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<title>Forum für die SBV - Zusammenfassen von Gemeinden in gleichen Landkreis</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zusammenfassen von Gemeinden in gleichen Landkreis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon und albarracin,</p>
<p>danke für euere Antworten, die mein Bauchgefühl bestätigt haben. Dieser spezielle Landkreis hat keine Verwaltungsgemeinschaften oder Gemeindeverbände. <br />
Nicht mal eine Gemeinde mit dem Bedarf der Zusammenfassung und gemeindeeigenen kommunalen (ausgegliederten) Betrieben. Bleibt die Gemeindeverwaltung ohne eigene SBV, bis der Arbeitgeber/Personalrat durch Einstellungen die Anzahl auf 5 Personen erhöht.</p>
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<pubDate>Mon, 30 May 2022 17:40:49 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Zusammenfassen von Gemeinden in gleichen Landkreis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, <br />
Dienststellen sind das schon, aber halt keine Dienststellen<br />
„derselben Verwaltung“ i.S.d. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html">§ 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX</a>.</p>
<p>Hätten die Gemeinden eine sog. <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgemeinschaft_(Bayern)">Verwaltungsgemeinschaft</a>,<br />
dann könnten alle sb Bediensteten  dieser Körperschaft des <br />
öffentlichen Rechts wählen, da &gt; fünf.</p>
<p>Gruß, <br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29551</link>
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<pubDate>Mon, 30 May 2022 13:10:18 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>Zusammenfassen von Gemeinden in gleichen Landkreis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>bei rechtlich selbstständigen Gebietskörperschaften wie es Gemeinden nun mal sind, ist für mich das Merkmal einer &quot;Dienststelle&quot; nicht gegeben.<br />
Auch wenn Gemeinden eine gleiche Verwaltungsebene darstellen - wobei es bei den Zuständigkeiten je nach Größe elementare Unterschiede gibt - kann auch nicht von &quot;derselben&quot; Behörde gesprochen werden. Dieses merkmal &quot;derselben Behörde&quot; kann aus meiner Sicht nur dann erfüllt sein, wenn es für die verschiedenen &quot;Dienststellen&quot; eine einheitliche Leitung innerhalb einer definierten Verwaltungsorganisation gibt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29550</link>
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<pubDate>Mon, 30 May 2022 10:43:24 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Zusammenfassen von Gemeinden in gleichen Landkreis</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>an mich ist die Frage herangetragen worden, ob die Gemeinde A (keine 5 Wahlberechtigte) mit der Gemeinde B (mehr als 5 Wahlberechtigte) in gleichen Landkreis zusammengefasst werden können.<br />
Handelt es sich bei diesen zwei Gemeinden um &quot;gleichstufige Dienststellen derselben Verwaltung&quot; wie in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html">§ 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX</a> gefordert?</p>
<p>&quot;Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden.&quot;</p>
<p>In beiden Gemeinden ist der jeweilige Bürgermeister der &quot;oberste Dienstherr&quot; und die Gemeinde ist der jeweilige örtliche Arbeitgeber, auch bei Personalgestellung von Landkreis und (Bezirks-)Regierung (in Bayern).</p>
<p>Danke für die Unterstützung bei der Klärung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29549</link>
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<pubDate>Mon, 30 May 2022 10:10:43 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
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