<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Arbeitsplatz</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>vielen Dank für Eure schnelle Hilfe <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Liebe Grüße<br />
Monika</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28110</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28110</guid>
<pubDate>Mon, 26 Oct 2020 15:53:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>MonikaSBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das hier</p>
<blockquote><p>Wenn der Arbeitsplatz auf ihn zugeschnitten wurde darf er die Sachen an seinen neuen Arbeitsplatz mitnehmen.</p>
</blockquote><p>
ist so pauschal mißverständlich.</p>
<p>Nur wenn die Ausstattung für den AN persönlich als Hilfsmittel bzw. LTA-Leistung bewilligt wurde, sind sie Eigentum des AN.<br />
Wurde die Ausstattung für den AG bewilligt, ist die rechtliche Lage nicht so eindeutig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28109</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28109</guid>
<pubDate>Mon, 26 Oct 2020 15:40:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Er ist Schwerbehindert und hatte einen speziellen Schreibtisch und einen Schreibtischstuhl wegen seiner Rückenerkrankung.<br />
Wenn der Arbeitsplatz auf ihn zugeschnitten wurde darf er die Sachen an seinen neuen Arbeitsplatz mitnehmen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28108</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28108</guid>
<pubDate>Mon, 26 Oct 2020 14:56:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Wauzi32</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Monika,</p>
<p>1. hat dieser Betrieb eine SBV? Falls nicht, gibt es eine Personalvertretung?<br />
Falls eine von den beiden Fragen mit Ja zu beantworten ist, soll Dein Mann auf § 164,4 SGB IX hinweisen. Dies gilt erst recht, wenn der Arbeitsplatz mit Unterstützung des Integrationsamts ausgestattet wurde. Ansonsten könnte es sein, dass er den behinderungsbedingten Bedarf durch fachärztliches Attest geltend machen muss und damit die Betriebsärzte aufsuchen darf. </p>
<p>Gibt es beides nicht, dann muss er dieses selber geltend machen und auf den § 164,4 behinderungsbedingte Arbeitsplatzausstattung hinweisen.</p>
<p>Hinzu kommt, dass er ein Recht hat auf eine behinderungsbedingte Beschäftigung, soweit es dem Arbeitgeber zumutbar ist. Daher ist es so, dass, wenn der Arbeitgeber ihm keine Arbeit gibt, er diesen darauf hinweisen kann, dass er bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses ein Präventionsverfahren nach § 167,1 SGB IX durchführen muss. Dieses kann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er für diese Behinderung keinen Arbeitsplatz hat, allerdings mit der Kündigung enden, wenn das Verfahren negativ ausgeht. Daher muss er abwägen, ob dieses Risiko bei ihm in seiner Firma besteht, oder es genug Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung gibt. Davon würde ich abhängig machen, ob ich schlafende Hunde wecken würde. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28107</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28107</guid>
<pubDate>Mon, 26 Oct 2020 14:32:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitsplatz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitstreiter,</p>
<p>ich bin selbst eine Schwerbehindertenvertrauenperson, aber in diesem Fall geht es um meinen Mann.</p>
<p>Mein Mann arbeitet seit über 40 Jahren in einem Automobilkonzern.<br />
Seit über 2 Jahren hat er keine Arbeit mehr uns sitz nur an seinem Schreibtisch. Er ist Schwerbehindert und hatte einen speziellen Schreibtisch und einen Schreibtischstuhl wegen seiner Rückenerkrankung.<br />
Jetzt soll er intern versetzt werden. Aber der neue Arbeitsplatz besteht  <span style="color:#f66;">nur aus einem Besucherstuh</span>l.<br />
Das kann doch nicht rechtens sein, oder? <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> <br />
Ich selber bin da total überfragt, weil ich in meinem Betrieb noch nie einen solchen Fall hatte ich noch nicht.<br />
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt.<br />
Liebe Grüße<br />
MonikaSBV</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28106</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28106</guid>
<pubDate>Mon, 26 Oct 2020 14:23:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>MonikaSBV</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
