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<title>Forum für die SBV - Dienstliche Beurteilung SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Dienstliche Beurteilung SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Fortune,<br />
 </p>
<blockquote><p>Dienstherr steht auf dem Standpunkt, die Tätigkeit als SBV darf nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen, nur die als Sachbearbeiter. Ich habe zwar schon gesucht, finde aber keine gerichtliche Entscheidungen.</p>
</blockquote><p>Dein Dienstherr hat da völlig recht.<br />
Er kann und darf nur die Arbeitnehmertätigkeit beurteilen.<br />
Als Vertrauensperson bist du ja von der Arbeitnehmertätigkeit freigestellt in Ausführung der Amtstätigkeit.<br />
Weitere Erläuterung wäre, du bist sicherlich nicht als Vertrauensperson eingestellt worden. Auch freigestellte Interessenvertreter werden nach der Arbeitnehmertätigkeit beurteilt. Eine Einstellung als BR/PR und SBV gibt es nicht.<br />
Du bist gewählter Vertreter.<br />
Wenn Du als SBV tätig bist, unterliegst du auch keinen Weisungen. Du arbeitest also weisungsfrei. Wie sollte also der Dienstherr eine weisungsfreie Arbeit beurteilen?<br />
Ich sehe keinen Verstoß des Dienstherren.</p>
<p>LG<br />
Bifavi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29313</link>
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<pubDate>Fri, 04 Feb 2022 12:29:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>bifavi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstliche Beurteilung SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dienstherr steht auf dem Standpunkt, die Tätigkeit als SBV darf nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen, nur die als Sachbearbeiter.</p>
</blockquote><p>
Da hat er völlig Recht. Da gilt nichts anderes als bei Personalräten.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29305</link>
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<pubDate>Thu, 03 Feb 2022 19:04:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
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<title>Dienstliche Beurteilung SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wird ein Schwerbehindertenvertreter bei der periodischen dienstlichen Beurteilung (Öffentlicher Dienst) beurteilt, der ohne &quot;direkte Freistellung&quot; (100 % Freistellung würden ihm zustehen) auch noch als Sachbearbeiter tätig ist (hier wurde die Arbeitsmenge wegen SBV um ca. 50 % reduziert).</p>
<p>Dienstherr steht auf dem Standpunkt, die Tätigkeit als SBV darf nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen, nur die als Sachbearbeiter. Ich habe zwar schon gesucht, finde aber keine gerichtliche Entscheidungen.</p>
<p>Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29304</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29304</guid>
<pubDate>Thu, 03 Feb 2022 18:47:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Fortune</dc:creator>
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