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<title>Forum für die SBV - Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guter Hinweis, das kläre ich gleich Morgen.</p>
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<pubDate>Sun, 23 Apr 2023 16:19:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>magheinz</dc:creator>
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<title>Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die jeweiligen Geschäftsleitungen wollen das wohl eher nicht, das muss aber nicht der Rechtslage entsprechen.</p>
</blockquote><p>Wie sieht es aus mit der Anzeige zur Ausgleichsabgabe? Gibt es <strong>ein</strong> Namensverzeichnis oder jeweils eigene für Mutter und Tochter, also <strong>zwei</strong>? Das sollte und muss ua. Personalräten vorliegen – sonst unbedingt nachfassen sowie anmahnen mit Fristsetzung bei Geschäftsleitung!</p>
<p>Rechtsgrundlage = <a href="https://www.buzer.de/163_SGB_IX.htm">§ 163 Abs. 2</a> letzter Satz SGB IX<br />
Die Frist war bereits <strong>spätestens</strong> der 31. März 2023.</p>
<p>Plausibel wären bei zwei Personalräten mE. wohl nur zwei Namens-<a href="https://www.iw-elan.de/service/formularvoransichten/">Verzeichnisse.</a> Dann stellt sich aber die Frage: GPR und GSBV (§ 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 23 Apr 2023 16:01:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
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<title>Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ergänzung: Die Mutter hat einen Personalrat, die Tochter einen eigenen.<br />
Beides ist in Berlin.<br />
Der PR müsste ganz regulär gewählt worden sein. Nächstes Jahr sind Neuwahlen.<br />
Die Gewerkschaft ist natürlich ein interessanter Punkt. Ich wende mich mal an Verdi. Mal sehen was die dazu sagen...</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 23 Apr 2023 15:50:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>magheinz</dc:creator>
</item>
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<title>Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>NACHFRAGE </p>
<p>Wann genau wurde die Tochterstiftung „gegründet“? Hat die Tochter unter fünf sbM? Was sagt denn Gewerkschaft zum Wahlbezirk bzw. zu den Wahlbezirken? Gibt es dort Gesamtpersonalrat (GPR)? Wann wurde Personalrat bei der Mutter und wann bei der Tochter gewählt?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 23 Apr 2023 15:40:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es gilt das BPersVG. Beides sind Stiftungen des Bundes.<br />
Die Tochter wurde nicht ausgelagert, sondern direkt so in Form eines extra Abschnitts innerhalb des Stiftungsgesetzes der Mutterstiftung gegründet.<br />
Bei der Mutter gibt es ca 10 SB, bei der Tochter weiss ich es nicht.<br />
Ich bin die VP bei der Mutter und will jetzt die noch nicht vorhandenen Stellvertreter nachwählen lassen. Die Frage ist jetzt einfach, aus welchem Kreis die Wahlberechrigten und die Kandidaten zu bestimmen sind.<br />
Keine Ahnung ob so eine unselbstständige Tochter einfach nur wie eine weitere Dienststelle zu betrachten ist oder irgendwie ganz anders</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30129</link>
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<pubDate>Sun, 23 Apr 2023 15:31:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>magheinz</dc:creator>
</item>
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<title>Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auch im Personalrat herrscht absolute Unklarheit, ob das Gremium dort zuständig ist oder nicht. Derzeit haben die Kollegen einen eigenen gewählten PR.</p>
</blockquote><p>Welches Personalvertretungsrecht gilt denn jeweils? Wann genau wurde die Tochterstiftung „ausgelagert“? Wie viele sbM gibts bei der Mutter, wie viele sbM gibts bei der Tochter? Was sagt denn die Gewerkschaft zum Wahlbezirk bzw. zu den Wahlbezirken? Gibts da einen Gesamtpersonalrat (GPR)? Wann wurde Personalrat bei der Mutter und wann bei der Tochter gewählt?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 23 Apr 2023 15:20:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Laut Stiftungsgesetz gibt es eine Tochterstiftung.<br />
&quot;§ 15 Name, Sitz und Rechtsform<br />
Unter dem Namen „“ wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Trägerschaft der Stiftung „“ eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.</p>
<p>Ich lass mal die Namem raus, den Beitrag muss ja nicht jeder direkt per google finden.</p>
<p>Die Kollegen der Tochterstiftung haben Arbeitsverträge mit der Mutterstiftung &quot;für die Stiftung xyz vertreten durch die Präsidentin der Tochterstiftung&quot;. Xyz ist die Tochterstiftung</p>
<p><br />
Auch im Personalrat herrscht absolute Unklarheit, ob das Gremium dort zuständig ist oder nicht. Derzeit haben die Kollegen einen eigenem gewählten PR.</p>
<p>Ich muss jetzt SbV Stellvertreter wählen lassen umd frage mich, ob ich einfach auch in den Liegenschaften der Tochter die Wahl mitankündige.</p>
<p>Die jeweiligen Geschäftsleitungen wollen das wohl eher nicht, das muss aber nicht der Rechtslage entsprechen.</p>
<p>Wie seht ihr das?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30125</link>
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<pubDate>Fri, 21 Apr 2023 07:30:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>magheinz</dc:creator>
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