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<title>Forum für die SBV - Wahlwerbung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hinter Cebulons Textabschnitt &quot;....zu vereiteln)&quot; müsste noch &quot;besteht&quot; ergänzt werden, um den Satz zu vollenden.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 28 Jun 2026 12:55:58 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Jasmin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ob  Wahlvorstand Einsichtnahme in  komplette <br />
Liste erlauben darf ist höchst umstritten!</p>
</blockquote><p>Nur zur Richtigstellung: Das ist nicht mehr <em>„höchst umstritten“,</em> sondern zwischenzeitlich eindeutig und überzeugend obergerichtlich ohne Wenn und Aber geklärt, dass Anspruch auf Einsicht in <strong>komplette</strong> Wählerliste (und nicht etwa nur auszugsweise nach Gutdünken und Willkür einzelner Wahlvorstände aus Eigennutz, um konkurrierenden Gegenkandidat das Sammeln von Stützunterschriften und Wahlwerbung gezielt zu erschweren bzw. großteils zu vereiteln)</p>
<p>ArbG Stuttgart, 21.05.2003 - 24 BV 255/02:<br />
Die gegenteilige zitierte krasse Fehlentscheidung des <a href="https://dejure.org/2003,45233">ArbG Stuttgart</a> wurde  daher zu Recht in der nächsten Beschwerdeinstanz aufgehoben und SBV-Wahlen für ungültig erklärt wg.  Amtsmissbrauch bzw. schwerer rechtswidriger Wettbewerbsverzerrung <a href="https://dejure.org/2004,44995">(LAG Baden-</a>Württemberg vom 27.01.2004 – 8 TaBV 4/03) wegen erheblicher Verletzung des  <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__3.html">§ 3 Abs. 2 SchwbVWO,</a> der lediglich <strong>beschränkte</strong> Einsicht nach Belieben des Wahlvorstands schon gemäß seinem klaren Wortlaut ausschließt – wie aber dennoch bei Daimler damals eigenmächtig praktiziert unter schwerer Verletzung des<span style="color:#fff;">.</span>passiven Wahlrechts und der Chancengleichheit </p>
<p>Dieses war unfassbares <strong>Justizversagen</strong> 2003 der Vorsitzenden Arbeitsrichterin Gantz, <a href="https://www.yumpu.com/de/document/view/12697245/arbeitsgericht-stuttgart">ArbG Stuttgart</a> Für<span style="color:#fff;">.</span>die Einsicht bedarf es auch keiner Erlaubnis des Wahlvorstands, da von Rechts wegen erlaubt. Wenn Wahlvorstand die Einsicht beschränkt, also sein Amt  (vorsätzlich) missbraucht, ist das Wahlbehinderung, was<span style="color:#fff;">.</span>Eilantrag/Anfechtung beim ArbG rechtfertigt.<br />
Die in Foren mehrfach aufgestellte These, dass Wahlberechtigte lediglich (mehr oder weniger) beschränkte Einsicht hätten nach Ermessen des Wahlvorstands, ist frei erfunden, da es für solche Beschränkungen keinerlei Rechtsgrundlage gibt.<br />
Demnach nicht nur partielle Einsicht in einzelne Teile oder Abschnitte der Wählerliste, sondern lückenlose, umfassende sowie ungehinderte Einsicht.</p>
<p><br />
<strong>Diese SchwbVWO enthält  insbes. auch keine Bestimmung, wonach lediglich Anspruch auf Einsicht in die eigenen  personenbezogenen Daten<span style="color:#fff;">.</span>der Wählerliste bestünde: Eine solche teils<span style="color:#fff;">.</span>ausgeübte (eigenmächtige) Praxis zum Zwecke dreister durchsichtiger Manipulation  ist<span style="color:#fff;">.</span>hochgradig illegal und höchst verwerflich wegen unzulässiger Wahlbehinderung sowie extremer Intransparenz.</strong></p>
<p>Dem stehen auch keine „datenschutzrechtlichen“ Bedenken entgegen, da es um Durchsetzung von Rechtsansprüchen geht lt.   <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__3.html">§ 3 Abs. 2 SchwbVWO</a></p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 25 Jun 2026 19:13:04 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ihr seid einfach Klasse <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3012</link>
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<pubDate>Thu, 14 Sep 2006 09:21:47 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Jürgen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans Jürgen,</p>
<p>genau dafür gibt es ja uns hier im Forum, damit man hinzulernen kann. Du weist ja hier gibt es immer viele nette Menschen welcher gerne helfen.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Sep 2006 09:03:08 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Traute,</p>
<p>das ist aber ein dickes Ding. Das mit den drei Unterschriften hab ich mir auch nicht ausgedacht. Bin das 1. Mal im Wahlausschuss und habe mich drauf verlassen, dass die Alten das schon richtig machen. Die scheinen das schon seit etlichen Wahlen so zu machen. Danke jedenfalls für deinen Hinweis, da werde ich mal nachfragen müssen.</p>
<p>Gruß<br />
Hans Jürgen</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Sep 2006 08:27:25 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Jürgen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hans-jürgen,<br />
du hast das falsch interpretiert. es sind immer 1/20 der wähler für stützunterschriften notwendig. bei 50 SB wären 1/20 = 2,5, aufgerundet auf 3.</p>
<p>ihr müßt den beschluß für ungültig erklären und einen neuen fassen.</p>
<p>gruß, traute</p>
<p><br />
» Hallo Bernd Hackenberger,<br />
» <br />
» ich habe noch mal die Vorgaben des Integrationsamtes vom<br />
» Landschaftsverband Rheinland durchgelesen. Dort steht genau: Der<br />
» Wahlvorschlag muss von 1/20 der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3<br />
» Wahlberechtigten unterschrieben sein. <br />
» <br />
» Gruß<br />
» Hans-Jürgen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3004</link>
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<pubDate>Wed, 13 Sep 2006 17:11:04 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>traute</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernd Hackenberger,</p>
<p>ich habe noch mal die Vorgaben des Integrationsamtes vom Landschaftsverband Rheinland durchgelesen. Dort steht genau: Der Wahlvorschlag muss von 1/20 der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3 Wahlberechtigten unterschrieben sein. </p>
<p>Gruß<br />
Hans-Jürgen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3003</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3003</guid>
<pubDate>Wed, 13 Sep 2006 10:08:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Jürgen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans-Jürgen,</p>
<p>diese Vereinbarung im Wahlausschreiben ist rechtswidrig. Die Wahl wird falls Kandidaten mit nur 3 Stützunterschriften gewählt werden anfechtbar (Wahlanfechtung geht bis 14 Tage nach der Wahl) oder sogar nichtig. Die Nichtigkeit der Wahl (bei groben Verstößen gegen die WO) geht zu jeder Zeit, also auch ggf. noch nach 1 Jahr, und kann im Gegensatz zur Wahlanfechtung von jedermann erfolgen.</p>
<p>Was die Stützunterschriften betrifft, ist die SchwbVWO wie auch sonst bindend und kann nicht anders ausgelegt werden! Ebenso der § 94 SGB IX.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3001</link>
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<pubDate>Tue, 12 Sep 2006 18:18:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo Traute</p>
<p>wir haben es so im Wahlausschreiben vereinbart</p>
<p>Gruß<br />
Hans-Jürgen</p>
]]></content:encoded>
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<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3000</guid>
<pubDate>Tue, 12 Sep 2006 17:38:48 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Jürgen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo hans-jürgen,<br />
ich bin ein bischen verwundert über die geringe anzahl von stützunterschriften. die wahlordnung sagt 1/20 der wahlberechtigten.</p>
<p>die bekanntmachung der kandidaten erfolgt öffentlich, d.h. am schwarzen brett. </p>
<p>gruß, traute</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2995</link>
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<pubDate>Sun, 10 Sep 2006 15:40:17 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>traute</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Backus,<br />
es ist schön für dich, dass es so gelaufen ist.</p>
<p>Ob der Wahlvorstand die Einsichtnahme in die komplette Liste erlauben darf ist höchst umstritten!<br />
Siehe folgendes Urteil:<br />
<a href="http://www.schwbv.de/urteile/24_bv_255_02.pdf">http://www.schwbv.de/urteile/24_bv_255_02.pdf</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2994</link>
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<pubDate>Sun, 10 Sep 2006 09:09:24 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend!<br />
Ich habe vor 4 Jahren die Wählerliste durchgesehen. ( beim Wahlvorstand einsehbar).<br />
Darauf hin habe ich verschiedene Kollegen angesprochen und Wahlwerbung für mich gemacht.<br />
Fazit: Ich wurde auf Anhieb erster Stellvertrter.<br />
Allas legitim.<br />
Viel Erfolg für die Wahl.<br />
MfG  Backus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2993</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2993</guid>
<pubDate>Sat, 09 Sep 2006 21:13:11 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>backus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für eure Tipps und Hinweise<br />
Danke Tom</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2992</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2992</guid>
<pubDate>Sat, 09 Sep 2006 21:08:29 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>backus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tom, </p>
<p>auch ich möchte mich in diesem Jahr erstmalig auf das Amt des Schwerbehindertenobmann bewerben und bin zurzeit auf Wahlunterstützung. Die sichtbaren SB wie Rollstuhlfahrer spreche ich direkt an und frage nach, ob ich mich in einem Vier-Augen-Gespräch vorstellen darf. Bisher habe ich sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Zudem frage ich bei den Gesprächen und bei meinen direkten Kollegen nach, ob sie nicht eine/n SB kennen und mich weiterempfehlen möchten. So kommt man Schritt für Schritt weiter. Zudem arbeite ich noch einen Flyer aus, der später ans Schwarze Brett kommt. </p>
<p>Ich bin auch im Wahlausschuss, werde aber die uns zur Verfügung stehende Liste der SB nur nutzen, um die Kollegen anzusprechen, die ich sehr sehr gut kenne. Bei den anderen setze ich auf Empfehlungen. Da muss man auch ein wenig Fingerspitzengefühl entwickeln. Bei uns sind ca. 180 SB beschäftigt. Die vorherige Vertretung ist in Ruhestand, somit ist es etwas einfacher für mich. Gegen alte bzw. bestehende Strukturen zu bestehen, ist bestimmt schwieriger. Da muss man gute Argumente sammeln, warum man besser ist als die anderen.</p>
<p>Ich weiß nicht, wie bei euch die Wahl abläuft. Bei uns ist es so, dass der Vorschlag, mich zu wählen, von einem SB mit drei Stützunterschriften eingereicht werden muss. Anschl. werden die eingegangen Wahlvorschläge bekannt gemacht, aber auch nur den SB per Brief. Danach erst beginnt die eigentliche Wahl per Stimmzettel und Briefwahl. </p>
<p>Hoffe, es hilft ein wenig weiter. <br />
Hans-Jürgen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2991</link>
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<pubDate>Sat, 09 Sep 2006 07:56:30 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Jürgen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>woher weißt du als möglicher kandidat, wer SB buw. wähler ist&gt;</p>
<p>traute</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2983</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2983</guid>
<pubDate>Wed, 06 Sep 2006 19:46:10 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>traute</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlwerbung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte mich gerne erstmals für die Wahl der Schwerbehindertenverteter zur Verfügung stellen.<br />
Da mich die wenigsten Schwerbehinderten im Betrieb kennen, möchte ich von Euch gerne erfahren, wie es mit Wahlwerbung steht.<br />
Welche Formen der Werbung findet ihr legitim bzw. o.k&gt;<br />
Ich möchte keine möglichen späteren Benachteiligungen durch die amtierende und vielleicht wiedergewählte Vertretung erfahren.<br />
Ist es z.B. in Ordnung, wenn ich andere Schwerbehinderte in meinem Betrieb direkt anspreche und erkläre, daß ich für die Wahl kandidieren werde<br />
und um ihre Unterstützung bitte&gt;</p>
<p>Ich denke, das alles erfordert Fingerspitzengefühl, denn letztlich wird<br />
man jeden neuen Bewerber möglicherweise als Konkurrent sehen.</p>
<p>Danke für eure Tipps und Hinweise<br />
Grüße<br />
Tom</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2976</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2976</guid>
<pubDate>Tue, 05 Sep 2006 20:19:40 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Tomson</dc:creator>
</item>
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