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<title>Forum für die SBV - Aussetzung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Aussetzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>ich habe gestern bereits den Arbeitgeber schriftlich aufgefordert, eine Stellenausschreibung vorzunehmen, ihm auch die Gründe dargelegt Verstoß Prüfpflicht und Benachteiligung von scherbehinderten und gleichgestellten Kollegen/innen usw. und ihn aufgefordert, meine Beteiligung nachzuholen.<br />
Aussetzen musste ich heute nicht, weil ich wusste, dass der BR auch schon reagiert hat und auch schriftlich zu allem aufgefordert hat.<br />
Im Übrigen hat unsere Frauenbeauftragte das auch getan.</p>
<p>Ich hoffe jetzt einfach, dass noch eine offizielle Ausschreibung folgt.<br />
Ansonsten hab ich ja keine Möglichkeiten. <br />
Ich kann das eine Woche aussetzen lassen, dann beteiligen sie mich und dann stellen sie eh die beiden ein, weil sie ja jetzt schon eingearbeitet sind (Eignung).<br />
Dann kann ich hoffen, dass es zukünftig anders läuft.<br />
Wenn sie mich nicht beteiligen sollten, habe ich ja nur die Möglichkeit zu Klagen wegen Nichtbeteiligung und Pflichtverletzung usw.<br />
Das frustriert mich immer wieder! <br />
Über die Einstellungen bestimmen kann ich nicht, aber ich kann sie wenigstens ein bisschen ärgern und ihnen den Prozess erschweren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28070</link>
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<pubDate>Tue, 20 Oct 2020 13:05:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
</item>
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<title>Aussetzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>der AG hat also einen Verstoß gegen die Prüfpflicht nach § 164 Abs. 1 SGB IX begangen und Du hast das jetzt über den Betriebsausschuss mitbekommen?</p>
<p>Es stellt sich aufgrund Deiner Schilderung die Frage, was Du damit erreichen willst, wenn Du eine Aussetzung ggü. dem AG gem. §178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX &quot;verzögerst&quot;?<br />
Was spricht dagegen, jetzt sofort nach Kenntnisnahme des AG-Verstosses auszusetzen und den AG aufzufordern, diese Prüfung ernsthaft unter Beteiligung der SBV durchzuführen?<br />
Solange die Prüfung nicht vollständig abgeschlossen ist, bezieht sich die Aussetzung natürlich auch auf das Mitbestimmungsverfahren zur Versetzung.</p>
<p>Ob eine Ausschreibung stattfinden <strong>muß</strong>, hängt natürlich von den existierenden betrieblichen Regelungen für Stellenbesetzungsverfahren ab. Falls es dazu Regelungen zwischen den Betriebsparteien gibt, ist es Sache des BR, eine Ausschreibung einzufordern und ggfs. zu erzwingen - es sei den, es wäre in einer Inklusionsvereinbarung geregelt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28069</link>
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<pubDate>Tue, 20 Oct 2020 10:55:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Aussetzung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich wende mich heute mit einer Frage zu euch, weil ich darauf keine Antwort gefunden habe.</p>
<p>Bei uns sollen zwei Mitarbeiter in einen anderen Bereich versetzt werden. Dies hab ich gestern auf der Ausschussvorlage gesehen.<br />
Diese Stellen waren weder intern, noch extern ausgeschrieben.</p>
<p>Es handelt sich um zwei Mitarbeiterinnen, die im März, bzw. April von extern zu uns kamen. Sie wurden im Frühjahr für einen anderen Bereich in dieser Abteilung eingestellt.<br />
Was man ihnen versprochen hat, weiß ich natürlich nicht.<br />
Jetzt haben sie schon einige Wochen in dem Bereich gearbeitet, für den sie eingestellt wurden und haben ebenso in dem Bereich gearbeitet ( wegen hohem Krankenstand), in den sie jetzt versetzt werden sollen.</p>
<p>Gestern stand dann für den Betriebsausschuss der Versetzungsantrag der beiden Kollegen (sogar rückwirkend) und der Betriebsrat sollte das einfach so durchwinken.<br />
Fakt ist, diese Stellen waren nicht ausgeschrieben und das wurde alles so unter der Hand geregelt.</p>
<p>Der Betriebsrat wird dies heute ablehnen.<br />
Wir haben uns da zusammen getan und haben schriftlich (natürlich jeder für sich) eine Stellenausschreibung gefordert.<br />
Begründung lasse ich jetzt mal beiseite......................<br />
In dem Bereich, um den es geht, gibt es andere Arbeitsvoraussetzungen (z.B. kein Schicht- Nacht- und Wochenenddienst).<br />
Es sind natürlich dort für beeinträchtigte Mitarbeiter/Innen leidensgerechtere Arbeitsplätze zu erhalten, die auch immer sehr gefragt sind.</p>
<p>Jetzt meine Frage: wenn der Betriebsrat diese geplanten Versetzungen jetzt heute ablehnt und dies nächste Woche wieder zum Durchwinken auf dem Tapetchen steht, kann ich dann anschließend mein Recht auf Aussetzung wahr nehmen oder geht das dann nicht mehr, weil ich bereits jetzt schon davon gewusst habe oder es schon ausgesetzt war?</p>
<p>Theoretisch könnte heute der Betriebsrat ablehnen, nächste Woche könnte ich aussetzen lassen und dann könnte übernächste Woche die Frauenbeauftragte auch noch ablehnen.<br />
Wäre dies möglich?<br />
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28068</link>
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<pubDate>Tue, 20 Oct 2020 09:19:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
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