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<title>Forum für die SBV - Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,</p>
<p>leider stehst Du mit dieser Meinung</p>
<blockquote><p>Home Office als Maßnahme des kollektiven oder individuellen Gesundheitsschutzes als anderen Arbeitsort zu bezeichnen halte ich nicht für richtig, schon gar nicht, wenn es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt.</p>
</blockquote><p>
im Vergleich zur mir bekannten Fachkommentierung ziemlich alleine da.</p>
<p>So schreibt z. B. der ErfK, Kania, § 99 Rn15:<br />
<em>&quot;Wird einem AN ein <strong>Arbeitsplatz an einem anderen Ort</strong> zugewiesen, liegt regelm. eine mitbestimmungspflichtige Versetzung vor. Es handelt sich hierbei um die Zuweisung eines anderen &quot;Arbeitsbereichs&quot; auch dann, wenn die an einem anderen Arbeitsort zu erbringende Arbeitsleistung inhaltl. unverändert ist... . <br />
...<br />
Dies gilt auch für die Zuweisung einer Tätigkeit im <strong>Home Office</strong>; ...&quot;</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27600</link>
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<pubDate>Mon, 11 May 2020 09:36:16 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Michael,<br />
dann aber auch bitte das Gesetz (BetrVG) ganz lesen.<br />
Begriff der Versetzung<br />
Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, <br />
Daher kann sogar auch trotz Verbleib am &quot;gleichen&quot; Arbeitsplatz/Ort eine Versetzung lt. BertVG sein.</p>
</blockquote><p>Hallo Monica,</p>
<p>Arbeitsbereich ist jetzt noch was ganz anderes. Es ist hier nur indirekt abzulesen, dass Home Office ein <em>anderer Arbeitsort</em> ist, wie es im Bereich des BetrVG definiert ist, wenn sich weder am Aufgabenbereich noch den Inhalten oder der Unterstellung etwas ändert. Anderer Arbeitsort ist üblicherweise ein Arbeitsort in einer anderen Liegenschaft des Arbeitgebers oder auch z. B. beim Kunden. Home Office als Maßnahme des kollektiven oder individuellen Gesundheitsschutzes als anderen Arbeitsort zu bezeichnen halte ich nicht für richtig, schon gar nicht, wenn es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt.</p>
<p>Wichtig bleibt, dass die Mandatsausübung nicht behindert wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27599</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27599</guid>
<pubDate>Mon, 11 May 2020 06:18:42 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich warte ja darauf, wie Herr Heil das mit den Rechten der Mitarbeitervertretungen regeln will. Denn alle Rechte betreffend des Arbeitsplatzes/-stätte/ -umfeld/ Arbeitsstättenbegehung usw., Gesundheitsschutzes gelten auch für das Homeoffice. Auch das ArbZG und die Beachtung der Einhaltung der Arbeitszeit/Pausen durch die Mitarbeitervertretungen ist ein Thema. </p>
<p>Auch die Rechte der Berufsgenossenschaften betreffend des Arbeitsplatzes usw. gelten.</p>
<p>Eigentlich auch die Feuerwehr will ggf. mitreden, wie sue es auch bei den &quot;Arbeitsstätten&quot; macht in Punkto Sicherheit und ggf Rettung.</p>
<p> Ach ja, der Betriebsarzt ist ja auch noch da.</p>
<p>Machen dann zukünftig Mitarbeitervertretungen Arbbeitsplatzbegehungen in den Homeoffice? </p>
<p>Ich verstehe ja hier den DBG auch nicht, da er bisher zu diesem Themen nichts sagt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27596</link>
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<pubDate>Fri, 08 May 2020 07:02:47 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Allerdings bin ich jetzt genauso schlau wie zuvor.</p>
</blockquote><p>Dann guck mal hier den allgemeinen <a href="https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/corona-und-mitbestimmung-des-betriebsrates/details/anzeige/">DGB-Beitrag</a> an zur Anordnung von Homeoffice in Betrieben: <a href="https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/homeoffice-was-darf-ich-was-muss-ich/details/anzeige/">Was darf ich? Was muss ich?</a> Danach „kommt es darauf an“ und es ist zu differenzieren in Betrieben des BetrVG. <a href="https://www.rnd.de/politik/hubertus-heil-jetzt-packen-wir-das-recht-auf-homeoffice-an-E52J7TBKJFGKHJVEDZO6T4KFOY.html">Heil</a> meinte kürzlich so ganz pauschal und locker: „Es darf und wird keinen Zwang zum Homeoffice geben.“  Erinnert mich an seine lockeren kategorischen „Sprüche“, wonach BR-Videkonferenzen auch ohne Änderung des BetrVG möglich seien entgegen herrschender Meinung.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27595</link>
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<pubDate>Fri, 08 May 2020 05:20:37 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Wolfgang für deine Einschätzung!</p>
<p>MfG</p>
<p>Remhagen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27594</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27594</guid>
<pubDate>Thu, 07 May 2020 15:01:29 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das es sich bei Anordnung von &quot;Home-Office&quot; unzweifelhaft um eine &quot;Versetzung&quot; bzw.&quot;Abordnung&quot; im arbeitsrechtlichen Sinn handelt ist sowohl nach BetrVG (zB § 95) als auch nach Personalvertretungsrecht (zB § 47 BPersVG) eindeutig. Der von Garda zitierte Hensche sagt dazu auch gar nichts anderes aus, wenn man ihn denn richtig lesen würde.</p>
<p>Genau darauf - auf diese gesetzlich definierten Begriffe - bezieht sich der Schutz des § 179 Abs. 3 SGB IX.<br />
Das dieses und andere Rechte aus dem SGB IX  durch die MAVO für das Erzbistum Paderborn nicht eingeschränkt oder aufgehoben wird, haben wir ja schon an anderer Stelle diskutiert.<br />
Ist die VP selbst geschützt durch das SGB IX, dann muß die SBV hierzu natürlich auch im Vorfeld entsprechend der gesetzlichen Regelungen beteiligt und angehört werden. Geschieht das nicht, kann die SBV die Maßnahme aussetzen.</p>
<p>Eine Versetzung in ein &quot;Home-Office&quot; kann sich auch sehr nachteilig auf die Arbeit einer SBV auswirken und diese beschränken, wenn dadurch keine direkte Kommunikation mehr mit den Beschäftigten möglich ist und/oder die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben im Betrieb/Dienststelle dadurch erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.<br />
Insoweit ist auch bei einer nicht freigestellten SBV der Arbeitsort vom Ort der Mandatswahrnehmung nicht ohne Weiteres zu trennen.</p>
<p>Unabhängig davon wäre bei dieser Anordnung auch noch der individualrechtliche Aspekt zu prüfen. Wenn nämlich die Anordnung des &quot;Home-Office&quot; nicht durch den Arbeitsvertrag gedeckt wäre, könnte diese Anordnung nur im Rahmen einer Änderungskündigung vom AG durchgesetzt werden. Eine solche Änderungskündigung ist aber grundsätzlich nicht außerordentlich möglich und daher ausgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27591</link>
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<pubDate>Thu, 07 May 2020 11:15:16 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin an Euch alle,</p>
<p>dann werde ich dei Verwirrung noch mehr verkomplizieren.<br />
Unter den derzeitigen Umständen mit Corona kommt es auch darauf an, warum der Vorgesetzte das Homeoffice anordnet. Liegt hier ein Hochrisikobereich vor, oder sind gesundheitliche Einschränkungen des Mitarbeiters bekannt, sodass der Arbeitgeber aus Fürsorgepfllicht handeln muss, dann wird es schwer dagegen zu argumentieren, die eigentliche Dienstaufgabe als Homeoffice zu erledigen. Gleiches gilt bei Erlassen bzw. Vorschriften im Unternehmen, ohne die das selbige aufgrund von Auflagen des Gesundheitsamts o.ä. schließen muss.. Dann sollte man auf jeden Fall aber mitteilen, dass die Mandatausfgaben unter Umständen auch einen Temrin vor Ort notwndig machen können und man die durch das Homeoffice unvermeidlichen Wege als Arbeitszeit ansieht. </p>
<p>Liebe Hrüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27587</link>
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<pubDate>Wed, 06 May 2020 19:19:17 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
danke für eure Einschätzungen!<br />
Allerdings bin ich jetzt genauso schlau wie zuvor.</p>
<p>MfG</p>
<p>Remhagen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27585</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27585</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2020 16:49:05 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,</p>
<p>dann aber auch bitte das Gesetz (BetrVG) ganz lesen.</p>
<p>Begriff der Versetzung<br />
Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, </p>
<p>Daher kann sogar auch trotz Verbleib am &quot;gleichen&quot; Arbeitsplatz/Ort eine Versetzung lt. BertVG sein.</p>
<p>Wobei, es gibt keinen grundsätzlichen Versetzungsschutz von Mandatsträgern. Sie unterliegt nur der Mitbestimmung und die Wahrnehmung des Mandates darf nicht <strong>unmöglich</strong> sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27584</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27584</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2020 14:01:14 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>diese Meinung habt Ihr aber relativ exklusiv. Alle einschlägigen Definitionen in BetrVG und PVGen ...</p>
</blockquote><p>Naja, hier dürfte nichts dergleichen gelten, sondern wohl die <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=27519">MAVO Paderborn</a>. Deswegen ja auch mein ausdrücklicher Hinweis auf die Regelungen für <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=27578">Mitglieder der MAV</a>. Hier sollten wohl Kirchenrechtler schnell Klarheit schaffen können, was für eine nicht freigestellte SBV gemäß Kirchenrecht gilt. Evtl. auch bei MAV nachfragen.</p>
<p>Unabhängig hiervon: Homeoffice dürfte sich so oder so in Unternehmen und Dienststellen künftig auch in Deutschland sehr viel stärker verbreiten, zumindest aber für <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/corona-und-die-folgen-autohersteller-psa-schreibt-homeoffice-vor-16758580.html">einige Tage pro Woche</a>. Die Arbeit in den eigenen vier Wänden ist z.B. in den Niederlanden, in Finnland, in Luxemburg sowie in Österreich deutlich verbreiteter mit teils weit über <a href="https://de.statista.com/infografik/21078/nutzung-von-home-office-in-europa/">10 Prozen</a>t.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27583</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27583</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2020 13:21:11 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo albarracin,</p>
<p>hier die Definition der Versetzung nach <a href="https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html#tocitem1">Rechtsanwalt Hensche</a></p>
<p>Was ver­steht man un­ter ei­ner Ver­set­zung? <br />
Un­ter ei­ner Ver­set­zung ver­steht man übli­cher­wei­se: <br />
- die Zu­wei­sung neu­er Ar­beits­auf­ga­ben, die von bis­he­ri­gen Auf­ga­ben er­heb­lich ab­wei­chen, und/oder<br />
- die Zu­tei­lung zu ei­ner an­de­ren Be­triebs­ab­tei­lung, und/oder <br />
- die Zu­wei­sung ei­nes weit ent­fern­ten neu­en Ar­beits­or­tes, ins­be­son­de­re in ei­ner an­de­ren Stadt, <br />
wo­bei sol­che Maßnah­men wei­ter­hin von ei­ner ge­wis­sen Dau­er sein müssen, d. h. für min­des­tens ei­ni­ge Wo­chen Gültig­keit ha­ben oder bis auf wei­te­res gel­ten müssen (d.h. ei­ne „Ver­set­zung für ei­nen Tag“ gibt es nicht).<br />
Der­je­ni­ge, der ei­ne Ver­set­zung ent­schei­det, ist der Ar­beit­ge­ber bzw. der Dienst­vor­ge­setz­te, und der, der sie be­fol­gen muss, der Ar­beit­neh­mer.<br />
Kei­ne Ver­set­zung ist der bloße Ent­zug von Ar­beits­auf­ga­ben, d.h. die Frei­stel­lung des Ar­beit­neh­mers von der Ar­beit.</p>
<p>Hier die Definition der Abordnung nach <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Abordnung">Wikipedia</a></p>
<p>Abordnung ist in Deutschland ein Begriff des Dienstrechts und des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst. Für Beamte und Richter ist Abordnung die vorübergehende, ganz oder teilweise Übertragung einer Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle (§ 27 Abs. 1 BBG; § 14 Abs. 1 BeamtStG). Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) ist eine Abordnung definiert als Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses</p>
<p>Nichts davon trifft auf das Home Office zu. Ich frage mich, nach welchen Kriterien du hier eine Versetzung oder Abordnung siehst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27582</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27582</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2020 12:35:18 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang, dann aber bitte auch alkes. Denn auch BRM usw können versetzt werden. Es bedarf nur der Zustimmung des BR/PR. Es bedarf NICHT der Zustimmung der SBV. Es ist nur darauf zu achten, dass das Mandat weiter wahrgenommen werden kann. Auch Homeoffice hindert NICHT an der Mandatswahrnehmung. Es kann aber ein Grund sein den Stellvertreter wegen &quot;verhinderung&quot; einzusetzen. Homeoffice unterliegen weiter der <a href="https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/7-homeoffice-ii-mitbestimmung-in-sozialen-angelegenheiten_idesk_PI17574_HI11617160.html">MB</a> des BR.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27581</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27581</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2020 11:47:42 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon und Garda,</p>
<p>diese Meinung habt Ihr aber relativ exklusiv. § 179 Abs. 3 SGB IX schützt auch ausdrücklich vor (räumlicher) Versetzung und trennt nicht zwischen Arbeitsort und Ort der Mandatswahrnehmung.</p>
<p>Alle einschlägigen Definitionen in BetrVG und PVGen schließen ebenfalls die räumliche Änderung des Arbeitsortes in den jeweiligen Versetzungsbegriff ein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27580</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27580</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2020 09:31:27 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,<br />
kann ein SBV die nicht freigestellt ist, in Homeoffice geschickt werden? <br />
Es sollen einige Kollegen in Homeoffice &quot;geschickt&quot; werden, und das im Wechsel.</p>
</blockquote><p>Hallo Remhagen,</p>
<p>wie Cebulon schon schrieb ist das weder Abordnung noch Versetzung.</p>
<p>Bitte beachte aber, dass diese Anordnung nicht deine Amtstätigkeit tangiert, denn hier bist du weisungsfrei. Deine normale Arbeit im Home Office zur verrichten ist also okay, wie und wo du dein Amt ausübst, kann dir niemand vorschreiben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27579</link>
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<pubDate>Wed, 06 May 2020 05:56:31 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>kann ein SBV die nicht freigestellt ist, in Homeoffice geschickt werden?</p>
</blockquote><p>Hallo, m.E. ist Homeoffice weder Versetzung noch Abordnung, folglich greift auch kein Versetzungs- und Abordnungsschutz. Insoweit gilt für die SBV m.E. nichts anderes als für Mitglieder der MAV.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27578</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27578</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2020 04:06:31 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>kann ein SBV die nicht freigestellt ist, in Homeoffice geschickt werden? </p>
<p>Es sollen einige Kollegen in Homeoffice &quot;geschickt&quot; werden, und das im Wechsel.</p>
<p>Für eine Einschätzung wäre ich dankbar.</p>
<p>MfG</p>
<p>Remhagen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27577</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27577</guid>
<pubDate>Tue, 05 May 2020 16:04:42 +0000</pubDate>
<category>Kirche</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
</channel>
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