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<title>Forum für die SBV - Status schwerbehindert bereits bei Antragseinreichung?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Status schwerbehindert bereits bei Antragseinreichung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Claudia,</p>
<p>diesen Status hat es mal gegeben, er ist aber schon vor vielen Jahren abgeschafft worden. Langsam sterben die ganz alten SBV aus die sowas noch in ihrer Grundschulung gelernt und nie realisiert haben, das sich das Recht schon lange geändert hat.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 26 May 2021 07:12:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
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<title>Status schwerbehindert bereits bei Antragseinreichung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ganz herzlichen Dank lieber Wolfgang! Das habe ich mir fast gedacht. </p>
<p>Dir schon mal ein schönes Wochenende!</p>
<p>Grüße, Claudia</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 20 May 2021 10:58:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>ClaudiaHornig</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Status schwerbehindert bereits bei Antragseinreichung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Zusammen!</p>
</blockquote><p>Hallo Claudia,</p>
<p>diese Aussage Deiner Vorgängerin</p>
<blockquote><p>dass die Klienten, die einen Schwerbehindertenantrag stellen, ab dem Zeitpunkt, wo der Antrag bei der Antragsstelle eingegangen ist, bis mindestens zu dem Zeitpunkt, wenn der Bescheid ergeht, den Status der Schwerbehinderung haben.</p>
</blockquote><p>
ist im Grundsatz falsch und deswegen kannst du auch keine Fundstelle dafür bekommen.</p>
<p>Wie schon geschrieben, kann es im öffentlichen Dienst einzelne landesrechtrechtliche Vorschriften geben, die Antragsteller*innen einzelne Rechte während des Antragsverfahrens einräumen.</p>
<p>Ansonsten gilt aber, daß es für Antragsteller im SGB IX zwar einen &quot;vorläufigen Rechtsschutz&quot; gibt, dieser sich aber nur auf den Kündigungsschutz bezieht.</p>
<p>Gem. § 173 Abs. 3 SGB IX<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html</a><br />
haben Antragsteller auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung <strong>3 Wochen nach Zugang des Antrages</strong> beim Versorgungsamt bzw. der Arbeitsagentur denselben Kündigungsschutz wie schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen. Da insbesondere viele Versorgungsämter keine Zugangsbestätigungen versenden und die Bearbeitung eines Erstantrages auf Schwerbehinderung zB in Ba-Wü gerne mal 4-6 <strong>Monate</strong> benötigt, ist es daher empfehlenswert, einen derartigen Antrag immer als Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder ihn persönlich abzugeben und sich auf einer Kopie die Abgabe mit Datum bestätigen zu lassen. Nur diese Zugangsformen sind rechtssicher für den Nachweis des Zugangsdatums.</p>
<p>Ansonsten gibt es aus dem SGB IX heraus keine besonderen Rechte für Antragsteller*innen.<br />
Dies bedeutet auch, daß die SBV mit Ausnahme des § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX keine Vertretungs- und Beteiligungsrechte in Bezug auf Antragsteller*innen hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28677</link>
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<pubDate>Thu, 20 May 2021 08:35:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Status schwerbehindert bereits bei Antragseinreichung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Claudia,</p>
<p>dieser Status ist so nicht im Gesetz festgeschrieben. <br />
Solltest Du aus dem öffentlichen Dienst (Land) kommen und in Deinem Bundesland, wie in den Schwerbehindertenrichtlinien Niedersachsens dort verankert sein, dass Menschen im laufenden Antragsverfahren wie Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte behandelt werden, bis über den Antrag entschieden ist, dann gilt dieses für Landesbetriebe. Selbiges gilt, wenn Ihr diesen Status in einer Inklusionsvereinbarung verankert habt. </p>
<p>Ansonsten gilt die Frist, dass für Kündigungen der Gleichstellungsantrag schon drei Wochen laufen muss, damit dieser gilt.</p>
<p>Liebe Grüße aus dem hohen Norden</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28676</link>
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<pubDate>Thu, 20 May 2021 08:15:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Status schwerbehindert bereits bei Antragseinreichung?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen!<br />
Meine Kollegin und Vorgängerin hat mir gesagt, dass die Klienten, die einen Schwerbehindertenantrag stellen, ab dem Zeitpunkt, wo der Antrag bei der Antragsstelle eingegangen ist, bis mindestens zu dem Zeitpunkt, wenn der Bescheid ergeht, den Status der Schwerbehinderung haben.<br />
Wir sagen das auch unseren Klienten und es wird so innerhalb des Betriebs, auch der Geschäftsführung, anerkannt.</p>
<p>Doch, wo steht das? Für eine Klientin bräuchte ich den schriftlichen Nachweis darüber.</p>
<p>Seid so nett und sagt mir, ob wir das so richtig machen und, vor allem, wo das steht <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Ich wünsche allen einen schönen Tag!</p>
<p>Grüße, Claudia</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28675</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28675</guid>
<pubDate>Thu, 20 May 2021 06:51:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>ClaudiaHornig</dc:creator>
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