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<title>Forum für die SBV - Welche Infos dürfen rausgegeben werden?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Welche Infos dürfen rausgegeben werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>entschuldige meine späte Rückmeldung.</p>
<p>Also ist es durchaus legitim, einem externen schwerbehinderten Bewerber schriftlich mitzuteilen, dass nach Ansicht der SBV ein Vorstellungsgespräch nur geführt wurde, weil es aufgrund einer Angabe einer Schwerbehinderung geführt werden musste?</p>
</blockquote><p>
Ja</p>
<blockquote><p><br />
Auf welcher ges. Grundlage fußt das?</p>
</blockquote><p>
§ 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Die SBV ist per Gesetz parteiisch zugunsten der sbM.<br />
Hierzu schreibt zB <em>Düwell</em> in LPK-SGB IX, § 178 Rn 15:<em> &quot;Die SBV ist berechtigt und verpflichtet, die Betroffenen über die Nichteinhaltung der zu ihren Gunsten geschaffenen Bestimmungen zu unterrichten und mit ihnen zu erörtern, welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung bestehen.&quot;</em></p>
<blockquote><p><br />
Und aus welchen ges. Grundlagen und evtl. Kommentaren geht explizit hervor, dass SBVs auch für externe Schwerbehinderte SBVs sind? </p>
</blockquote><p>
Das Gesetz macht bei Bewerberverfahren ausdrücklich keinen Unterschied zwischen externen und internen Bewerbern</p>
<blockquote><p>Zwar wird da keine Unterscheidung zwischen intern und extern gemacht, es liest sich aber eben immer &quot;nur&quot; so, als wenn &quot;nur&quot; interne gemeint sind.</p>
</blockquote><p>
Wie Du darauf kommst, bleibt dein Geheimnis. Aus den Gesetzestexten zu Bewerberverfahren lässt sich das beim besten Willen nicht herauslesen.</p>
<blockquote><p><br />
Nochmals lieben Dank.</p>
</blockquote><p>Scho' recht</p>
<blockquote><p><br />
LG</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28184</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28184</guid>
<pubDate>Fri, 13 Nov 2020 13:32:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Welche Infos dürfen rausgegeben werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>entschuldige meine späte Rückmeldung.</p>
<p>Also ist es durchaus legitim, einem externen schwerbehinderten Bewerber schriftlich mitzuteilen, dass nach Ansicht der SBV ein Vorstellungsgespräch nur geführt wurde, weil es aufgrund einer Angabe einer Schwerbehinderung geführt werden musste?</p>
<p>Auf welcher ges. Grundlage fußt das?</p>
<p>Und aus welchen ges. Grundlagen und evtl. Kommentaren geht explizit hervor, dass SBVs auch für externe Schwerbehinderte SBVs sind? Vielleicht seh ich den Wald vor lauter Bäumchen nicht, aber bis jetzt habe ich immer &quot;nur&quot; gelesen, dass die SBV eben Schwerbehinderte vertritt. Zwar wird da keine Unterscheidung zwischen intern und extern gemacht, es liest sich aber eben immer &quot;nur&quot; so, als wenn &quot;nur&quot; interne gemeint sind.</p>
<p>Nochmals lieben Dank.</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28172</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28172</guid>
<pubDate>Fri, 13 Nov 2020 10:38:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>kraemerchen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Welche Infos dürfen rausgegeben werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wieso soll das unzulässig sein? Die SBV hat externe sb Bewerber wie sb Beschäftigte zu behandeln. Dazu gehört auch die Beratung.<br />
Ich sehe keinen Grund, warum die SBV nicht die Aussage nach Abschluß eines Bewerberverfahrens ggü. einem externen oder internen Bewerber machen darf, daß aus ihrer Sicht das Verfahren diskriminierungsfrei durchgeführt wurde. <br />
Auch bei Mängeln im Bewerberverfahren dürfte die SBV einen Bewerber mE darauf hinweisen. Beides gehört aus meiner Sicht zu den gesetzlichen Aufgaben.</p>
<p>Wir geben diese Auskunft über unsere Einschätzung des Verfahrens - auf Anfrage - genauso regelmäßig wie wir auch im Vorfeld ggfs. aktiv auf Bewerber zugehen, um die Notwendigkeit von Maßnahmen zu prüfen und ggfs. so früh wie möglich zu planen. Da gibt es keinen Unterschied zwischen externen und internen Bewerbern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28143</link>
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<pubDate>Fri, 06 Nov 2020 08:44:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Welche Infos dürfen rausgegeben werden?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>vielleicht eine absolut (dumme) Anfängerfrage!? Bin ja selbst noch relativ neu, mir aber sicher, dass folgendes nicht erlaubt ist:</p>
<p>Ich habe jetzt nämlich von 2 anderen &quot;alten Hasen&quot; als SBV erfahren, dass die immer wieder mal Auskünfte an externe Bewerber geben, die sich deren Namen im Vorstellungsgespräch gut gemerkt haben und dann in der Zeit danach per Mail oder telefonisch kontaktiert haben (der ein oder andere in deren Telefonzentrale hielt es wohl nicht so mit Datenschutz!?). Die geben dann solche abschließenden Auskünfte, dann aber &quot;nur&quot; telefonisch, dass sich der Bewerber keine Hoffnung machen muss, da andere (schwerbehinderte) Bewerber besser waren oder dass das Gespräch leider nur ein Gespräch war, dass man wohl offensichtlich führen musste.</p>
<p>Ich war oder bin (zu Unrecht?) perplex!</p>
<p>Das darf doch nicht sein oder habe ich was verpasst?</p>
<p>Dankeschön.</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28141</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28141</guid>
<pubDate>Thu, 05 Nov 2020 05:39:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>kraemerchen</dc:creator>
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