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<title>Forum für die SBV - Arbeitszeit täglich</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Arbeitszeit täglich (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>eigentlich ist das hier ein Forum nur für SBVen, aber sei`s drum.</p>
<p>War Dein Widerspruch wegen der Ablehnung der Gleichstellung also erfolgreich?</p>
<p>Du mußt eine Kopie des Gleichstellungsbescheides beim AG abgeben. Dann stehen Dir alle Rechte eines schwerbehinderten Menschen (Ausnahme Renteneintritt, Zusatzurlaub) aus dem SGB IX zu.</p>
<p>Für eine Inanspruchnahme des § 207 SGB IX<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__207.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__207.html</a><br />
musst Du keine Gründe nennen. Deswegen braucht es auch keine Atteste etc.<br />
Du kannst die Beschränkung auch jederzeit widerrufen.</p>
<p>Der AG hat die Begrenzung schnellstmöglichst umzusetzen. In Deinem Fall spätestens bis zur Erstellung einer neuen Schichteinteilung. <br />
Allerdings kannst du die Schichtarbeit an sich nicht mit Berufung auf § 207 SGB IX ablehnen. Diese Vorschrift begrenzt lediglich die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden - unabhängig von der Lage. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit kannst Du mit dieser Vorschrift nicht verweigern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30175</link>
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<pubDate>Fri, 19 May 2023 11:48:28 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitszeit täglich</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich habe nun die Gleichstellung rückwirkend zum Januar 2023 bewilligt bekommen, d. h. soweit ich nachgelesen habe; ich kann meine Arbeitszeit auf 8 Stunden täglich begrenzen, ohne Einschränkungen, dies auch bei Teilzeit. Natürlich werde ich großzügig sein. </p>
<p>Wieiel Zeit muss ich bis zur Umsetzung durch den Arbeitgeber einräumen (Schichtarbeit)?!</p>
<p><br />
Was muß ich tun, außer den Arbeitgeber zeitnah zu informieren, die Bewilligung der Gleichstellung vorlegen, noch mehr!? Muss ich ärztliches Attest zusätzlich vorlegen, ich<br />
denke nein, oder?!</p>
<p>Habt Ihr da eine Art &quot;Formschreiben&quot;!?</p>
<p>Gruß und Dank</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30174</link>
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<pubDate>Fri, 19 May 2023 10:15:06 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Zeitschel17</dc:creator>
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