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<title>Forum für die SBV - Einbindung Betriebsarzt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.integrationsaemter.de/Inkludierte-Gefaehrdungsbeurteilung/691c9736i1p62/index.html#">Inkludierte Gefährdungsbeurteilung für Schwerbehinderte</a></p>
<p>Vielleicht findet sich da auf der fachlichen Seite noch etwas.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 28 Aug 2020 06:57:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
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<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
nun ist die SBV auch selbst betroffen. Der AG verlangt die Einbeziehung des Betriebsarztes hinsichtlich einer individuellen Gefährdungsbeurteilung, um Mitarbeiter*Innen wieder zurück aus dem mobilen Arbeiten ins Büro zu beordern.<br />
Auf Rückfrage beim AG, ob diese Maßnahme alle Mitarbeiter*Innen betrifft, die zur Risikogruppe gehören, wurden hier unterschiede gemacht. Beschäftigte, die aufgrund von Vorerkrankungen auch zur Risikogruppe gehören, jedoch gelegentlich Präsenztermine (nicht im Büro) wahrnehmen und ansonsten weiterhin mobil tätig sind, müssen sich keiner individuellen Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Das ist für die SBV nicht nachvollziehbar. Ich Klärung mit dem AG ist schwierig!<br />
Was ist davon zu halten? Hat die SBV Möglichkeiten?<br />
Danke für Ihre Rückmeldungen!<br />
VG S.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27923</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27923</guid>
<pubDate>Thu, 27 Aug 2020 18:05:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>StephanT</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
nun ist die SBV auch selbst betroffen. Der AG verlangt die Einbeziehung des Betriebsarztes hinsichtlich einer individuellen Gefährdungsbeurteilung, um Mitarbeiter*Innen wieder zurück aus dem mobilen Arbeiten ins Büro zu beordern.<br />
Auf Rückfrage beim AG, ob diese Maßnahme alle Mitarbeiter*Innen betrifft, die zur Risikogruppe gehören, wurden hier unterschiede gemacht. Beschäftigte, die aufgrund von Vorerkrankungen auch zur Risikogruppe gehören, jedoch gelegentlich Präsenztermine (nicht im Büro) wahrnehmen und ansonsten weiterhin mobil tätig sind, müssen sich keiner individuellen Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Das ist für die SBV nicht nachvollziehbar. Ich Klärung mit dem AG ist schwierig!<br />
Was ist davon zu halten? Hat die SBV Möglichkeiten?<br />
Danke für Ihre Rückmeldungen!<br />
VG S.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27922</link>
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<pubDate>Thu, 27 Aug 2020 18:04:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>StephanT</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>DANKE für die ausführliche und hilfreiche Rückmeldung!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 26 Aug 2020 18:27:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>StephanT</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen DANK für die Hinweise und Rückmeldung</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27920</link>
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<pubDate>Wed, 26 Aug 2020 18:26:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>StephanT</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Viele DANK für die Rückmeldungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27919</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27919</guid>
<pubDate>Wed, 26 Aug 2020 18:26:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>StephanT</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
auch mein Dienstgeber hat mich einmal zum Betriebsarzt bestellt. Hier sollte festgestellt werden, ob mir ein bestimmtes &quot;Arbeitsverhalten&quot; zugemutet werden kann.<br />
Ausgerüstet mit fachärztlichen Unterlagen hat der Betriebsarzt bestätigt, dass mein  &quot;Verlangen/Verhalten&quot; berechtigt ist. <br />
Für einen Betriebsarzt ist es schwierig, dass &quot;Verlangen&quot; des Dienstgebers zu bestätgen, wenn fachärztliche Meinungen vorliegen, Außerdem kann eine betriebsärztliche Untersuchung (in der Kürze der Zeit)  bereits festgestellte Erkrankungen des Hausarztes oder anderer Fachärzte nicht widersprechen.</p>
<p>Auf mein Verlangen hin hat mir der Betriebsarzt eine Kopie seiner Stellungnahme zugeschickt; dazu ist er nach meiner Kenntnis auch verpflichtet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27918</link>
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<pubDate>Wed, 26 Aug 2020 17:57:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Remhagen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>(Fach-) ärztliche Atteste sind oft sehr unklar bzw. undifferenziert in Bezug auf konkrete betriebliche Umstände. Deswegen kann der AG auf Grundlage von § 11 ArbSchG<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html">http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html</a><br />
und § 3 ASiG<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html">http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html</a><br />
durchaus eine arbeitsmedizinische Abklärung und Begutachtung verlangen, da der Arbeitsmediziner idR die betrieblichen Gegebenheiten besser kennt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27917</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27917</guid>
<pubDate>Wed, 26 Aug 2020 14:25:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem am 16.04.2020 veröffentlichten <a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4">SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums</a> ist Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Wo dies nicht möglich ist, sind andere Schutzmaßnahmen erforderlich. Dass die Arbeit im Homeoffice erbracht werden kann, ist in Ihrem Fall offenbar bereits erfolgreich dokumentiert worden.</p>
<p>Der Arbeitsschutzstandard stellt auch klar, dass die Alternativen (Nutzung freier Raumkapazitäten etc.) nachrangig anzuwenden sind. Hintergrund dürfte sein, dass bereits mit dem Aufsuchen des Arbeitsortes, aber auch mit dem dortigen Aufenthalt, ein höheres Risiko eingegangen werden muss als bei einem Verbleib im Homeoffice.</p>
<p>Prof. Franz Joseph Düwell, Herausgeber/Autor des Standardwerkes LPK-SGB IX und vorsitzender Richter a. D. am Bundesarbeitsgericht, führt dazu aus (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen):</p>
<p><em>„Schwerbehindertenvertretungen können sich auf diesen neuen Arbeitsschutzstandard berufen, auch wenn dieser nur Empfehlungen enthält. Schwerbehindertenvertretungen wachen gemäß §178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX über die Einhaltung der zu Gunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze und Verwaltungsanordnungen sowie über die den Arbeitgebern nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB IX obliegenden Pflichten zur individuellen behinderungsgerechten Beschäftigung. Zu den einzuhaltenden Gesetzen gehört auch § 618 BGB. Diese gesetzliche Bestimmung gibt dem Arbeitgeber auf, Schutzmaßnahmen gegen Gefahr für Leben und Gesundheit zu ergreifen, &quot;soweit die Natur der Dienstleitung es gestattet&quot;. Die vom BMAS und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlichten Empfehlungen stellen eine Konkretisierung dessen dar, was nach dem aktuellen Erkenntnisstand der Experten allgemein in den Betrieben und Dienststellen an notwendige Schutzmaßnahmen von Arbeitgebern vorzunehmen ist. </em></p>
<p><em>Soweit ein schwerbehinderter Beschäftigter mitteilt, dass er zu einer Risikogruppe gehört, sind weitere Schutzmaßnahmen zu prüfen. Die dann vorzunehmende Prüfung betrifft eine Angelegenheit, die einen schwerbehinderten Menschen berührt. Folglich muss der Arbeitgeber nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX unverzüglich und umfassend die SBV unterrichten. Der Arbeitgeber hat dann in einem zweiten Schritt die SBV dazu anzuhören, welche erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen er zu ergreifen beabsichtigt. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen über den allgemeinen Schutzstandard hinausgehen. Nachdem die SBV dem Arbeitgeber ihre Stellungnahme abgegeben hat, muss der Arbeitgeber der SBV in einem dritten Schritt die getroffene Entscheidung unverzüglich mitteilen. Die unverzügliche Mitteilung hat regelmäßig vor Durchführung der Maßnahme zu erfolgen, damit die SBV dem Betroffenen bei Durchführung der Maßnahme Beistand leisten kann.“</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27916</link>
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<pubDate>Wed, 26 Aug 2020 09:40:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Emph</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen WoBi,</p>
<p>vielen DANK für die Antwort.<br />
Ja, es handelt sich um eine schwerbehinderte Mitarbeiterin und nein, die SBV wurde nicht angehört.<br />
Die Mitarbeiterin hat bereits am 19.5. ein ärztliches Attest vorgelegt und arbeitet seit Beginn der Pandemie im Homeoffice. Der AG will nun, dass die Mitarbeiterin wieder ins Büro zurückgehrt und schickt die Mitarbeiterin aus diesem Grund zum Betriebsarzt, wegen einer individuellen Gefährdungsbeurteilung. In dem Attest vom Facharzt wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass es sich bei der Mitarbeiterin um eine Hochrisikogruppe handelt und bei einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem schweren Verlauf gerechnet werden muss.<br />
Die SBV wurde bis heute vom AG nicht informiert. Die Mitarbeiterin selbst hat sich gestern im Ihrem Anliegen an die SBV gewandt.</p>
<p>Im Voraus vielen DANK für Rückmeldungen!<br />
VG S.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27914</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27914</guid>
<pubDate>Wed, 26 Aug 2020 06:17:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>StephanT</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo StephanT,</p>
<p>handelt es sich um eine schwerbehinderte oder gleichgestellte Person? Und wenn ja, wurde die SBV über die Maßnahme unterrichtet und angehört?</p>
<p>Es wäre doch einfacher den Arbeitgeber zu fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage er diese Maßnahme anordnen will. Diese Antwort kann dann geprüft werden.<br />
Dies ist Ergebnisorientierter, als hier Rätselraten zu spielen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27909</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27909</guid>
<pubDate>Tue, 25 Aug 2020 15:25:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einbindung Betriebsarzt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>trotz vorgelegtem fachärztlichen Attest, soll eine Mitarbeiterin sich beim Betriebsarzt vorstellen.<br />
Kann der AG die Vorstellung beim Betriebsarzt verlangen? Rechtliche Grundlage?<br />
Vielen DANK für Rückmeldungen aus dem Forum<br />
S.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27908</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27908</guid>
<pubDate>Tue, 25 Aug 2020 14:40:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>StephanT</dc:creator>
</item>
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