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<title>Forum für die SBV - Zutritt Bürogebäude Pandemie</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zutritt Bürogebäude Pandemie (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>danke für die Info! <br />
Sorry wegen der späten Antwort, aber zum Jahresende gibt's viel zu tun und jeder will vorher seinen Schreibtisch leer bekommen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
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<pubDate>Thu, 03 Dec 2020 15:58:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>amensen</dc:creator>
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<title>Zutritt Bürogebäude Pandemie (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>durch eine BV kann nicht rechtswirksam in die gesetzlichen Rechte der SBV eingegriffen werden.<br />
Die SBV ist wie BR oder PR in erster Linie eine <strong>Präsenzvertretung</strong>, d.h., sie muß zumindest während der normalen Arbeitszeiten für die beschäftigten AN erreichbar sein und sie muß ggfs. auch mit betrieblichen Stellen direkt kommunizieren können.<br />
Natürlich kann sich unter derzeitigen Pandemiebedingungen auch eine SBV der Notwendigkeit zur Reduzierung von persönlichen Kontakten und ggfs. zumindest einem teilweisen Home-Office nicht entziehen.<br />
Trotzdem muß die Erreichbarkeit der SBV und ihre Beteiligungsrechte gewahrt bleiben - ggfs. auch bei kurzfristig notwendigem Eingreifen. Das muß dann halt mit dem AG separat geregelt werden.</p>
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<pubDate>Sat, 21 Nov 2020 13:01:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Zutritt Bürogebäude Pandemie</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Arbeitgeber hat mit dem BR eine Pandemie-BV verfasst, in der das mobile Arbeiten geregelt wird. <br />
Der Zutritt ist für die Beschäftigten nur unter Auflagen möglich, es soll verstärkt mobil gearbeitet werden. <br />
Das Arbeiten am gewohnten Arbeitsplatz muss per e-Mail jeweils eine Woche vorher angekündigt werden. <br />
Muss ich mich als SBV analog der Kollegen beim Arbeitgeber anmelden oder darf ich ohne Ankündigung wie der Betriebsrat die Büroräume aufsuchen? <br />
Mein Vorgesetzter und ich sind hier unterschiedlicher Meinung. </p>
<p>Gruß<br />
Andreas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28198</link>
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<pubDate>Fri, 20 Nov 2020 16:44:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>amensen</dc:creator>
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