<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die besonderen Rechte erhält man erst mit der Feststellung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung.</p>
<p>Die einzige Ausnahme ist der Kündigungsschutz. Hier gibt es 3 Wochen nach <strong>Zugang</strong> des Antrages einen vorläufigen Rechtsschutz gem. § 173 Abs. 3 SGB IX:<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29259</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29259</guid>
<pubDate>Fri, 21 Jan 2022 13:29:45 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gilt man als schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe. Ich denk bis zur Entscheidung auf den GdB durch das Versorgungsamt ja, leider finde ich auf die schnelle nichts. Bei uns stehen Beförderung Gespräche vor der Tür und der Erstbeurteiler möchte mein teilnahm an dem Gespräch verhindern. Kann mir bitte jemand helfen?<br />
Vielen Dank im Voraus.<br />
Gruß Andreas.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29257</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29257</guid>
<pubDate>Thu, 20 Jan 2022 12:47:42 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>vadder911</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
