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<title>Forum für die SBV - Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo pulloverschaf,</p>
<p>wenn es eine „Kernzeit“ gibt, gibt es auch eine betriebliche Regelung (Betriebs-/Dienstvereinbarung) zur Arbeitszeit. Eine derartige Regelung ist rechtlich höherwertiger als ein Arbeitsvertrag.<br />
Was ist in dieser Vereinbarung geregelt bzw. welche Ausnahmeregelungen/Abweichungen gibt es?</p>
<p>Diese Regelungen sollten bekannt sein, da diese unmittelbar und zwingend zur Anwendung kommen und bei Verstößen z.B. 9:00 Uhr Kernzeitbeginn zu Abmahnungen führen können. <br />
Ebenso als Grund während der Probezeit herangezogen werden können.</p>
<p>Auf den Rechtsanspruch nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html">§ 164 Abs.4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX</a> wurde bereits hingewiesen.</p>
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<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 09:35:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
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<title>Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin,</p>
<p>es gibt einen Anspruch: Im § 164,4  SGB IX im Punkt 4 steht auch Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitszeit .... soweit es dem Arbeitgeber zumutbar ist. Wenn der Arbeitgeber zwingende Gründe anführen kann, dass der neue Kollege bis 9 Uhr anwesend sein muss, hat er keinen Anspruch. Ist eine Verlagerung der Arbeitszeit möglich, dann muss dieses auch geschehen. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28003</link>
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<pubDate>Mon, 05 Oct 2020 07:46:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
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<title>Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin,<br />
ein Neuer MA hat sich im Vorstellungsgespräch durchgesetzt, dieser wiederum hat auch erzählt das er aufgrund seiner Behinderung Probleme hat morgens bis 9 Uhr anzufangen. Unsere Kernarbeitszeit ist 09 - 15 Uhr. Gibt es eine Gesetzliche Regelung das dieser Kollege auch außerhalb der Kernzeit seinen Dienst beginnen darf?</p>
<p>Soweit ich weiß, gibt es diese nicht und liegt im ermessen der Firma oder?</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27986</link>
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<pubDate>Fri, 02 Oct 2020 04:39:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>pulloverschaf</dc:creator>
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