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<title>Forum für die SBV - Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht.</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Moin mein Schwerbehinderten Ausweis ist seit dem 04/2022 abgelaufen ....</p>
</blockquote><p>Ist nur der Ausweis abgelaufen oder hast du einen Bescheid vom Versorgungsamt, das sich dein GdB auf ??? verringeret hat?</p>
<p>VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 17:02:20 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
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<title>Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich weiß das mein Status solange erhalten bleibt bis zur Entscheidung des Sozial Gericht aber ich finde nichts darüber und der Betrieb möchte mir die 3 Tage nicht gewähren, da mein Behindertenstatus seit 04/2022 erloschen ist.</p>
</blockquote><p>Nur zur Ergänzung. Bei der Ausgleichsabgabe ganzjährig berücksichtigungsfähig und ebenso ganzjährig auch beim Zusatzurlaub. Dieses Prinzip sollte auch ein ledigl. halbwegs „begabter“ Personaler eigentlich kapieren – der sein Gehirn einschaltet. Auch besteht Wahlrecht lt. § 177 Abs. 2 SGB IX.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 15:06:47 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>da Dein Verfahren noch läuft, muß das Versorgungsamt den Ausweis für die voraussichtliche Dauer des Verfahrens verlängern.<br />
Das solltest Du jetzt ganz schnell erledigen, damit Du mit dem verlängerten Ausweis noch für dieses Jahr den Zusatzurlaub beim AG geltend machen kannst.</p>
<p><br />
Rechtsgrundlage ist § 199 SGB IX:<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__199.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__199.html</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 11:36:21 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jürgen, schau mal hier:</p>
<p><a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/beendigung-anwendung-schwerbehindertenrecht/">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/beendigung-anwendung-schwerbehindertenrecht/</a></p>
<p>Solange du klagst und noch kein Urteil gesprochen wurde gelten weiterhin alle deine Vergünstigungen wie zusätzlichen Urlaubsanspruch, Lohnsteuerfreibetrag etc.<br />
Und selbst nach dem Urteilsspruch hast du noch eine Schutzfrist von 3 Monaten.</p>
<p>Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29913</link>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 11:25:29 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>bibi</dc:creator>
</item>
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<title>Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht.</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin mein Schwerbehinderten Ausweis ist seit dem 04/2022 abgelaufen und ich habe vom Betrieb 2 Tage Sonderurlaub erhalten. Ich hatte einen Verschlimmerungsantrag gestellt der abgelehnt wurde und auch der Widerspruch wurde abgelehnt so das ich Klage vorm Sozial Gericht eingereicht habe aber bis heute ( 07.12.2022 ) noch nichts gehört und ich bin auch sicher das es erst 2023 weiter geht,was ist mit meinem fehlenden 3 Tage Sonderurlaub nach §208 SGB IX ? Ich weiß das mein Status solange erhalten bleibt bis zur Entscheidung des Sozial Gericht aber ich finde nichts darüber und der Betrieb möchte mir die 3 Tage nicht gewähren da mein Behindertenstatus seit 04/2022 erloschen ist. Gruß Jürgen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29912</link>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 10:30:02 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Jürgen:G</dc:creator>
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