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<title>Forum für die SBV - Bestellung Wahlvorstand</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Bestellung Wahlvorstand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>im prinzip reichen 2 leute + du für eine wahlversammlung aus, falls nicht mehr kommen. du kannst die beiden und dich dann benennen. einer von den 3en führt dann den vorsitz.</p>
<p>gruß, traute</p>
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<pubDate>Thu, 03 Aug 2006 05:42:54 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>traute</dc:creator>
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<title>Bestellung Wahlvorstand für SBV-Wahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte es fast befürchtet, obwohl das Gesetz da ja unlogisch ist. Auf der einen Seite ist eine Wahlversammlung bei weit auseinander liegenden Betriebsteilen nicht vorgesehen bei der Wahl der SchwbV, auf der anderen Seite muss ich sie durchführen zur Benennung des Wahlvorstandes. Macht wenig Sinn...</p>
<p>Trotzdem vielen Dank für die Info!</p>
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<pubDate>Fri, 21 Jul 2006 05:32:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Norddeutscher</dc:creator>
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<title>Bestellung Wahlvorstand für SBV-Wahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hat der BR das Recht einen Wahlvorstand zu benennen, analog zur BR-Wahl&gt;</p>
<p><strong>Nein</strong>! Der Wahlvorstand kann nur von einer amtierenden SBV bestellt werden und auch nur dann, wenn sie die 8-Wochen-Frist einhält (<a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/BJNR019650975.html#BJNR019650975BJNG000103308">§ 1 Abs. 1</a> SchwbVWO). Der BR/PR ist dazu nicht befugt. Er kann lediglich zu einer Versammlung, in der der Wahlvorstand von den Wahlberechtigten gewählt wird, einladen (<a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/BJNR019650975.html#BJNR019650975BJNG000103308">§ 1 Abs. 2</a> Satz 2 SchwbVWO). Um eine solche Versammlung kommt man nicht herum, wenn noch keine örtliche SBV oder noch keine Gesamt-SBV existiert. Das ist die Rechtslage.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 20 Jul 2006 14:44:36 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
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<title>Bestellung Wahlvorstand</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br />
Wir wollen erstmalig eine SchbV wählen. Wir haben im gesamten Bundesgebiet Filialen, die per TV zu einem Betrieb zusammengefasst sind. Das bedeutet für mich, dass wir das förmliche Wahlverfahren anwenden müssen. Verstehe ich das richtig, dass wir zwar keine Wahlversammlung zur Wahl der SchwbV durchführen dürfen, obwohl wir weniger als 50 Wahlberechtigte haben, wir aber eine Wahlversammlung durchführen müssen, um den Wahlvorstand zu benennen&gt; Das ist doch unsinnig, oder&gt; Ist das tatsächlich die einzige Möglichkeit&gt; Oder hat der BR das Recht einen Wahlvorstand zu benennen, analog zur BR-Wahl&gt;<br />
Vielen Dank im Voraus.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 20 Jul 2006 07:20:27 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Norddeutscher</dc:creator>
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