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<title>Forum für die SBV - Versetzung SBV - Personalrat beteiligt?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Versetzung SBV - Personalrat beteiligt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, nach meiner Auffassung ist schon fraglich ob der Personalrat überhaupt zuständig ist. Die SBV ist eine selbständige Mitarbeitervertretung mit eigenen Rechten und Pflichten. In den diversen Landepersonalvertretungsgesetzen ist bei der Versetzung von Personalratsmitgliedern die Zustimmung des PR u. a. deshalb vorgeschrieben, um zu verhindern das die Arbeit dieses Gremiums nachteilig beeinflusst wird. Wende ich das nun analog auf die SBV an ergibt sich jedoch m. E.  nicht automatisch die Zuständigkeit des PR sondern die Zuständigkeit der SBV. Es geht ja auch um ihre Handlungsfähigkeit wenn z. B. der einzige Stellvertreter versetzt wird. Problem dürfte hier sein, das der Kündigungsschutz zunächst nur in der Vertretung besteht.</p>
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<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 11:04:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Holländermichel</dc:creator>
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<title>Versetzung SBV - Personalrat beteiligt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das SGBIX ist recht eindeutig, oder?<br />
(3) Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates. Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 178 Absatz 1 Satz 4 und 5 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.</p>
<p>Dürfte also ein Personalrat auf die Stelle gesetzt werden? Ich vermute es handelt sich um Versetzung in eine andere Dienststelle? Damit würde dann das Mandat erlöschen, oder? Wenn es &quot;nur&quot; um die Versetzung an einen anderen Standort ginge wäre das ggf zulässig. Dann muss der AG eben die Reisekosten erstatten für die SBV arbeit. </p>
<p>Sollte es um einen Dienststellenwechsel gehen mit Mandatsverlust dann würde ich den PR mal darauf hinweisen dass er einem Gesetzesverstoß zuungunsten eines Mitarbeitenden zustimmen will und dies im Klageverfahren öffentlich würde. Außerdem würde die Versetzung rückgängig gemacht... <br />
Ist der Stellie denn selbst Schwerbehindert? Wenn ja, dann wäre die SBV eh zu beteiligen...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28064</link>
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<pubDate>Fri, 16 Oct 2020 13:19:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Luculus</dc:creator>
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<title>Versetzung SBV - Personalrat beteiligt?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollegen,</p>
<p>ich habe eine Frage zum §179 (3) SGB IX. Es geht mir um den Versetzungsschutz für die SBV, bzw. deren Stellvertreter.</p>
<p>Meine Rahmenbedingungen zum Fall:<br />
- stv. SBV soll versetzt werden und würde dadurch das Amt verlieren; die stv. SBV will das nicht<br />
- die Stellvertretung ist nachweisbar häufig in Vertretung der SBV tätig<br />
- öffentlicher Dienst in Bayern<br />
- Betroffener im Beamtenstatus<br />
- Personalrat ist geteilter Meinung, stimmt möglicherweise der Versetzung zu<br />
- SBV wurde natürlich nicht gehört (Normalfall), aber der AG redet sich damit raus, dass noch keine Entscheidung gefallen sei und das ja jetzt nachgeholt würde</p>
<p>Meine Recherche soweit:<br />
Nachdem ich §179 (3) SGB IX gefunden hatte, habe ich mich zur Rechtsstellung der Personalräte kundig gemacht und Art. 47 (3) gefunden. Hier ist die SBV nicht ausdrücklich erwähnt, aber für mich (als Laien) wäre der Folgeschluss, dass der Personalrat zustimmen muss.<br />
Was hierbei meinem Gefühl widerspricht ist, dass der Personalrat das Recht haben sollte in SBV-Angelegenheiten zu entscheiden.</p>
<p>Deshalb meine Frage:<br />
Reicht hier §179 nicht aus, um den &quot;Widerspruch&quot; zu begründen? Ist der Widerspruch der SBV quasi entbehrlich? Oder haben wir die A-Karte, weil der Widerspruch als SBV nicht &quot;effektiv&quot; genug ist?</p>
<p>Ich hoffe ich konnte das so verständlich darstellen.<br />
Freu' mich auf Eure Meinungen.</p>
<p>Gruß,<br />
Mika.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28063</link>
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<pubDate>Fri, 16 Oct 2020 12:04:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Mika</dc:creator>
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