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<title>Forum für die SBV - Einsicht in die Wählerliste</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin,</p>
<p>die Info hatte ich von einer Vertrauensperson.<br />
Leider war deren Nennung der Frist ab Aushang falsch, daher bitte ich um Entschuldigung. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 27 Sep 2022 09:57:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auch die Vertrauensperson darf nicht vor dem Aushang Stützunterschriften sammeln.</p>
</blockquote><p>Hallo, </p>
<p>eine solche Frist gibt es nicht – aus gutem Grund: Wenn bspw jemand in den zwei Wochen ab Aushang in Urlaub ist, wie soll er da denn sammeln, wenn nicht zuvor?</p>
<blockquote><p>Wenn das rauskommt, kann die Wahl angefochten werden.</p>
</blockquote><p>
Anfechtung mit welcher Begründung? Allein aus diesem Grund ist niemals eine Wahl anfechtbar!</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 18:32:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>Stützunterschriften vor dem Aushangsdatum einzusammeln ist meiner Auffassung nach vollkommen okay. Ein Amtsinhaber hat eben einen Amtsvorteil, ob das nun Fair oder nicht ist, ist eine philosophische Frage.</p>
<p>Auch ein Mitbewerber kann ja schon früher Beginnen Stützunterschriften zu bekommen. Wenn er kaum einen Kollegen mit einem GdB kennt dürften seine Chancen gewählt zu werden ziemlich gering sein - ob mit Wählerliste oder ohne.</p>
<p>Tschüss</p>
<p>Thomas</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 13:24:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Thomas-SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hendrik,</p>
<p>hast Du für diese Behauptung irgendeinen Beleg? Die WO jedenfalls verbietet nirgendwo Vorbereitungshandlungen zur Wahl von Wahlberwerber*innen vor dem Aushang des Wahlausschreibens.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 09:17:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Nobi,</p>
<p>auch die Vertrauensperson darf nicht vor dem Aushang Stützunterschriften sammeln. Wenn das rauskommt, kann die Wahl angefochten werden.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 07:09:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wählerliste darf bei berechtigtem Interesse eingesehen werden, vom Einsehenden jedoch nicht fotokopiert, nicht fotografiert, nicht mitgenommen und es darf keine vollständige Abschrift erstellt werden. </p>
<p>Es ist aber erlaubt sich Notizen zu machen, denn jener welcher, der jemanden zur Wahl vorschlagen möchte, benötige Unterstützer aus dem Kreise der Wähler. Er kann ja nicht die Namen in der entsprechenden Anzahl bei der Einsicht der Wählerliste auswendig lernen! </p>
<p>Man kann darüber streiten, wie denn das berechtigte Interesse für die Einsichtnahme gegenüber dem Wahlvorstand dargestellt werden muss. Nach meinem Dafürhalten ist es ausreichend, wenn jemand seine Absicht gewählt werden zu wollen, ob nun als SBV oder Stellvertreter, darstellt.<br />
 <br />
Datenschutzrelevante Einwände sehe ich hier nicht. Unser Wahlvorstand wird aber dokumentieren, wer Einsicht in die Wählerliste genommen hat, wenn es dies tatsächlich geben sollte. Das dient aber nur zur Übersicht für den Wahlvorstand, da bei jedem Mitglied vom Wahlvorstand eine Wählerliste vorgehalten wird. Die Dienststellen in unserem Verband liegen räumlich weit verstreut und man möchte jene, die berechtigt eine Einsicht in die Wählerliste begehren, weite Wege ersparen, denn der Wahlvorstand ist ebenso auf die Dienststellen verteilt. </p>
<p>Unser Wahlvorstand setzt aber voraus, dass man nicht mal eben so vorbei kommt, sondern dass sich jene, die Einsicht begehren, aus organisatorischen Gründen vorher anmelden (telefonisch, persönlich, per Mail). Denn auch die Mitglieder im Wahlvorstand haben noch andere Aufgaben, haben Termine, haben Urlaub, sind auch mal Krank oder sitzen auch mal auf dem Pott!   </p>
<p>Das Wahlberechtigte prüfen, ob sie denn in der Wählerliste aufgeführt sind, ist bei uns auch unwahrscheinlich.</p>
<p>Gruß<br />
Phönix</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29706</link>
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<pubDate>Sun, 25 Sep 2022 10:54:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Phönix</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was richtig oder falsch war weiss man immer erst hinterher <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /><br />
Meine Rechtsauffassung ist, dass es ein berechtigtes Interesse braucht für eine Einsichtnahme. Dazu müsste mir jemand darlegen, dass er tatsächlich ernsthaftes Interesse an einer Kandidatur hat. Außerdem würde ich mir vermutlich eine Verschwiegenheitserkläung unterschreiben lassen. Und Einsichtnahme heisst nicht Fotos machen oder Dinge herausschreiben lassen. Ein berechtigtes Interesse hat aber auch jemand der sehen will, dass er auf der Liste steht als Wahlberechtigter.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29705</link>
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<pubDate>Sat, 24 Sep 2022 18:27:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Almut</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo...vielen Dank für die für mich wertvollen Antworten...</p>
<p>Gottseidank beginnt bei uns die Wahl erst am kommenden Montag mit Auslegung des Wahlausschreibens, somit haben wir noch nicht viel falsch gemacht.</p>
<p>Der Referent beim Seminar vertrat de Ansicht, dass aus Datenschutzgründen eben nicht mal eben jeder kommen kann und Einsicht in die Wählerliste nimmt und wieder geht, es müsse ein berechtigtes Interesse vorliegen, welches mit einer Kandidatur bzw. Wahlvorschlag gegeben wäre. Der Interessent kann sich ja auch selber vorschlagen. Aber zu sagen...&quot;ich möchte vielleicht kandidieren&quot;..., soll wohl nicht ausreichen..</p>
<p>Sowieso fand ich einige Aussagen etwas komisch...die Vertrauensperson hat ja durch den generellen Einblick in die Wählerliste einen eindeutigen Standortvorteil, sie kann noch vor Auslegung des Wahlausschreibens Stützunterschriften sammeln, während andere Interessenten erst nach dem Beginn des Wahlverfahrens Zugang zu den Daten haben. Das scheint mir nicht besonders fair und auch nicht chancengleich... aber auch unser BR sagt, dass wäre völlig in Ordnung. </p>
<p>Wie machen wir es richtig...?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29704</link>
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<pubDate>Fri, 23 Sep 2022 17:03:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Nobi69</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne... Hoffe das ist richtig so...</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>sollte das wirklich so gesagt worden sein und gemeint gewesen sein auf dem Seminar, dass er zum Zeitpunkt der begehrten Einsicht schon <strong>alle</strong> nötigen Stützunterschriften haben müsse für gültigen Wahlvorschlag, so wäre das klar überzogen. Denn zur  Glaubhaftmachung sollten einzelne Unterschriften regelmäßig ausreichen. Für die benötigten Unterschriften gemäß  dem Wahlausschreiben hat er zwei Wochen Zeit ab Aushang des Wahlausschreibens.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29702</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29702</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2022 12:05:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moinsen,</p>
<blockquote><p>Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...</p>
</blockquote><p><br />
jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann Einsicht nehmen.<br />
Das mit dem gültigen Wahlvorschlag halte ich für nicht vertretbar.<br />
Wann ist ein Wahlvorschlag gültig?<br />
Doch erst, wenn er die Anzahl der nötigen Stützunterschriften hat.</p>
<p>Wie soll also ein Kandidat an die Stützer kommen, wenn er nicht in die Wählerliste schauen darf?<br />
Wahlvorschlag, bei Einreichung an den Wahlvorstand, ohne Stützunterschriften wäre also ungültig. <br />
Das legt der Wahlvorstand nach Sichtung der Vorschläge gemeinsam fest.<br />
Ich hoffe, Du verstehst was ich meine.</p>
<p><br />
LG<br />
Bifai</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29701</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29701</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2022 09:04:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>bifavi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Gleichfalls habe ich letzte Woche auf einem Wahlseminar gelernt, dass nur bei berechtigtem Interesse Einsicht in die Wählerliste gewährt werden sollte.</p>
<p>Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...</p>
<p>Hoffe das ist richtig so...</p>
</blockquote><p>Hey,<br />
die Haltung halte ich für gefährlich.<br />
Was machst du, wenn ein Mitarbeiter kommt, und sagt, er überlege sich eine Kandidatur?<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 23 Sep 2022 08:03:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gleichfalls habe ich letzte Woche auf einem Wahlseminar gelernt, dass nur bei berechtigtem Interesse Einsicht in die Wählerliste gewährt werden sollte.</p>
<p>Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...</p>
<p>Hoffe das ist richtig so...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29697</link>
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<pubDate>Thu, 22 Sep 2022 13:10:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Nobi69</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>was sind den 146 Stück GG?? Grüne Gurken?<br />
Einsicht in die Wählerliste unverzüglich, spätestens mit Aushang des Wahlausschreibens.<br />
Gruß Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29690</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29690</guid>
<pubDate>Sat, 10 Sep 2022 21:51:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einsicht in die Wählerliste</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi zusammen, ab wann ist es rechtlich ok, dass man eine Einsicht in SBV Wählliste bekommt?</p>
<p>1. ab und mit dem Zeitpunkt des Aushand des Wahlausschreiben ?</p>
<p>2. oder schon davor ? </p>
<p><br />
Betriebsgröße 1780 Mitarbeiter </p>
<p>GG 146 Stück</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29689</link>
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<pubDate>Fri, 09 Sep 2022 16:07:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>werweisses</dc:creator>
</item>
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