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<title>Forum für die SBV - staketenzaun kaufen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>staketenzaun kaufen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wurde die Frage gelöst?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 06 May 2022 14:05:36 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Fiddos</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Urteile des BAG vom 9.3.2011 AZ 7 AZR 728/09 bzw. 7 AZR 47/10<br />
<a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-728-09/">https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-728-09/</a><br />
<a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-47-10/">https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-47-10/</a><br />
sagen mir was. Sie dürfen aber nicht überinterpretiert werden. Das BAG hat der &quot;Privilegierung&quot; öffentlich-rechtlicher AG mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG enge Grenzen gesetzt. Im Kern dürfen nur gewählte Parlamente derartige haushaltsrechtliche Beschränkungen beschließen, die als Sachgrund gem. Nr. 7 gelten.<br />
Die Arbeitsagentur hatte sich aber auf haushaltsrechtliche Beschränkungen berufen, die das eigene Selbstverwaltungsorgan beschlossen hatte. Diese &quot;Selbstschaffung&quot; haushaltsrechtlicher Zwänge hat das BAG für nicht ausreichend iSd Nr. 7 erachtet.</p>
<p>Der Sachgrund der Nr. 1 (&quot;vorübergehender Arbeitsanfall&quot;) ist durch diese Urteile nicht ausgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29498</link>
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<pubDate>Sun, 17 Apr 2022 09:51:53 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es könnte auf jeden Fall interessant werden, wenn jemand nach der Probezeit gekündigt werden sollte, weil die Anzahl der Flüchtlinge deutlich zurückgegangen sein und dementsprechend weniger Arbeit vorhanden sein sollte.</p>
<p>Leider wurde in dem anderen Forum nicht weiter auf die Sache mit der BA eingegangen. Sagt Dir das was?</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29497</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29497</guid>
<pubDate>Sat, 16 Apr 2022 18:12:14 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hättest Du gleich geschrieben, daß es sich um die Betreuung ukrainischer Flüchtlinge handelt, hätte ich Dir gleich geantwortet, daß es aus meiner Sicht überhaupt nicht so klar und eindeutig ist, daß kein Sachgrund besteht.<br />
Insbesondere § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG (vorübergehender Arbeitsanfall) kann aus meiner Sicht durchaus zum Tragen kommen, da durchaus damit gerechnet werden kann, daß eine große Zahl an Flüchtlingen nach Beendigung der Kampfhandlungen relativ schnell wieder in die Ukraine zurückkehrt und sich somit der Betreuungsaufwand wieder spürbar reduziert.<br />
Die Argumentation im von Dir verlinkten Forum ist da für mich nicht überzeugend.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29496</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29496</guid>
<pubDate>Sat, 16 Apr 2022 09:31:21 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>danke dir.</p>
<p>Ich habe meine Frage vllt zu allgemein gestellt. Ich habe in einem anderen Forum das hier gelesen</p>
<p><a href="https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118087.0.html">https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118087.0.html</a></p>
<p>Wie sieht es dort im konkreten Fall aus?</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29495</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29495</guid>
<pubDate>Fri, 15 Apr 2022 15:54:03 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<blockquote><p><br />
mal angenommen, ein SB wird mit einem befristetem Vertrag eingestellt. Der Sachgrund, auf den der Vetrag als befristet geschlossen wird, ist aber kein Sachgrund, den man zugrundelegen kann.</p>
</blockquote><p>Hoffentlich ist das rechtssicher geprüft. Denn der AG muß den Sachgrund irgendwann mal auf den AN bezogen definitiv und konkret genannt haben und es muß sicher sein, daß es kein Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG ist.<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html">https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html</a><br />
Es wird gerne überlesen, daß die Aufzählung in § 14 Abs. 1 nur beispielhaft (&quot;insbesondere&quot;) ist und es noch weitere Sachgründe geben kann.</p>
<blockquote><p><br />
Nun ist der Vetrag automatisch nichtig und unbefristet.</p>
</blockquote><p>
Vorsicht mit der Begrifflichkeit. Denn der Vertrag wird nicht &quot;nichtig&quot;. Das würde bedeuten, daß der Vertrag <strong>insgesamt</strong> nicht rechtswirksam war und ist und der AN sofort und auf der Stelle seinen Job los wäre.<br />
Wenn es tatsächlich eine fehlerhafte Befristung war, dann wird nur der Vertragsteil, der die Befristung regelt, <strong>rechtsunwirksam</strong>. Das bedeutet, daß der Rest des Vertrages wirksam bleibt. Diese Begrifflichkeit entspricht dann auch dem Wortlaut des § 16 TzBfG.<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__16.html">https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__16.html</a></p>
<blockquote><p><br />
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen, auch als SB, a werden kann.</p>
</blockquote><p>
Ja, sofern eine Probezeit ausdrücklich vereinbart wurde.</p>
<blockquote><p><br />
Oder?</p>
<p>Wann sollte ein SB dem AG mitteilen, dass er unbefristet eingestellt wurde? </p>
</blockquote><p>
Der AN kann den Zeitpunkt der evtl. Entfristungsklage frei wählen während der Laufzeit des Vertrages sowie der 3-wöchigen Frist nach Ablauf des Vertrages gem. § 17 TzBfG:<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html">https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html</a></p>
<blockquote><p>Erst nach den 6 Monaten Wartezeit </p>
</blockquote><p>
Ja, auf jeden fall, da unabhängig von einer evtl. Probezeit erst dann der volle Schutz von KSchG und SGB IX einsetzt.</p>
<blockquote><p>oder auch bereits früher, da er dann, auch in der Probe- bzw. Wartezeit, nicht mehr gekündigt werden kann, da dann die Vermutung nache liegt, dass eine Kündigung seitens des AGs nur ausgesprochen wird, da sich der AN/SB auf einen Formfehler des AGs stützt, um so einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?</p>
</blockquote><p>
Da bei einer vereinbarten Probezeit der AG überhaupt keinen Kündigungsgrund benötigt, spielt auch eine evtl. &quot;Unlauterheit&quot; der Gründe  grundsätzlich keine Rolle.</p>
<p>Allerdings sollte der AN auf jeden Fall vor irgendwelchen &quot;Schnellschüssen&quot; den Vertrag durch einen Fachmenschen vor Ort (Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht) prüfen lassen.</p>
<blockquote><p><br />
Danke.</p>
</blockquote><p>
Bitte</p>
<blockquote><p><br />
Viele Grüẞe</p>
<p>Ralf</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29494</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29494</guid>
<pubDate>Fri, 15 Apr 2022 09:53:23 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Befristeter Vertrag nichtig = unbefristet!? Wann als SB kundtun? Nachteile?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mal angenommen, ein SB wird mit einem befristetem Vertrag eingestellt. Der Sachgrund, auf den der Vetrag als befristet geschlossen wird, ist aber kein Sachgrund, den man zugrundelegen kann.</p>
<p>Nun ist der Vetrag automatisch nichtig und unbefristet.</p>
<p>Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen, auch als SB, a werden kann.</p>
<p>Oder?</p>
<p>Wann sollte ein SB dem AG mitteilen, dass er unbefristet eingestellt wurde? Erst nach den 6 Monaten Wartezeit oder auch bereits früher, da er dann, auch in der Probe- bzw. Wartezeit, nicht mehr gekündigt werden kann, da dann die Vermutung nache liegt, dass eine Kündigung seitens des AGs nur ausgesprochen wird, da sich der AN/SB auf einen Formfehler des AGs stützt, um so einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?</p>
<p>Danke.</p>
<p>Viele Grüẞe</p>
<p>Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29493</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29493</guid>
<pubDate>Fri, 15 Apr 2022 09:29:18 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
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