsächlich eine Beförderung nach Beurteilung vorgesehen. Bei unseren klagefreudigen Feuerwehrbeamten wird nur noch danach entschieden. Das ginge aber nur bei Beamtenstellen, sind Beschäftigte dabei wären wir wieder beim Vorstellungsgespräch...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27433</link>
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<pubDate>Sun, 12 Apr 2020 17:12:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Luculus</dc:creator>
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<title>Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>auch wenn es natürlich nicht unter dem Eindruck der Pandemie geschrieben wurde, ist mE die folgende Kommentierung für diesen Fall zutreffend (<em>Düwell</em> in LPK-SGB IX, § 165 Rn 9):<br />
<em>&quot;Hat der Arbeitgeber eine <strong>Vorauswahl </strong>anhand der Bewerbungsunterlagen getroffen und ist er deshalb der Meinung, ein oder mehrere Bewerber seien so gut geeignet, dass der schwerbehinderte Bewerber nicht mehr in die nähere Auswahl einbezogen werden sollte, muss er dennoch die schwerbehinderten Bewerber einladen und ihnen die Chance einräumen, ihn durch eine gute Präsentation im Vorstellungsgespräch umzustimmen.&quot;</em></p>
<p>§ 165 SGB IX kennt nun mal außer im Satz 4 keine Ausnahme von der Einladungspflicht. Es ist unmittelbar geltendes und <strong>zwingendes</strong> Recht.</p>
<p>Im Grundsatz hat dies auch das BAG mehrfach entschieden, zB am 16.2.2012, 8 AZR 697/10</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27432</link>
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<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 15:11:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Tja, hier kommt es eben nicht zur Einstellung aller SB-Bewerber. Da würde es also zur Ablehnung eines SB ohne ein Vorstellungsgespräch kommen. <br />
Aus meiner Sicht ist man damit aber einen Schritt zu weit, für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt das Thema Aktenlageentscheidung im Raume steht, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Bewerbers vorliegt. Aus meiner Sicht nein.<br />
Und ja, Vorstellungsgespräche via Skype sind möglich, wenn man sie den führen möchte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27431</link>
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<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 09:29:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>zimmi2000</dc:creator>
</item>
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<title>Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Michael,</p>
<p>man kann ja heutzutage auch Vorstellungsgespräche per Videokonferenz o.ä. führen, sodass auf diese nicht verzichtet werden muss..... </p>
<p>Das Ansteckungsrisiko mit Corona soll hierbei relativ gering sein …… </p>
<p><br />
Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27430</link>
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<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 08:48:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
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<title>Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>unser Arbeitgeber möchte bei einer externen Einstellung nach Aktenlage entscheiden. Aus meiner Sicht ist aber bei Vorliegen einer Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsentscheidung nach Aktenlage nicht möglich, da damit ja der §165 SGB IX (Einladungspflicht im öffentlichen Dienst) ausgehebelt wird. Hier handelt es sich um einen Bewerber, der der nach dem Ausschreibungsprofil fachlich geeignet ist und damit eine Einladung nicht !!! entbehrlich wäre.</p>
<p>Wie seht Ihr das ?? Geht eine Aktenlageentscheidung ohne Vortsllungsgespräche, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen vorliegt ??</p>
</blockquote><p>Hallo zimmi,</p>
<p>er kann gerne nach Aktenlage entscheiden, wenn in diesem Zusammenhang der schwerbehinderte Bewerber eingestellt wird. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Wenn dein AG tatsächlich dem § 165 SGB 9 unterliegt, muss es Auswahlgespräche geben. Auch Corona dauert nicht ewig. Eine Notlage müsste ausführlich und nachvollziehbar begründet werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27429</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27429</guid>
<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 06:59:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo in die Runde,</p>
<p>unser Arbeitgeber möchte bei einer externen Einstellung nach Aktenlage entscheiden. Aus meiner Sicht ist aber bei Vorliegen einer Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsentscheidung nach Aktenlage nicht möglich, da damit ja der §165 SGB IX (Einladungspflicht im öffentlichen Dienst) ausgehebelt wird. Hier handelt es sich um einen Bewerber, der der nach dem Ausschreibungsprofil fachlich geeignet ist und damit eine Einladung nicht !!! entbehrlich wäre.</p>
<p>Wie seht Ihr das ?? Geht eine Aktenlageentscheidung ohne Vortsllungsgespräche, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen vorliegt ??</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27428</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27428</guid>
<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 06:25:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>zimmi2000</dc:creator>
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