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<title>Forum für die SBV - Wahlleiter wird von der Wahlversammlung gewählt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Wahlleiter wird von der Wahlversammlung gewählt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Wenn du nicht mehr als 50 SB hast, machst du das einfache wahlverfahren. dann kannst du erst eine wahlverammlung machen und bestimmst ... einen wahlleiter. der macht dann alles weitere.</p>
<p><strong><em>Nein</em></strong>, das ist so nicht richtig: Der <em><a href="http://www.integrationsaemter.com/webcom/show_article.php/_c-638/_nr-4/i.html">Wahlleiter</a></em> wird im vereinfachten Wahlverfahren nicht von der Vertrauensperson &quot;bestimmt&quot;, sondern von der Wahlversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Wahlberechtigten <strong><em>gewählt</em></strong>.</p>
<p>Die Wahlversammlung <strong><em>beschließt</em></strong> außerdem über evtl. <em>Wahlhelfer</em> (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__20.html">§ 20</a> Abs. 1 SchwbVWO), über die Anzahl der zu wählenden <em><a href="http://www.integrationsaemter.com/webcom/show_article.php/_c-638/_nr-1/i.html">Stellvertreter</a></em> (§ 20 Abs. 2 SchwbVWO) sowie über die <em>Wahlberechtigung</em> (Zulassung zur Stimmabgabe). Der Wahlleiter ist nicht berechtigt, darüber zu entscheiden.</p>
<p>Näheres zur Frage der <strong><em>Teilnahme</em></strong> ohne Stimmrecht an der Wahlversammlung unter<br />
<a href="http://www.integrationsaemter.com/webcom/show_article.php/_c-637/_nr-11/i.html">www.integrationsaemter.com/webcom/show_article.php/_c-637/_nr-11/i.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3349</link>
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<pubDate>Mon, 23 Oct 2006 12:54:33 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
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<title>Wahl und Versammlung zusammenlegen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,<br />
in der Zeitschrift &quot;Behindertenrecht 5/2006&quot; wurde diese Frage erörtert:</p>
<p>...Es bestehen keine Bedenken dagegen, die Wahlversammlung nach den §§ 18 ff. der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) und die Jahresversammlung der schwerbehinderten Be-schäftigten nach § 95 Abs. 6 SGB IX am selben Tag stattfinden zu lassen. <br />
Es ist aber auf keinen Fall zulässig, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ohne vorherige rechtzeitige Ankündigung auf der Versammlung der schwerbehinderten Menschen einfach als einen der Tagesordnungspunkte durchzuführen. <br />
Beide Versammlungen sind vielmehr streng voneinander abzugrenzen. Es ist äußerst wichtig, ausdrücklich auch zu einer Wahlversammlung am fraglichen Tag einzuladen und die Tagesordnung beider Versammlungen getrennt voneinander zu halten. Ansonsten handelte es sich nicht um eine ordnungsgemäße Wahlversammlung und die Wahl wäre dann anfechtbar. Die Einladung der Wahlberechtigten zur Wahlversammlung muss dabei von Ihnen spätestens 3 Wochen vor Ende Ihrer Amtszeit ausgesprochen werden (§ 19 Abs. 1 SchwbVWO)....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2925</link>
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<pubDate>Tue, 29 Aug 2006 09:58:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahl und Versammlung zusammenlegen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hi wolfgang,<br />
wenn du nicht mehr als 50 SB hast, machst du das einfache wahlverfahren. dann kannst du erst eine wahlverammlung machen und bestimmst aus den anwesenden einen wahlleiter. der macht dann alles weitere.<br />
lies die wahlunterlagen für das einfache wahlverfahren durch. wenn du dir im vorwege jemand ausgeguckt hast, kannst du das weitere procedere schon mit ihm besprechen.</p>
<p>hast du allerdings mehr als 50 SB kommt ausschließlich das förmliche verfahren in betracht und du kannst nur eine ganz normale versammlung abhalten. es spricht nichts dagegen, aus deren mitte den wahlvorstand zu benennen. 3 müssen es sein. wer den vorsitz macht, benennst DU. auch dann bist du selber aus dem weiteren geschehen raus und der wahlvorstand faßt dann rechtsgültige beschlüsse, wie wahltermin, anzahl der stellvertretungen etc. auch kannst du dich selber benennen.<br />
alles klar&gt;<br />
gruß, traute</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2906</link>
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<pubDate>Thu, 24 Aug 2006 15:33:08 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>traute</dc:creator>
</item>
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<title>Wahl und Versammlung zusammenlegen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollegen,</p>
<p>ich möchte bei der anstehenden Wahl im Herbst die Wahl und die Schwerbehindertenversammlung zusammenlegen.</p>
<p>Ist das rechtlich möglich&gt;</p>
<p>Hat dies schon jemand so praktiziert&gt;</p>
<p>oder spricht sonst etwas dagegen&gt;</p>
<p>für Anregungen und Meinungen wäre ich dankbar</p>
<p>viele Grüße <br />
von Wolfgang</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2901</link>
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<pubDate>Thu, 24 Aug 2006 13:04:25 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang Kusterer</dc:creator>
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