<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Wolfgang für deine Einschätzung. </p>
<p>Habe mittlerweile vom Dienstgeber, über die MAV,    erfahren, dass eine Versetzung/Abordnung in den anderen,  von mir genannten Betrieb, ohne Zustimmung der  betreffenden Kollegen, nicht möglich ist. </p>
<p>Ea haben sich  (auch) schwerb. Kollegen (unter Vorbehalt) bereit erklärt, in dem anderen Betrieb, zur Vermeidung einer Kurzarbeit oder sonstigen Nachteile, zu arbeiten. Gezeigt hat sich außerdem, dass die Arbeit in dem anderen Betrieb den Kollegen Spaß macht. </p>
<p>Besser kann es doch nicht laufen!</p>
<p>MfG - und nochmals Danke</p>
<p>Remhagen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27469</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27469</guid>
<pubDate>Fri, 17 Apr 2020 16:48:25 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>dann beschäftige Dich doch mal einfach mit dem einschlägigen Gesetz.<br />
Die Definition der Arbeitnehmerüberlassung findest Du in § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG.<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html">https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html</a></p>
<p>Der AN, von dem Du sprichst, soll ja wohl eindeutig einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen werden. Damit ist es AN-Überlassung.<br />
Die einzigen Fragen, die sich jetzt nur noch stellen, sind:</p>
<p>1.<br />
Ist das im Arbeitsvertrag des AN überhaupt vorgesehen ? Das können wir hier nicht beurteilen, da wir den Vertrag nicht kennen.</p>
<p>2.<br />
Handelt es sich evtl. um erlaubte und genehmigungsfreie AN-Überlassung?<br />
Die Ausnahmen finden sich in den Absätzen 1b - 3. Wenn zB Garda weiter oben über einen Konzern spekuliert, dann bedeutet &quot;Konzern&quot; nicht jedes x-beliebige Firmenkonglomerat, sondern ausdrücklich einen Konzern im Sinne des § 18 AktG,<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__18.html">https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__18.html</a><br />
eine Konstruktion, die im kirchlichen Bereich eher selten ist.</p>
<p>Jedenfalls müssen diese Voraussetzungen jetzt anhand der konkreten Einzelfallumstände geprüft werden, um abschätzen zu können, ob dieser AN-Verleih überhaupt zulässig ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27468</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27468</guid>
<pubDate>Fri, 17 Apr 2020 15:24:47 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die vielen Antworten.<br />
Leider bin ich jetzt genauso schlau wie zuvor, da ich nicht erkennen kann, welche Einschätzung die Richtige ist.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p><br />
MfG</p>
<p>Remhagen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27467</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27467</guid>
<pubDate>Thu, 16 Apr 2020 15:07:30 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da bin ich jetzt nicht genug in der Materie drin, aber ich sehe hier 2 verschiedene Rechtspersönlichkeiten<br />
Den Verein, bei dem der Mensch angestellt ist<br />
die GmbH in der dieser Mensch eingesetzt werden soll<br />
das ganze hat für mich etwas von Arbeitnehmerüberlassung.</p>
</blockquote><p>Ja das ist grundsätzlich möglich aber im gemeinnützigen Bereich besteht z. B. ein Trägerverein, an dem dann Zweckbetrieb(e) in Form der (g)GmbH dran hängen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, die eher im Bereich Steuern/Rechnungswesen zu suchen sind.</p>
<p>Hier von Arbeitnehmerüberlassung zu reden, ist mir persönlich zu weit hergeholt, denn es wird ja so versucht, Kurzarbeit oder gar eine Kündigung zu umgehen.</p>
<p>In der Privatwirtschaft dürfen Beschäftigte jederzeit zwischen Konzernunternehmen versetzt werden, auch zeitweise, und diese Konzernunternehmen sind alle eigene Rechtspersönlichkeiten nach dem Handels- bzw. Gesellschaftsrecht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27465</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27465</guid>
<pubDate>Thu, 16 Apr 2020 06:41:38 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verträge mit e.V. sind vom Vorstandsvorsitzenden als Geschäftsführer unterschrieben,  auf der Gehaltsmitteilung steht Caritasxxx e.V.. Wie die Gehaltsmitteilungen der GmbH aussehen, kann ich nicht sagen. Die SBV ist für die e.V. gewählt, für die GmbH gibt es keine SBV.</p>
<p>Die e.V. hat einen anderen Geschäftsführer als die GmbH.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27464</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27464</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 17:48:57 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Danke für die Einschätzungen zu meiner Frage!</p>
<p>Es ist so, die e.V. hat eine MAV und die GmbH hat eine andere, eigene MAV. </p>
<p>Die Arbeitsverträge für die e.V. beinhalten keinen Inhalt dazu, dass in einem anderen Betrieb gearbeitet werden muss. Außerdem beschreiben beide (also e.V und GmbH) feste Tätigkeiten, die absolut unterschiedlich sind.</p>
<p>MfG</p>
<p>Remhaben</p>
</blockquote><p>Hey;<br />
die Frage ist:<br />
Mit wem hast du den Arbeistvertrag abgeschlossen.<br />
Ist es ein vertrag zwischen dir und explizit der e.V. vertreten und unterschrieben vom Vereinsvorstand<br />
oder ist es ein Vertrag zwischen dir und x?</p>
<p>Wer ist Absender der monatlichen Gehaltszahlung<br />
explizit der Verein oderX?<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27463</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27463</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 17:33:01 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Einschätzungen zu meiner Frage!</p>
<p>Es ist so, die e.V. hat eine MAV und die GmbH hat eine andere, eigene MAV. </p>
<p>Die Arbeitsverträge für die e.V. beinhalten keinen Inhalt dazu, dass in einem anderen Betrieb gearbeitet werden muss. Außerdem beschreiben beide (also e.V und GmbH) feste Tätigkeiten, die absolut unterschiedlich sind.</p>
<p>MfG</p>
<p>Remhaben</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27462</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27462</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 17:27:56 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Hotte,</p>
<p>der UP schreibt ausdrücklich vom Wechsel von einem <strong>e.V.</strong> in eine <strong>GmbH</strong>. Das sind zwei unterschiedliche juristische Personen und somit zwei unterschedliche Arbeitgeber.</p>
</blockquote><p>Hallo Wolfgang,<br />
zwei unterschiedlche juristische Personen stimme ich dir zu.<br />
Aber auf der anderen Seite schreibt der UP:<br />
...Darf der Schwerbehinderter Mitarbeiter auch in einem anderen Betrieb des gleichen Dienstgebers versetzt werden?.....<br />
Was ist, wenn der Arbeitsvertrag mit diesem Dienstgeber abgeschlossen wurde und nicht mit dem Verein? Wenn die monatlichen Gehaltszahlungen nicht vom Verein kommen, sondern eben von diesen Dienstgeber?</p>
<p>Es wäre schön, wenn der UP sich dazu mal äußern würde.<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27460</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27460</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 15:48:22 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hotte,</p>
<p>der UP schreibt ausdrücklich vom Wechsel von einem <strong>e.V.</strong> in eine <strong>GmbH</strong>. Das sind zwei unterschiedliche juristische Personen und somit zwei unterschedliche Arbeitgeber.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27458</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27458</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 14:37:33 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Garda,</p>
<p>wir reden hier über zwei verschiedene Arbeitgeber, da zwei verschiedene Rechtspersonen (e.V. und GmbH). Das beide Arbeitgeber demselben Eigentümer gehören, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, sofern es sich nicht um einen Konzern iSd Aktiengesetzes handelt. Eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber ist aber idR nicht mehr vom Weisungsrecht nach § 106 GewO gedeckt, sondern nur eine Versetzung in einen anderen Betrieb <strong>desselben</strong> Arbeitgebers, sofern dies der Arbeitsvertrag des AN überhaupt zulässt.</p>
<p>Der Einsatz eines AN bei einem <strong>anderen</strong> Arbeitgeber ist - sofern kein Werkvertrag vorliegt - grundsätzlich AN-Überlassung iSd § 1 AÜG.<br />
Hier muß dann geprüft werden, ob dies der ArbV des AN zulässt und ob die AN-Überlassung überhaupt gesetzlich zulässig ist.<br />
Dies ist die individualrechtliche Ebene. Die kollektivrechtliche Ebene - also die Beteiligung von AN-Vertretungen bei beiden Arbeitgebern - ist dann noch separat zu betrachten.</p>
</blockquote><p>Hey,<br />
sind es zwei Arbeitgerber, oder ein Arbeitgeber mit zwei Betriebe. Der TE schreibt immer vom Dienstgeber. <br />
Es stellt sich also die Frage, mit wem der Arbeistvertrag abgeschlossen wurde und ob es in diesem Vertrag nicht auch entsprechende Klauseln gibt?<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27457</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27457</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 13:42:26 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Garda,</p>
<p>wir reden hier über zwei verschiedene Arbeitgeber, da zwei verschiedene Rechtspersonen (e.V. und GmbH). Das beide Arbeitgeber demselben Eigentümer gehören, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, sofern es sich nicht um einen Konzern iSd Aktiengesetzes handelt. Eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber ist aber idR nicht mehr vom Weisungsrecht nach § 106 GewO gedeckt, sondern nur eine Versetzung in einen anderen Betrieb <strong>desselben</strong> Arbeitgebers, sofern dies der Arbeitsvertrag des AN überhaupt zulässt.</p>
<p>Der Einsatz eines AN bei einem <strong>anderen</strong> Arbeitgeber ist - sofern kein Werkvertrag vorliegt - grundsätzlich AN-Überlassung iSd § 1 AÜG.<br />
Hier muß dann geprüft werden, ob dies der ArbV des AN zulässt und ob die AN-Überlassung überhaupt gesetzlich zulässig ist.<br />
Dies ist die individualrechtliche Ebene. Die kollektivrechtliche Ebene - also die Beteiligung von AN-Vertretungen bei beiden Arbeitgebern - ist dann noch separat zu betrachten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27454</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27454</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 13:25:11 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da bin ich jetzt nicht genug in der Materie drin, aber ich sehe hier 2 verschiedene Rechtspersönlichkeiten</p>
<p>Den Verein, bei dem der Mensch angestellt ist<br />
die GmbH in der dieser Mensch eingesetzt werden soll</p>
<p>das ganze hat für mich etwas von Arbeitnehmerüberlassung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27452</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27452</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 10:46:32 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Holz_116</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Danke für deine Einschätzung.</p>
<p>Bei meiner Frage geht es hauptsächlich um die Versetzng eines Schwb. in einen anderen Betrieb des Dienstgebers.<br />
In einen Inklusionsbetrieb.Von einer e.V. zu einer GmbH.</p>
</blockquote><p>Mir ist nicht klar worauf deine Frage abzielt. Warum sollte nicht von einem e. V. zu einer GmbH (gGmbH?) versetzt werden können? Was sollte dagegen sprechen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27451</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27451</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 08:26:24 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für deine Einschätzung.</p>
<p>Bei meiner Frage geht es hauptsächlich um die Versetzng eines Schwb. in einen anderen Betrieb des Dienstgebers.<br />
In einen Inklusionsbetrieb.Von einer e.V. zu einer GmbH.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27450</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27450</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 06:23:22 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>hat ein kirchl. Arbeitgeber das Recht, Schwerbehinderte Arbeitnehmer zu versetzen, wenn in der bisherigen Dienststelle keine oder kaum noch Arbeit anfällt, da auf Grund der Corona Verordnung Hausbesuche  nicht mehr möglich sind?  Darf der Schwerbehinderter Mitarbeiter  auch in einem anderen Betrieb des gleichen Dienstgebers versetzt werden? Meine von einer e.V. in einer GmbH des gleichen Vorstandes dieser kirchl. Einrichtung.<br />
Benötigt bei solch einer Abordnung/Versetzung der Dienstgeber die Zustimmung des Integrationsamtes?</p>
</blockquote><p>Hallo Remhagen,</p>
<p>jeder Arbeitgeber hat nach <strong>§ 106 Gewerbeordnung</strong> ein <strong>Weisungsrecht</strong>:</p>
<p><strong>Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. <em>Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen</em>.</strong></p>
<p>Hält sich der AG an diese Bedingungen, darf er versetzen, denn einen generellen Versetzungsschutz für Schwerbehinderte gibt es nicht. Besonders der letzte Satz ist im Zusammenhang entscheidend für die Zumutbarkeit.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27449</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27449</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 06:11:43 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag: Ich habe in der Suchfunktion keine passende Antwort gefunden, da die Corona Pandemie ja neu ist und sehr viele schwierige Verfahren - außerhalb der Norm -  nach sich ziehen wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27448</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27448</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 04:12:06 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>SBV</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27447</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27447</guid>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 03:38:39 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, welches Mandat hast Du? Im Profil steht nichts.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27445</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27445</guid>
<pubDate>Tue, 14 Apr 2020 19:36:25 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Corona - Versetzung  von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hat ein kirchl. Arbeitgeber das Recht, Schwerbehinderte Arbeitnehmer zu versetzen, wenn in der bisherigen Dienststelle keine oder kaum noch Arbeit anfällt, da auf Grund der Corona Verordnung Hausbesuche  nicht mehr möglich sind?  Darf der Schwerbehinderter Mitarbeiter  auch in einem anderen Betrieb des gleichen Dienstgebers versetzt werden? Meine von einer e.V. in einer GmbH des gleichen Vorstandes dieser kirchl. Einrichtung.<br />
Benötigt bei solch einer Abordnung/Versetzung der Dienstgeber die Zustimmung des Integrationsamtes?</p>
<p>Für Ihre Einschätzung wäre ich sehr dankbar.</p>
<p>MfG</p>
<p>Remhagen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27444</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27444</guid>
<pubDate>Tue, 14 Apr 2020 16:36:46 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
