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<title>Forum für die SBV - Stimmmabgabe bei mehreren Stelli´s</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Stimmmabgabe bei mehreren Stelli´s (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.<br />
Manchmal hat man einfach Tomaten auf den Augen. Wieso ich das im nächsten Absatz nicht gesehen habe, weiß ich nicht . Ist mir jetzt auch peinlich.<br />
Aber dann stimmt es doch bei zwei Stelli´s zwei Kreuze.<br />
Bei uns wird es so sein, dass wir zwei Stelli´s beschließen, so wie es jetzt auch ist.<br />
Ich glaube jedoch nicht, dass ich mehr als zwei Bewerber als Stelli finden werden.<br />
Bis jetzt habe ich nur einen, der bereit dazu ist. <br />
Warten wer mal ab. <br />
Ich persönlich würde es echt doof finden, wenn bei unentschieden das Los entscheiden würde.<br />
Aber kannste nix machen...….</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29605</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2022 07:46:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
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<title>Stimmmabgabe bei mehreren Stelli´s (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Vertigo,</p>
<p>die Frage ist nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__9.html">§ 9 Abs. 4 Satz 2 SchwbVWO</a> mit beantwortet: <br />
&quot;Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, können Bewerber oder Bewerberinnen <strong>in entsprechender Anzahl</strong> angekreuzt werden.&quot; </p>
<p>Es ist Aufgabe des Wahlvorstandes die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder festzulegen, nachdem dieser mit dem Arbeitgeber, der betrieblichen Interessensvertretung und der SBV gesprochen hat. Dies steht in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__2.html">§ 2 Abs. 4 SchwbVWO</a>:<br />
&quot;Der Wahlvorstand beschließt nach Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, <strong>wie viele stellvertretende Mitglieder</strong> der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb oder der Dienststelle zu wählen sind.&quot;</p>
<p>Das führt zu folgender Zusammenfassung:<br />
&quot;wie viele stellvertretende Mitglieder&quot; = &quot;entsprechender Anzahl&quot; von Stimmen auf dem Stimmzettel der stellvertretenden Mitglieder.</p>
<p>Für das &quot;vermutete&quot; Problem der gleichen Anzahl von Stimmen ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__13.html">§ 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO</a> die Lösung mit &quot;Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los&quot; vorgegeben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29604</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2022 07:28:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Stimmmabgabe bei mehreren Stelli´s</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich bin hier bei der Suchfunktion leider nicht fündig geworden.<br />
In unserem Betrieb findet im Oktober/November die Wahl der SBV durch ein förmliches Wahlverfahren statt.</p>
<p>Wenn es mehrere Bewerber für die Stellvertretung gibt, können die Wahlberechtigten dann <strong>so viele Bewerber ankreuzen, wie Stellvertreter gewählt werden sollen</strong>.<br />
Ich meine, ich hätte dies so auf einer Infoveranstaltung der Arbeitskammer verstanden.</p>
<p>In der Wahlordnung wollte ich das schriftlich festgehaltene raussuchen.<br />
Dort steht allerdings nur, (§9 Abs 3)</p>
<p>&quot;werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, soll der Stimmzettel einen Hinweis darauf enthalten, wie viele Bewerber oder Bewerberinnen im Höchstfall angekreuzt werden dürfen&quot;</p>
<p>Das würde aber heißen, wenn ich das richtig verstanden habe auf dieser Veranstaltung, wenn es zwei Bewerber als Stelli gibt, dürfe man 2 Wahlberechtigte ankreuzen. Am Ende, wenn jeder seine zwei Kreuze macht, steht es doch automatisch unentschieden.</p>
<p>Wenn es mehr als zwei Bewerber gibt, ist das Ergebnis natürlich unterschiedlich, weil man nur zwei ankreuzen darf.</p>
<p>Oder ist es bei einem und zwei Stelli´s so, dass man nur ein Kreuz machen darf? <br />
Kann mir bitte jemand sagen, wo ich das nachlesen kann, wenn nicht in der Wahlordnung?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29603</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2022 07:04:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
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