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<title>Forum für die SBV - Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>eine Bekannte war vor über zehn Jahren als Assistentin im Bereich des Kinderzuschlags bei der BA-angehörigen Familienkasse befristet für 6 Monate angestellt. Jetzt sind befristete Stellen der BA als Fachassistenten im Kundenportal ausgeschrieben: &quot;Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021.<br />
Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen.&quot;</p>
<p>Bewerben kann sie sich, aber würde sie aufgrund der Vorbeschäftigung gleich eine Absage bekommen oder würde lt. BVerfG da eine erneute Befristung bejaht?</p>
</blockquote><p>Jetzt nochmal und auf deutsch: du verlangst hier auch eigentlich keine Rechtsberatung sondern eine Prophezeiung. Für weltanschauliche und religiöse Anliegen ist dieses Forum nicht zuständig.</p>
<p>Deine Frage kann nicht sinnvoll beantwortet werden. Die Bundesagentur riskiert bei einer Befristung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz das sich der Beschäftigte einklagt und vermutlich auch gewinnt. Es gibt keine Regel, weil das Gesetz keine Regel enthält. Der Gesetzgeber wollte das nicht.</p>
<p>All dies steht einer Befristung <strong>mit</strong> einem Sachgrund natürlich nicht im Wege.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27504</link>
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<pubDate>Thu, 23 Apr 2020 10:12:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
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<title>Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>D. h. grundsätzlich, je kürzer die vorherige Befristung und/oder der damalige Einsatzbereich war ein vollkommen anderer, als der jetzige desto größer die Chance auf eine weitere Befristung.</p>
<p>Ich weiß, Rechtsberatung ist nicht erlaubt, aber mal so rein fiktiv:</p>
<p>eine Bekannte war vor über zehn Jahren als Assistentin im Bereich des Kinderzuschlags bei der BA-angehörigen Familienkasse befristet für 6 Monate angestellt. Jetzt sind befristete Stellen der BA als Fachassistenten im Kundenportal ausgeschrieben: &quot;Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021.<br />
Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen.&quot;</p>
<p>Bewerben kann sie sich, aber würde sie aufgrund der Vorbeschäftigung gleich eine Absage bekommen oder würde lt. BVerfG da eine erneute Befristung bejaht?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27499</link>
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<pubDate>Wed, 22 Apr 2020 12:20:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>maiklewa</dc:creator>
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<title>Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es gibt hier derzeit keinen &quot;Automatismus&quot; und bei zwingenden Gesetzen ist es völlig wurscht, was im Arbeitsvertrag abweichend festgelegt wird.</p>
<p>Das BAG hat noch keine umfassende Neudefinition gefunden, aber eines der seither gefällten Einzelfallurteile hat selbst bei einer Frist von knapp 8 Jahren ein &quot;vorher&quot;-Arbeitsverhältnis iSd § 14 TzBfG bejaht.Siehe BAG vom 23.1.2019, 7 AZR 733/16:<br />
<a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;nr=21852">http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;nr=21852</a></p>
<p>Eine starre, allein auf Fristen gerichtete Betrachtung ist laut BVerfG unzulässig. Vielmehr müssen mehrere Gesichtspunkte wie zB Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses mitberücksichtigt werden.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 22 Apr 2020 10:30:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ah, interessant!</p>
<p>Das könnte auch bedeuten, dass jeder Arbeitgeber selbst entscheiden könnte, ob eine Vorbeschäftigung vor über zehn Jahren jetzt anzurechnen ist oder nicht?</p>
<p>Wenn eine Behörde sagt: &quot;Ok, du warst zwar schon vor über zehn Jahren bei uns befristet angestellt, aber wir stellen Dich nochmal befristet ein, allerdings ohne dass Du einen Anspruch auf eine unbefristete Anstellung hast.&quot; wäre das ok?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 22 Apr 2020 10:03:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>maiklewa</dc:creator>
</item>
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<title>Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die von Dir zitierte Rechtsprechung ist überholt.<br />
Das BVerfG hat mittlerweile (1 BvL 7/14; 1 BvR 1375/14; jeweils vom 6.6.2018) -klargestellt, daß das BAG mit der &quot;Erfindung&quot; einer starren 3-Jahres-Frist, die sich an keiner Stelle im Gesetz finden läßt, seine Rechtsprechungskompetenz weit überschritten hatte und verfassungswidrig als &quot;Quasi-Gesetzgeber&quot; tätig wurde. <br />
Das BVerfG schließt zwar nicht aus, daß nicht jedes &quot;Zuvor-Arbeitsverhältnis&quot; angerechnet werden muß, hat aber vom BAG andere Kriterien im Einzelfall verlangt.<br />
Das BAG ist diesem mittlerweile auch in Einzelfällen nachgekommen ( vergl. ErfK, <em>Müller-Glöge</em>, § 14 TzBfG, Rn 98f mit Verweis auf mehrere BAG-Urteile 2018/2019)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27494</link>
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<pubDate>Wed, 22 Apr 2020 08:30:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Habs gefunden:</p>
<p><a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;Datum=2020&amp;nr=15067&amp;linked=pm&amp;titel=_Sachgrundlose_Befristung_und_%84Zuvor-Besch%E4ftigung%93">http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;Datum=2020&amp;nr=15067&amp;linked=pm&amp;titel=_Sachgrundlose_Befristung_und_%84Zuvor-B...</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27490</link>
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<pubDate>Tue, 21 Apr 2020 20:02:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>maiklewa</dc:creator>
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<title>Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich meine mich erinnern zu können, dass es ein Urteil oder zumindest ein Verfahren geben soll, aus dem Änderungen bzgl. o. g. hervorgehen oder diese angegangen werden sollen.</p>
<p>War man z. B. vor über zehn Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit befristet, kann man aktuell ja nicht wieder bei der Bundesagentur für Arbeit nach Paragraph 14 Abs. 2 TzBfG angestellt werden, oder!?</p>
<p>Vielleicht vertu ich mich da auch, aber ich meine, es sollte aus &quot;generell niemals mehr möglich&quot; ein &quot;ab 5, 10 ... Jahren wäre eine neue Befristung möglich&quot; werden.</p>
<p>Danke.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27489</link>
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<pubDate>Tue, 21 Apr 2020 16:17:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>maiklewa</dc:creator>
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