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<title>Forum für die SBV - Arbeitgeber Datenschutz</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Arbeitgeber Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen,<br />
darf der AG in einem Beschluß, nachdem durch den AN  um<br />
strengste Diskretion gebeten wurde, diese Begründung<br />
(Teilerwerbsminderungsrente, Krankheit)  aufnehmen<br />
oder ist hier der Datenschutz vorrangig einzuhalten.</p>
</blockquote><p>
Hallo,</p>
<p>ja das darf und muss er sogar. Der Personalrat hat das recht dies zu erfahren und sogar die Pflicht über die Einhaltung der sich aus der EM-Rente ergebenden Folgen zu wachen. Eine Verletzung der Schweigepflicht ist wohl die schwerwiegendste Pflichtverletzung und bedeutet, dass die betreffende Person aus dem PR mittels Verwaltungsgericht ausgeschlossen werden kann.</p>
<p>Datenschutz ist nur zu oft so ein Totschlagargument mit dem fast alles gerechtfertigt wird. Hier zieht er absolut gar nicht.</p>
<p>Zu deinen Texten noch eine Anmerkung: der AG reicht eine Beschluss<strong>vorlage</strong> ein, den Beschluss macht der Personalrat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27915</link>
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<pubDate>Wed, 26 Aug 2020 07:11:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitgeber Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen,<br />
darf der AG in einem Beschluß, nachdem durch den AN  um<br />
strengste Diskretion gebeten wurde, diese Begründung<br />
(Teilerwerbsminderungsrente, Krankheit)  aufnehmen<br />
oder ist hier der Datenschutz vorrangig einzuhalten.</p>
<p>Danke</p>
<p>mit freundlichen Grüssen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27913</link>
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<pubDate>Tue, 25 Aug 2020 19:19:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>karl</dc:creator>
</item>
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<title>Arbeitgeber Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo karl,</p>
<p>der PR hat ein weitreichendes Informationsrecht und einen Rechtsanspruch auf Unterrichtung durch den Dienststellenleiter. Personen, die Aufgaben nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz (Bund/Länder) wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, auch mit der SBV.</p>
<p>Der PR hat bereits die Informationen. Zurückziehen bringt keine Veränderung der Situation, sondern erzeugt nur mehr Aufmerksamkeit. Die Informationen liegen den Mitgliedern des PR entsprechend des PR-Vertretungsgesetzes berechtigt vor.</p>
<p>Auf welcher Rechtsgrundlage sollte hier die SBV in das Informationsrecht des PR mit eigener Rechtsgrundlage eingreifen können? Auch der PR arbeitet unabhängig und weisungsfrei im Ehrenamt.<br />
Die SBV könnte auf die besondere Verpflichtung zur Verschwiegenheit und auf Folgen einer Nichtbeachtung während der PR-Sitzung hinweisen. </p>
<p>Tipp: Die entsprechenden Passagen in einem Kommentar für das Personalvertretungsgesetz z.B. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/">BPerVG</a>, <a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPVG">BayPVG</a>, .. zuvor nachlesen.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27911</link>
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<pubDate>Tue, 25 Aug 2020 17:47:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Arbeitgeber Datenschutz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>meine Frage ist etwas heikel;<br />
Schwerbehinderter AN bekam Teilerwerbsminderungsrente bewilligt hat<br />
die Reduzierung der Arbeitszeit beantragt. Der AG hat dies auch<br />
bewilligt.<br />
Jetzt das eigentliche Problem:<br />
Der Arbeitgeber hat an den Personalrat einen Beschluß gegeben,<br />
Die Begründung zur Arbeitszeitreduzierung wurde folgendermaßen<br />
formuliert: Die Reduzierung erfolgt aufgrund der Bewilligung einer<br />
Teilerwerbsminderungsrente und aus gesundheitlichen Gründen.<br />
Seitens der SB wurde der Arbeitgeber bereits bei Beantragung der<br />
Rente um strenge Vertraulichkeit gebeten. In Ihrem Tätigkeitsbereich<br />
ist das Betriebsklima schlecht (Neid, Tratsch usw.). Kann ich als<br />
SBV vom Arbeitgeber fordern einen neuen &quot;neutralen Beschluß&quot;<br />
(Ohne Begründung) an den Personalrat weiterzugeben?</p>
<p>Vielen Dank für jede Antwort.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27907</link>
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<pubDate>Tue, 25 Aug 2020 14:06:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>karl</dc:creator>
</item>
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